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Schwule als Priesteramts-Kandidaten |
[Letzte Aktualisierung: 22.09.2005] |
Der folgende Text ist der Bericht einer vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz eingesetzten Arbeitsgruppe. Er wurde im September 1999 bekannt und in der Presse kommentiert. Die HuK hat in einer Pressemitteilung dazu Stellung genommen; außerdem gibt es eine Stellungnahme der Katholischen Schwulen Priestergruppen in Deutschland.
Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat die Arbeitsgruppe "Homosexualität und geistliche Berufe" auf seiner Sitzung am 25./26. November 1996 eingesetzt und ihr den Arbeitsauftrag erteilt, "die Erfahrungen in den Diözesen zusammenzufassen und gemeinsame Grundlinien für das künftige Vorgehen zu gewinnen" (Prot. Nr. 9).
Mitglieder der Arbeitsgruppe sind:
Weihbischof Johannes Kapp, Fulda, (Vorsitzender); Weihbischof Hans-Georg Koitz, Hildesheim; Sr. Dr. Lydia M. Allen, Breuberg; Dr. Ursula Beykirch, Bonn (Geschäftsführerin); P. Dr. Ulrich Niemann SJ, Frankfurt; Prälat Nikolaus Reinhardt, Mainz; Regens Prof. Dr. Gerhard Stanke, Fulda.
Die Arbeitsgruppe ist ihrem Auftrag in 11 Sitzungen nachgegangen. Im Anschluß an die Befassung durch den Ständigen Rat am 24. August 1998 wurde der Text in drei weiteren Sitzungen überarbeitet.
Die Arbeitsgruppe hat über ihre personelle Zusammensetzung sowie über die Inhalte ihrer Arbeit nach außen Diskretion gewahrt. Dadurch wurde nach innen die offene und vertrauensvolle Behandlung des Themas ermöglicht und übermäßiger Erwartungsdruck von außen vermieden.
Ihrem Auftrag entsprechend beschränkt sich die Arbeitsgruppe auf die Problematik homosexueller Priesterkandidaten und Priester. Sie äußert sich nicht über die Lebensweise anderer homosexueller Personen.
Um fundierte Empfehlungen für die Diözesanbischöfe erstellen zu können, wurde eine detaillierte Umfrage unter den Regenten und Personalreferenten der Diözesen durchgeführt. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse sind in die Überlegungen eingeflossen. Ferner hat sich die Arbeitsgruppe in verschiedenen Fachbereichen kundig gemacht, so im Bereich der Humanwissenschaften (Biologie-Medizin-Psychiatrie, Psychologie, Psychotherapie), der Bibelwissenschaften, der Moraltheologie und der Pastoraltheologie, teils durch Mitglieder der eigenen Arbeitsgruppe, teils durch ad hoc hinzugezogene Referenten, ergänzt durch Gespräche mit Spiritualen, durch Fachliteratur und verschiedene kirchliche Texte zur Thematik. Ebenso wurden informelle Gespräche mit homosexuellen Priestern geführt. Die Arbeitsgruppe bietet so auf breiter Basis differenzierte Antwortvorschläge auf die Fragen nach der Zulassung zur Priesterausbildung und zur Weihe sowie nach der Ausübung des Priesteramtes durch Männer mit homosexueller Veranlagung.
Konkret stellen sich vor allem folgende Fragen:
Homosexualität wird definiert "als eine dauerhafte, dominierende erotische Anziehung zu Personen des gleichen Geschlechts, die oft (aber nicht notwendig) mit geschlechtlicher Aktivität" (Neues Lexikon der christlichen Moral, Innsbruck 1990, S. 341) verbunden ist. Eine eher phänomenologisch strukturierte Definition lautet: Die homosexuelle Veranlagung besteht darin, daß das biopsychosoziale Erregungsmuster bzw. die erotisch-sexuelle Lust (Verlangen) nur von einem gleichgeschlechtlichen Partner ausgelöst wird und dann zur psychosomatischen Befriedigung drängt. (Die Begriffe homosexuelle Veranlagung, Prägung, Verfaßtheit, Orientierung, Neigung und Tendenz werden in diesem Arbeitspapier synonym gebraucht, obwohl sie durchaus gewisse Bedeutungsunterschiede aufweisen.)
