Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e. V. begrüßt ausdrücklich, dass mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz das derzeit geltende bevormundende und in zentralen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz von 1980 endlich abgeschafft werden soll.
Wir unterstützen, dass klar zwischen einer Änderung des Vornamens und/oder des Geschlechtseintrages, also dem Regelungsbereich des Gesetzes, einerseits und medizinischen Maßnahmen andererseits unterschieden wird und diese deutlich voneinander getrennt werden.
Wir begrüßen es, dass das geplante Selbstbestimmungsgesetz eine einheitliche Regelung für trans* Personen, inter* Personen und nicht binäre Personen schafft und keine Personengruppe ausgeschlossen bleibt.
Wir finden es richtig und unbedingt notwendig, dass entsprechende Beratungsangebote für Jugendliche ausgebaut werden sollen. Wir fordern den Gesetzgeber jedoch auf, das Beratungsangebot nicht nur für Jugendliche, sondern auch für Erwachsene auszubauen. Beratungen sind zurzeit nicht im ausreichenden Maße und ohnehin nur im großstädtischen Raum verfügbar. Es muss sichergestellt sein, dass die Beratungen psychologisch fachgerecht und nicht im Sinne einer „Konversionstherapie“ erfolgen.
Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber die Unterscheidung zwischen biologischem Geschlecht (sex) und sozialem Geschlecht (gender) bzw. Geschlechtsidentität nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen nachvollzieht und mit dem neuen Gesetz das juristische Geschlecht stärker an das soziale Geschlecht bindet.
Wir fordern den Gesetzgeber auf, die Drei-Monats-Frist vor dem Wirksamwerden der Änderungen zu streichen: wer den Geschlechtseintrag oder den Vornamen ändern möchte, hat es sich gut überlegt und benötigt keine weitere gesetzlich verordnete Bedenkzeit! Eine solche Bevormundung gibt es für andere fundamentale Lebensentscheidungen schließlich auch nicht. Für inter* Personen stellt diese Regelung sogar eine Verschlechterung zur gegenwärtigen Rechtslage dar.
Wir fordern die Kirchen auf, sich zeitnah mit dem längst überfälligen Gesetz auseinanderzusetzen und dafür zu sorgen, dass es bei Inkrafttreten auch in ihrem Wirkungsbereich schnell umgesetzt werden kann.
Wir fordern die Kirchen auf, von der Eintragung des (biologischen) Geschlechts in ihre Register abzusehen, denn „es gibt nicht mehr männlich und weiblich“ - wir sind alle einer in Christus Jesus! (Paulus an die Galater, Kapitel 3, Vers 28).