Unter dem Titel „Betroffene hören – Missbrauch verhindern“ werden Folgerungen und Empfehlungen aus den zahlreichen FĂ€llen von sexualisierter Gewalt gegenĂŒber Kindern und Jugendlichen durch katholische Priester abgeleitet. Das Teilprojekt „Umgang mit katholischer Sexualmoral / Neubewertung HomosexualitĂ€t“ kommt zu einer fundamentalen Kritik der katholischen Sexualmoral: „Die kirchliche Sexuallehre ist nur scheinbar ein Moraldiskurs, jedoch viel eher ein Machtinstrument.“ (S. 367)

In der Zusammenfassung der Ergebnisse heißt es: „Die kirchliche Sexualmoral unterdrĂŒckt die Entwicklung einer ausgereiften SexualitĂ€t, sie hemmt die SprachfĂ€higkeit zu diesem Thema und befördert eine Machtasymmetrie durch die Möglichkeit, von den Sakramenten auszuschließen oder ArbeitsverhĂ€ltnisse zu kĂŒndigen. Gleichzeitig widersprechen die ĂŒberkommenen LehrverkĂŒndigungen den humanwissenschaftlichen Erkenntnissen und der LebensrealitĂ€t der Menschen. Deshalb ist eine Neuerung der kirchlichen Sexualmoral notwendig.“ (S. 3)

Das Urteil ĂŒber die gesamtkirchliche Grundordnung fĂŒr die Priesterausbildung fĂ€llt Ă€hnlich vernichtend aus: „Die Grundordnung verhindert, das Thema SexualitĂ€t in der Ausbildung in angemessener Weise zur Sprache bringen zu können, und fĂŒhrt zur Vertuschung und doppelten Standards, da Seminaristen unmittelbar entlassen werden mĂŒssten, die eine homosexuelle Veranlagung thematisieren.“ (S. 371) Der Projektbericht fordert stattdessen, dass auch Priesteramtskandidaten in die Lage versetzt werden mĂŒssten, ihre sexuelle IdentitĂ€t zu reflektieren und angstfrei darĂŒber zu sprechen. Dies sei nur möglich, wenn ein Coming-out ihre berufliche Zukunft nicht zerstöre. Daher mĂŒssten Personen mit homosexueller Orientierung grundsĂ€tzlich zum Priestertum zugelassen werden können.

Die Projektgruppe betont, dass die freiwillig ĂŒbernommene zölibatĂ€re Lebensform als sehr gewinnbringend gelebt werden kann. Der Zölibat als verpflichtende Voraussetzung fĂŒr das Priesteramt wird hingegen als unzulĂ€ssigen Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung gesehen. Die Schlussfolgerung daraus lautet, die Zölibatsverpflichtung zu unterbinden, um Gewalt und Unrecht gegenĂŒber anderen Personen zu verhindern.

Dr. Michael Brinkschröder, Leiter des Arbeitskreises Katholische Kirchenpolitik der HuK, sagt dazu: „Der Projektbericht aus Limburg ist ein kirchenpolitisches Ereignis. Seine Bedeutung kann kaum ĂŒberschĂ€tzt werden. Endlich macht sich die katholische Kirche in Fragen der (Homo-) SexualitĂ€t ehrlich. Sie nimmt Anlauf, sich vom Joch der ĂŒberkommenen Sexualmoral zu befreien, die als Risikofaktor fĂŒr sexualisierte Gewalt erkannt wurde.“

Thomas Pöschl, Vorstandsmitglied der HuK: „Der Bericht zeigt die richtigen Konsequenzen auf. Er stellt das Wohl, die Entfaltung der Menschen in den Mittelpunkt und nicht die Absicherung der Heiligkeit der Kirche. Viele kirchliche Mitarbeiter_innen werden erleichtert aufatmen, weil sie sich dann nicht mehr verstecken mĂŒssen. Jetzt mĂŒssen die Maßnahmen zĂŒgig umgesetzt werden.“

Wer ist die HuK?

Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. arbeitet seit 1977 daran, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans*-Menschen als glĂ€ubige Christinnen und Christen volle Anerkennung und Gleichberechtigung in ihren jeweiligen Kirchen erhalten. Dazu gehört es, dass die Kirchen SexualitĂ€t als gute Gabe Gottes begreifen und die Vielfalt der Lebensformen der Schöpfung wertschĂ€tzen lernen. Rechtliche und faktische Diskriminierung innerhalb der Kirchen muss ebenso beendet werden wie die kirchliche UnterstĂŒtzung fĂŒr Diskriminierung in anderen Bereichen der Gesellschaft.

FĂŒr RĂŒckfragen stehen zur VerfĂŒgung:

Thomas Pöschl, Vorstandsmitglied HuK e.V.,
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Dr. Michael Brinkschröder,
Arbeitskreis Katholische Kirchenpolitik HuK e.V.
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