Es gibt auch Personen, die bisexuell veranlagt sind, d.h. sie können sowohl von gleichgeschlechtlichen als auch von gegengeschlechtlichen Partnern erotisch-sexuell erregt werden. Das im folgenden über die Homosexualität Gesagte gilt auch für Bisexualität.
Von der homosexuellen Veranlagung deutlich zu unterscheiden ist die homosexuelle Praxis oder homosexuelle Aktivität. Sie bedeutet oft eine Verlängerung masturbatorischer Techniken aus Pubertät und Adoleszenz in das Mannesalter hinein. Zum Verständnis der Psychophysiologie homosexueller Praxis muß gesagt werden, daß hier "Praxis" keineswegs immer Analverkehr bedeutet, sondern zunächst den Austausch von Zärtlichkeiten und sehr häufig gegenseitiges Masturbieren. Daher kann Homosexualität nicht ohne das Phänomen Masturbation verstanden und bewertet werden. Die besondere Art und die Häufigkeit der Masturbationsphantasien geben wichtige Hinweise über die besonderen Formen der homosexuellen Veranlagung der entsprechenden homosexuellen Praktiken.
Wer die praktizierte Homosexualität eines Betroffenen beurteilen will (zunächst den phänomenologischen, nicht den ethischen Aspekt), sollte z.B. nach Art, Dauer, Häufigkeit, Partner und Struktur der Masturbationsphantasien und der praktisch ausgeübten Homosexualität fragen.
Der Zugang zu einem besseren Verständnis von Homosexualität kann auch durch die Differenzierung nach Typen von Homosexualität erleichtert werden (vgl. z.B. B. Fraling, Sexualethik, Paderborn 1995, S.231 f.), wobei sich die Benennung gegenseitig nicht ausschließen.
In den beiden wichtigsten "Internationalen Klassifikationen Psychischer Störungen"
werden die individuelle und die psychosoziale Ebene unterschieden. Einerseits wird auf der individuellen Ebene die sexuelle Orientierung nicht als Störung bzw. als Krankheit angesehen. Das korreliert mit der Tatsache, daß manifest homosexuelle Personen im Bezug auf ihre sexuelle Orientierung meistens kein Krankheitsgefühl haben.
Andererseits sprechen beide Klassifikationen auf der psychosozialen Ebene von "Störungen" (Paraphilien), d.h. von "Leiden oder Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen oder anderen Funktionsbereichen" des Lebens. (Vgl. DSM-IV S.559 und ICD F 66.2) Solche Störungen im psychosozialen Bereich treten auch bei homosexuellen Personen auf.
Dagegen sind von der Homosexualität deutlich zu unterscheiden Pädophilie und Ephebophilie. Sie sind phänomenologisch (z.B. nicht erwachsene Partner als Lustobjekt) und grundsätzlich (z.B. qualitativ andere Lusterfahrungen) anders als Homosexualität zwischen Erwachsenen zu sehen und zu beurteilen. Die Pädophilie wird in beiden "Internationalen Klassifikationen Psychischer Störungen" als eine Störung mit Krankheitswert bezeichnet. Sie meint eine erotisch-sexuelle Präferenz für Kinder (Jungen wie Mädchen), welche sich in der Vorpubertät oder in den frühen Stadien der Pubertät befinden (ICD F 65.4). - Von der Pädophilie ist die Ephebophilie zu unterscheiden. Sie bezeichnet sexuelle Neigung zu männlichen und weiblichen Jugendlichen, welche die Zeit der Pubertät bereits hinter sich haben. Pädophilie und Ephebophilie können sowohl bei heterosexuell wie bei homosexuell veranlagten Personen vorkommen.
