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  Evangelische Kirche im Rheinland zu Partnerschaftssegnungen  

[Letzte Aktualisierung: 13.04.2002 ]

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Kirchliche Texte

Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.

Gottesdienstliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften

Beschluß der Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland, Januar 2000

Aufgrund von Art. 167 und 168 Absatz 3 der Kirchenordnung (Wahrung der kirchlichen Gemeinschaft) ergeht folgende verbindliche Entscheidung im Sinne des Beschlusses der Landessynode über die Verbindlichkeit von Beschlüssen der Landessynode vom 15.1.1981:

  1. Gleichgeschlechtliche Paare in verbindlichen Lebensgemeinschaften werden wie alle Gemeindeglieder seelsorgerlich begleitet.

  2. Es kann für diese Paare auch eine gottesdienstliche Begleitung geben.

  3. Dabei handelt es sich nicht um eine Amtshandlung.

  4. Für eine gottesdienstlich Begleitung ist Voraussetzung,

  5. Die gottesdienstliche Begleitung ist in der liturgischen Gestaltung von der Trauung deutlich zu unterscheiden. Sie kann in folgender Form geschehen:

  6. Liturgische Modelle sind durch die Kirchenleitung herauszugeben und in die Beratungen der Presbyterien einzubeziehen.

Dieser Beschlußtext ist im kirchlichen Amtsblatt zu veröffentlichen.


Der obige Text wurde von der Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland bei ihrer Tagung im Januar 2000 mit großer Mehrheit angenommen; er beruht auf einer Beschlussvorlage des Theologischen Ausschusses. Er ist vor allem aus zwei Gründen von Bedeutung:

Die HuK hat sich an dieser Diskussion intensiv beteiligt und ist auch bei den Beratungen der Synode selbst anwesend gewesen; siehe dazu auch die Pressemitteilungen der HuK vor der Synode und nach dem Synodenbeschluss.