Ăkumenische Arbeitsgruppe HuK veröffentlicht Orientierunghilfe zum kirchlichen Arbeitsrecht
Ăber 120 Mitarbeiter*innen der katholischen Kirche in Deutschland haben sich heute als lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, intergeschlechtlich oder queer (LGBTIQ) geoutet. Sie sind verbunden im Netzwerk #OutInChurch â FĂŒr eine Kirche ohne Angst.
âDies ist ein Freudentag fĂŒr die Kircheâ, betont Thomas Pöschl, Vorstandsmitglied der Ăkumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. âWir beglĂŒckwĂŒnschen alle zu diesem mutigen Schritt. Ein Coming-out von Mitarbeiter*innen hat es in in dieser Form in der katholischen Kirche weltweit noch nicht gegeben. Es ist ein starker Impuls der Mitarbeiter*innen, der hoffentlich dazu beitrĂ€gt, dass sich die Haltung der katholischen Kirche hin zu Respekt und Akzeptanz von LGBTIQ weiter Ă€ndert. Besonders freut uns die breite UnterstĂŒtzung zu diesem Schritt aus den katholischen VerbĂ€nden bis hin zum PrĂ€sidium des Zentralkomitees der deutschen Katholiken.â
Bis heute leiden LGBTIQ-Mitarbeiter*innen der katholische Kirche unter den Restriktionen des kirchlichen Arbeitsrechts. Die Wahrnehmung von elementaren bĂŒrgerlichen Rechten, wie z.B. das SchlieĂen einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder die Transition (d.h. die Ă€uĂerliche Angleichung an die eigene GeschlechtsidentitĂ€t) kann LGBTIQ-Personen als âVerstoĂ gegen LoyalitĂ€tsobliegenheitenâ ausgelegt werden. Segnungsfeiern fĂŒr gleichgeschlechtliche Paare haben in mehreren FĂ€llen zu Abmahnungen gegen pastorale Mitarbeiter*innen gefĂŒhrt. Betroffen von diesen Regelungen sind auch LehrkrĂ€fte, die katholischen Religionsunterricht erteilen und dafĂŒr eine kirchliche Unterrichtserlaubnis benötigen. Es ist auch zu befĂŒrchten, dass Mitglieder von #OutInChurch, die sich nun geoutet haben, arbeitsrechtliche Konsequenzen erleiden mĂŒssen.
Orientierungshilfe zum kirchlichen Arbeitsrecht veröffentlicht
Gleichzeitig klafft zwischen den Texten des kirchlichen Arbeitsrechts und der Praxis in vielen Diözesen eine groĂe Kluft, die zu einem Zustand der Rechtsunsicherheit gefĂŒhrt hat. Bisher wissen viele BeschĂ€ftige, aber auch kirchlich Verantwortliche, nicht, was eigentlich im kirchlichen Dienst gilt. Die HuK hat daher eine Orientierungshilfe erarbeitet, die praktische Hinweise und Informationen zum VerstĂ€ndnis der âGrundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher ArbeitsverhĂ€ltnisseâ enthĂ€lt.
âMit unserer Orientierungshilfe informieren wir ĂŒber das, was sich in unserer Kirche schon bewegt hat, was wir erreichen konnten. In Deutschland arbeiten schĂ€tzungsweise ĂŒber 30.000 queere Menschen bei der katholischen Kirche. Ohne uns wĂŒrden Caritas, kirchliche KrankenhĂ€user, Pflege- und Bildungseinrichtungen und die gesamte Seelsorge untergehen,â betont Markus Gutfleisch, der Autor des Leitfadens. âDass wir uns im kirchlichen Dienst engagieren, ist kein Zufall, vielmehr haben wir uns bewusst dafĂŒr entschieden. Wir gehören ebenso zur kirchlichen Dienstgemeinschaft wie zur queeren Community.
Gottes Liebe gilt allen Menschen. Die Kirche muss die Vielfalt in der Gesellschaft ebenso wie in den eigenen Reihen nicht nur tolerieren, sondern WertschĂ€tzung und Haltung zeigen.â
Die Orientierungshilfe ist auf www.huk.org/themen/katholisch-kirchliches-arbeitsrecht zu finden.
Wer ist die Ăkumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.? Seit 1977 arbeiten wir daran, dass LGBTIQ-Menschen als glĂ€ubige Christinnen und Christen volle Anerkennung und Gleichberechtigung in ihren jeweiligen Kirchen erhalten. Dazu gehört es, dass die Kirchen SexualitĂ€t als gute Gabe Gottes begreifen und die Vielfalt der Lebensformen der Schöpfung wertschĂ€tzen lernen. Rechtliche und faktische Diskriminierung innerhalb der Kirchen muss ebenso beendet werden wie die kirchliche UnterstĂŒtzung fĂŒr Diskriminierung in anderen Bereichen der Gesellschaft, in Deutschland und international.
Kontakt: Thomas Pöschl,
Markus Gutfleisch,
www.huk.org