Bei homosexuellen Priestern und Priesterkandidaten sind die schwierigen inneren und äußeren Probleme (Leiden und Störungen) dahingehend zu beschreiben, daß die freiwillig einzugehende bzw. eingegangene Verpflichtung zum keuschen und ehelosen Leben in deutlichem Konflikt steht zum individuellen Verlangen (Sehnsucht und Triebdruck), in Phantasie und Praxis mit einem gleichgeschlechtlichen Partner enge und intimkörperliche Beziehungen einzugehen (Die "erotisch-sexuelle Lust" ist durch die Stichworte Sympathie, Erotik, Libido, Erektion, Ejakulation und Orgasmus gekennzeichnet.) Die Konflikte können auch Krankheitswert haben, durch welche die Betroffenen beeinträchtigt sind, z.B. spezielle Ängste und Hemmungen, Störungen der SeIbstorganisation, spezifische Kontaktprobleme sowie Selbstüberschätzung, mangelnde Rücksichtnahme auf die Gefühle anderer (Dissozialität) bis hin zur Benutzung anderer als Objekte ihrer Macht und ihrer sexuellen Begierde (Kontrasozialität). Ähnliche Konflikte können sich auch bei heterosexueller Veranlagung und Praxis einstellen - wenngleich in anderer Form.
Da es keine statistisch sicheren Zahlen über homosexuelle bzw. bisexuelle Priester gibt, hat sich die Arbeitsgruppe auf "Zahlendiskussionen" nicht eingelassen. Es ist Tatsache, daß es in deutschen Diözesen Priester und Priesterkandidaten gibt, die sich als homosexuell erleben, obwohl sie sich zum Priestertum berufen fühlen. Tatsache ist auch, daß es in deutschen Diözesen Gruppen von "schwulen Priestern" (so bezeichnen sie sich selbst) gibt, von denen die weitaus meisten noch im pastoralen Dienst stehen.
Eine endgültige Gewißheit, ob eine eindeutige Homo- oder Heterosexualität vorliegt, ist oft nur schwer zu erreichen. Viele Priesterkandidaten treten nicht mit dem sicheren Erfahrungswissen ihrer sexuellen Veranlagung in das Priesterseminar ein. Nur ein Teil der Bewerber gibt an, bereits sexuell-genitale Praxis gehabt zu haben. Häufig wird die entsprechende reife Geschlechtsidentität (homo- wie heterosexuell) erst Jahre später ausgeprägt. Terminologisch wird in diesem Zusammenhang von "Coming out" oder "Outing" gesprochen. Dabei wird im allgemeinen unter "Coming out" das Bewußtwerden der homosexuellen Veranlagung verstanden. Mit "Outen" oder "Outing" ist "das Öffentlich-Machen" der entsprechenden sexuellen Veranlagung gemeint.
Wie das Spektrum der humanwissenschaftlichen, so ist auch das Spektrum der theologischen Aussagen zur Homosexualität außerordentlich breit, die Basis der Übereinstimmung jedoch schmal.
Konsens besteht - aus humanwissenschaftlicher Sicht - darüber, daß die manifeste homosexuelle Neigung mancher Menschen nicht veränderbar ist und daß bei ihrer Entwicklung verschiedene Faktoren (multifaktorielle Verursachung) eine Rolle spielen. Die Meinungen gehen auseinander, wenn man nach der biologischen, psychologischen und anthropologischen Einschätzung der Homosexualität fragt. Manche bezeichnen sie als eine gleichwertige Variante menschlicher Sexualität, andere sprechen von einer defizienten Form, insofern die Weitergabe des Lebens ausgeschlossen ist, andere von einer ungeordneten (disordered) Form menschlicher Sexualität.
Diese unterschiedliche Sicht liegt auch den divergierenden Aussagen über die Möglichkeit einer Therapie zugrunde. Den Psychotherapeuten, die eine Therapie - wenigstens in manchen Fällen - für möglich und sinnvoll halten, stehen andere gegenüber, die sie strikt ablehnen, und das nicht nur, weil sie diese für ineffizient halten, sondern weil sie darin den unzulässigen Versuch sehen, die sexuelle Identität eines Menschen zu verändern.
Die Rückfrage der Theologie nach den biblischen Aussagen zur Homosexualität führt zu dem Ergebnis, daß gesamtbiblisch gesehen für das Alte und das Neue Testament die normative Normalität der Heterosexualität gilt, vor allem unter ihrem zweifachen Aspekt der Beziehung beider Geschlechter und der Fortpflanzung für das Überleben der Familien und Sippen sowie der gesamten Menschheit. Es ist unbestritten, daß in der Heiligen Schrift homosexuelles Verhalten als dem Willen Gottes widersprechend bezeichnet wird. Dabei ist allerdings für die biblischen Aussagen zur Homosexualität zu berücksichtigen, daß sie sich nur auf den objektiven Vollzug eines homosexuellen Beischlafes beziehen und daß die Heilige Schrift keine Überlegungen anstellt über homoerotische Vorstufen, über das Alter des Homosexuellen oder seine Einwilligung oder über homosexuelle Akte als Ausdruck einer homosexuellen Prägung.
Der auf homosexuelles Verhalten bezogen eindeutige Befund der Heiligen Schrift wird unterschiedlich interpretiert. Die Grundfrage lautet: Lassen sich die biblischen Aussagen, die auf dem Hintergrund der damaligen Vorstellungen formuliert wurden, unvermittelt auf unsere heutige Fragestellung übertragen. Die biblischen Autoren wußten nichts von dem, was wir heute eine unabänderliche homosexuelle Prägung nennen. Die Erwähnung homosexueller Handlungen im Rahmen kultisch-ritueller Ordnungen trägt zeitbedingte Züge, während die Verbindung von Homosexualität und Gewalt, die im Alten Testament scharf kritisiert wird, heute ebenso klar als Unrecht zu benennen ist.
Daraus ergibt sich die moraltheologische Frage: Ist homosexuelles Verhalten anders zu bewerten, als es die biblischen Texte nahe legen, wenn es der einem Menschen vorgegebenen homosexuellen Orientierung entspricht und über eine Reaktion auf sexuelle Reize hinaus Ausdruck einer personalen Beziehung ist?
Bei der Beantwortung dieser Frage hat man von der Sinndeutung menschlicher Sexualität auszugehen. Die Sexualität als Gabe des Schöpfers ermöglicht es dem Menschen, auf besonders intensive Weise einer personalen Beziehung Ausdruck zu geben, neues Leben zu zeugen und auch die eigene Leiblichkeit lustvoll zu erfahren. Auch wenn die Ordnung in Gottes guter Schöpfung durch den Ungehorsam des Menschen gestört und durch menschliches Versagen immer wieder gefährdet ist, steht sie aufgrund der Erneuerung durch Jesus Christus unter der Verheißung einer endgültigen Vollendung. Die Liebe zwischen Mann und Frau ist durch das Sakrament der Ehe sogar besonders geheiligt. In einer homosexuellen Beziehung läßt sich das Gesamt der Sinngehalte menschlicher Sexualität nicht verwirklichen. So ist die Zeugung neuen Lebens nicht möglich; das gilt allerdings auch für manche heterosexuelle Paare.
Was den leiblichen Ausdruck der personalen Beziehung angeht, die zweifellos zwischen homosexuellen Menschen gegeben sein kann, so stellt sich die Frage. Wie gewichtig ist die Tatsache, daß von der psychophysischen und psychosozialen Beschaffenheit her Mann und Frau aufeinander bezogen sind? Und welche Bedeutung hat das Anderssein des Partners, das ja nicht nur den Leib betrifft, sondern sein ganzes Menschsein prägt, für die menschliche Reifung der Partner in ihrer Beziehung zueinander? Neben der fehlenden Fähigkeit, neues Leben zu zeugen, ist auch die leib-seelische Ergänzung nicht in der gleichen Weise möglich wie bei heterosexuellen Partnern. "Homosexuelle Handlungen schließen eine volle geschlechtliche Polarität wie auch die Zeugung von Nachkommenschaft grundsätzlich aus." (Katholischer Erwachsenenkatechismus = KEK Bd. 2, 386) Sie entspringen - so der Katechismus der katholischen Kirche - "nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit" (KKK 2357). Es kann deshalb von der Homosexualität nicht als von einer gleichwertigen Variante der Sexualität gesprochen werden, denn es fehlt ihr die Möglichkeit, alle Sinngehalte der Sexualität zu realisieren (vgl. KEK Bd. 2, 386). Das kirchliche Lehramt zieht daraus die Konsequenz, daß homosexuelle Handlungen "in keinem Fall zu billigen" (KKK 2357) sind.
Diese Überlegungen betreffen die normative Ebene. Für die Beurteilung konkreter Handlungen ist das "Gesetz der Gradualität oder des stufenweisen Weges" (Papst Johannes Paul lI. in Familiaris Consortio = FC 34) zu berücksichtigen. Es basiert auf der Tatsache, daß "der Mensch, der berufen ist, dem weisen und liebenden Plan Gottes in freier Verantwortung mit seinem Leben zu entsprechen, ein geschichtliches Wesen (ist), das sich Tag für Tag durch seine zahlreichen freien Entscheidungen selbst formt; deswegen kennt, liebt und vollbringt er das sittlich Gute auch in einem stufenweisen Wachsen" (FC 34). Menschliches Handeln korrespondiert dem Prozeß menschlicher Reifung, die bezüglich der sexuellen Identität manchmal erheblich verzögert sein kann. Die einzelnen Handlungen müssen auf dem Hintergrund dieses Reifungsprozesses gesehen und beurteilt werden. Das Gesetz der Gradualität bedeutet allerdings nicht eine Gradualität des Gesetzes oder eine Abstufung hinsichtlich der Verbindlichkeit des Gesetzes, sondern ein Ernstnehmen der Tatsache, daß menschliches Leben sich als Wachstumsprozeß in affektiv-psychischer, geistiger, sittlicher und geistlicher Hinsicht darstellt.
Vom moraltheologischen Standpunkt her ist eine personal gestaltete Beziehung zwischen zwei homosexuellen Menschen, die unter Verzicht auf genitale Sexualität die eigenen Lebensmöglichkeiten und die des Partners zu entfalten und zu vertiefen suchen und die in ihrer Beziehung auch die Kraft für soziales Engagement finden, nicht abzulehnen. Dies alles kann als Ausdruck der ihnen möglichen Fruchtbarkeit ihrer Beziehung verstanden werden. Der Katechismus der Katholischen Kirche erwähnt neben dem Gebet und der sakramentalen Gnade auch "eine selbstlose Freundschaft" (KKK 2359) als Hilfe auf dem Weg, eine homosexuelle Prägung sittlich verantwortlich zu gestalten bzw. die Sexualität "bewußt humanen Wertvorstellungen und Zielsetzungen einzuordnen" (KEK Bd. 2, 387). Diese Gestaltung kann gelingen, wenn sich jemand mit seiner homosexuellen Prägung immer wieder auseinandersetzt, sie für sich annimmt und er von seinen Mitmenschen - wenn sie darum wissen - nicht diskriminiert, sondern als Person akzeptiert wird.
4.1 Den Empfehlungen der Arbeitsgruppe liegt die Glaubensüberzeugung zugrunde,
4.2 Die Verpflichtung der Priester zum Zölibat bedeutet nicht nur den Verzicht auf die Ehe, sondern die verbindliche Bereitschaft, in der Nachfolge Jesu mit allen Kräften der Verkündigung des Reiches Gottes zu dienen. Angesichts dieser positiven Zielrichtung ist die Art der sexuellen Orientierung zwar wichtig, doch von nachgeordneter Bedeutung. Die Lebensform des Zölibats verlangt eine keusche Haltung, d.h. ein ernsthaftes Bemühen um eine Lebensgestaltung unter strikter Enthaltung von jeder sexuellen Praxis, sei sie gleichgeschlechtlich oder gegengeschlechtlich, die ohne eine Askese der Gedankenwelt und Phantasie nicht möglich ist. Angesichts bestehender Unklarheiten über das Verständnis des Zölibats ist es wichtig, dies eindeutig zu betonen.
4.3. Die Ergebnisse der eingangs erwähnten Umfrage machen deutlich, daß es - unabhängig von der Kenntnis genauer Zahlen - notwendig ist, sich mit der Homosexualität bei Priesterkandidaten und Priestern zu befassen. In den Diözesen sollte für diesen Fragebereich eine möglichst einheitliche Beurteilung und Vorgehensweise bei der Ausbildung, der Zulassung zur Weihe und bei der Beurteilung (cura personalis) der Priester angestrebt werden.
4.4. Die Beurteilungen des Phänomens Homosexualität gehen nach wie vor weit auseinander. Angesichts gewichtiger anthropologischer Erkenntnisse über die wesenhafte Beziehung zwischen Sexualität, gegenseitiger personaler Ergänzung und Fruchtbarkeit hält die Arbeitsgruppe daran fest, daß Homosexualität der zweigeschlechtlichen Struktur des Menschen nicht entspricht. Die Integration der Sexualität in die Gesamtpersönlichkeit kann bei homosexuell veranlagten Personen mit besonderen Schwierigkeiten belastet sein. Vereinsamung und Isolierung durch die Erfahrung des eigenen andersartigen Empfindens und die Ablehnung durch andere bringen in vielen Fällen Probleme für die eigene Lebensgestaltung mit sich.
4.5 Psycho-soziale Integrationsprobleme ergeben sich für homosexuell veranlagte Priesterkandidaten und Priester aber auch in zwischenmenschlichen und seelsorglichen Zusammenhängen. Grundsätzlich entstehen Spannung und Druck dadurch, daß diese sich sehr oft nach außen anders geben wollen und müssen, als sie sich innerlich erleben. Ferner kann es in seelsorglichen Beziehungen dazu kommen, daß homosexuell veranlagte Priesterkandidaten und Priester von ihnen Abhängige und ihnen Anvertraute ausnutzen und sogar unter Druck setzen. Beide Aspekte müssen bei der Beurteilung für die Eignung zum Priesterberuf beachtet werden.
4.6 Eine Diskriminierung von homosexuell veranlagten Personen ist in jedem Fall abzulehnen. Ihnen soll mit Respekt und besonderem Einfühlungsvermögen begegnet werden (KKK 2358).
4.7 Ein homosexuell veranlagter Priesterkandidat, dessen geistliches Leben deutliche Anzeichen einer Berufung zum Priestertum aufweist (vgl. Rahmenordnung für die Priesterbildung 1988, Nr.63-68), könnte, wenn er in überzeugender Weise sexuelle, personale und geistliche Reife und Integration zeigt und zur zölibatären Lebensweise bereit und fähig ist, zur Weihe zugelassen werden.
Das Schlußdokument des Europäischen Kongresses über die Berufungen zum Priestertum und Ordensleben in Europa (5.-1O. Mai 1997) mit dem Titel "Neue Berufungen für ein neues Europa" schreibt zu der Frage, ob man die Berufungsbitte junger Frauen und Männer annehmen kann, die Mängel im affektiven und sexuellen Bereich aufweisen, u.a. daß es wichtig ist, "sich zu vergewissern, ob der Jugendliche imstande ist, diese Schwäche zu kontrollieren im Blick auf deren Überwindung, sei es, daß er seltener fällt, sei es, daß diese Neigungen immer weniger sein Leben stören (auch das psychische) und ihm die Erfüllung seiner Aufgaben ermöglichen, ohne übermäßige Spannungen zu erzeugen oder seine Aufmerksamkeit unangemessen zu beanspruchen." (Nr. 37) In einer Anmerkung zu dieser Aussage (Anm. 112) verweist das Dokument auf die Richtlinien der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens (Potissimum institutioni) vom 2. Februar 1990. In diesen Richtlinien wird gefordert, daß man die Gründe dafür darlegen und begreiflich machen (soll), daß jene Männer und Frauen vom Ordensleben ausgeschlossen bleiben müssen, die ihre homosexuellen Neigungen nicht zu beherrschen vermögen oder die einen dritten Weg einzuschlagen gedenken, einen ,zweifelhaften Lebensstand zwischen Zölibat und Ehe'." (39) In der Anmerkung 112 heißt es im Bezug darauf "Dort werden nicht jene ausgeschlossen, die solche Tendenzen haben, sondern jene, ,die es nicht fertigbringen, solche Tendenzen zu beherrschen' (39), wobei dieses ,Beherrschen' nach unserem Verständnis nicht nur die Willensanstrengung meint, sondern ein wachsendes Freisein von diesen Neigungen, im Herzen und im Geist, im Willen und im Begehren." (=Verlautbarungen des Apostolischen StuhIs 131, S. 107)
Die Eignung homosexuell veranlagter Männer für den Priesterberuf ist unter den hier genannten Voraussetzungen nicht von vornherein auszuschließen. Jeder Einzelfall muß gewissenhaft geprüft werden. "Die Eignung für den Priesterberuf kann nicht in einer einmaligen Beurteilung geklärt werden. Diese Frage muß während der mehrjährigen Ausbildungszeit von den Verantwortlichen und vom Bewerber selbst entsprechend seiner persönlichen Entwicklung wiederholt gestellt werden. Wichtig für die Beurteilung ist nicht nur, ob bestimmte Eigenschaften vorhanden sind, sondern auch, welchen Stellenwert sie im Verbund aller Merkmale haben; entscheidend ist das Gesamtbild der Persönlichkeit." (Rahmenordnung für die Priesterbildung, Nr.63)
4.8 Gerade im Hinblick auf die Homosexualität ist zu beachten, daß sich das Erkennen, die Auseinandersetzung mit der Veranlagung und ihre Integration in einem Entwicklungsprozeß vollziehen, der eine spezifische Begleitung erfordert.
Deshalb kann bei der Aufnahme ins Seminar in dieser wie in anderen Fragen auch oft noch kein klares und eindeutiges Urteil gefällt werden. Es kann, wie in Nr. 5.2 gesagt wird, Gründe geben, jemanden nicht ins Seminar aufzunehmen, es kann manchmal auch eine Aufnahme verantwortet werden, verbunden mit dem Bemühen, in dieser Frage bald zu einer Klärung zu kommen.
4.9 Was die Auswirkungen der Aufnahme von Kandidaten mit homosexueller Neigung auf das Leben im Priesterseminar betrifft, so ist zweierlei zu beachten. Zum einen ist natürlich nicht jeder, mit dem man in Gemeinschaft zusammenlebt, sexuell attraktiv. Zum anderen ist Homosexualität nicht gleichzusetzen mit Verlust von Impulskontrolle (vgl. 4.2). Deshalb sind im Priesterseminar Gespräche in bezug auf Impulskontrolle und sonstige verschiedenartige Unterstützung in deren Übung von großer Bedeutung. Der Priesterkandidat muß lernen, sexuelle Reizbarkeit zu verstehen und durchzustehen und damit in keuscher und zölibatärer Form umzugehen. Aber dies gilt in gleicher Weise für heterosexuell wie für homosexuell veranlagte Menschen. Wenn allerdings ein homosexuell Veranlagter im Zusammensein mit anderen Männern primär Lustbefriedigung sucht, dann wird er sicherlich ein Priesterseminar oder eine andere gleichgeschlechtlich gestaltete Lebenssituation als Versuchung erleben. In diesem Fall ist die Aufnahme ins Priesterseminar nicht zu verantworten bzw. die Entlassung geboten.
4.10 Bei einer Entscheidung über die Zulassung zur Priesterweihe eines homosexuell veranlagten Kandidaten, bei dem deutliche Zeichen für eine Berufung vorliegen, sollte neben den für alle geltenden Kriterien folgendes beachtet werden:
Für eine Entscheidung sind beide Kriteriologien entsprechend zu befolgen.
4.11 Bei pädophilen und ephebophilen Veranlagungen ist eine Zulassung zur Weihe nicht zu verantworten.
5.1 Zu den Voraussetzungen einer verantwortlichen Entscheidung für den Zölibat gehören ein solides Wissen um die theologischen und humanwissenschaftlichen Zusammenhänge mit ihrer sozialen Dimension sowie eine entschiedene Bereitschaft, im geistlichen Leben und In der Einübung menschlicher Tugenden zu wachsen.
Darum ist in der Ausbildung zusätzlich zum Curriculum des Theologiestudiums eine intensive Auseinandersetzung - durch Vorträge und Gespräche in Kursen und Besinnungszeiten - mit folgenden Themen zu empfehlen:
5.2 Bei der Prüfung der Eignung für den Priesterberuf dürfen Fragen nach der sexuellen Orientierung nicht umgangen werden, obwohl sie tief in die intimste Sphäre eines Menschen hineinreichen. Es ist sinnvoll, bereits bei der Aufnahme ins Priesterseminar einfühlsam, aber deutlich diesen Lebensbereich und seine Bedeutung anzusprechen. Wenn Anzeichen einer homosexuellen Veranlagung erkennbar werden, ist eine sorgfältige Klärung notwendig. Dabei kann sich evtl. herausstellen, daß eine Aufnahme ins Priesterseminar nicht oder noch nicht möglich ist. Es gibt allerdings keine Methoden, Homosexualität in jedem Fall festzustellen.
5.3 Mit dem aufgenommenen Kandidaten sollte die Seminarleitung in regelmäßigen Gesprächen Fragen der geistlichen, personalen und sexuellen Reife und Integration thematisieren, um im Laufe der Zeit zu einer auch für den Kandidaten klaren Erkenntnis vom Stand seiner Entwicklung zu kommen und die weiteren Schritte zu begleiten. Solche Schritte und Ergebnisse sollten - nach gemeinsamer Absprache - schriftlich festgehalten werden.
5.4 Wenn erst während der Ausbildungszeit eine homosexuelle Veranlagung vermutet werden muß, wird man in behutsamer Verantwortlichkeit Beobachtungen, Hinweise und Erkenntnisse berücksichtigen, um einen möglichst umfassenden Eindruck zu gewinnen. Es muß vermieden werden, daß die Würde des Betroffenen verletzt oder mißachtet wird. Hingegen sollten alle Hilfen bereitgestellt werden, um Klarheit über seine sexuelle Orientierung zu erhalten. Dabei werden ggf. Gespräche mit dafür qualifizierten Beratern und Beraterinnen eine wichtige Rolle spielen, um u.a. zu erforschen, welche psychischen und sozialen Dynamiken, Verhaltensmuster und entsprechende Abwehrmechanismen wirksam sind und/oder ob Gründe dafür in der Lebensgeschichte des Betroffenen liegen (Traumata, familiäre Dispositionen u. Psychodynamiken, andere zwischenmenschliche Erfahrungen...). Wichtig ist, ob und in welchem Ausmaß homosexuelle Aktivitäten bereits stattgefunden haben. Ziel ist es zu klären, ob der Betreffende die Fähigkeit und den festen Willen zeigt, zölibatär zu leben.
5.5 Fragen der sexuellen Identität und Reifung werden wegen ihres intimen Charakters vorrangig im Bereich des Forum internum, vor allem im Bereich des Forum internum nonsacramentale, besprochen werden. Im Schutz der hier gegebenen Vertraulichkeit können diese Fragen offen gestellt, bedacht und beantwortet werden. Dadurch können sich eine innere Klärung, Sicherheit und Konsequenz entwickeln. Der geistliche Begleiter wird den zuweilen schwierigen und langwierigen Findungsprozeß dadurch stützen, daß er im Gespräch verbindliche Leitlinien für die Lebensführung einsichtig macht und konkrete Schritte vereinbart.
Für ihn gilt auch im Bereich des Forum internum non-sacramentale strikte Verschwiegenheit. Darum darf er selbst die für die Zulassung zum Priesterberuf Verantwortlichen nicht informieren. Es ist aber seine Aufgabe, in der Beratung den Kandidaten deutlich darauf hinzuweisen, daß es in dessen Verantwortung liegt, den vorgenannten Verantwortlichen in angemessener Weise Kenntnis zu geben. Das Bekenntnis von Schuld gehört selbstverständlich in den Bereich des Forum internum sacramentale.
5.6 Für alle im Priesterseminar Verantwortlichen und für die geistlichen Begleiter sind Fortbildungsveranstaltungen notwendig, in denen einerseits über Sachfragen und den jeweiligen Stand der Forschungen informiert und andererseits die Kunst der einfühlsamen Gesprächsführung vermittelt wird. Wichtig ist ebenso die Fähigkeit, klare, integrationsfördernde Grenzen zu setzen und notwendige Unterstützung zu leisten. Vieles wird davon abhängen, ob es den Verantwortlichen gelingt, eine Atmosphäre des Vertrauens zu schaffen, in der offen gesprochen werden kann.
5.7 Wenn jemand erst nach seiner Priesterweihe homosexuelle Neigungen in sich wahrnimmt, sollte er bereit sein, durch eine differenzierte Beratung zu klären, ob tatsächlich eine solche Veranlagung vorliegt oder andere lebensgeschichtliche Erfahrungen zugrunde liegen. Gegebenenfalls ist eine Therapie anzuraten, sofern er bereit ist, sich auf diesen Weg einzulassen. Wenn eine homosexuelle Veranlagung definitiv feststeht, können die spezielle Beratung und Therapie Hilfen zur sexuellen, personalen und geistlichen Reifung bieten, Einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung sollte eine geistliche Begleitung leisten, wo der Priester in geschütztem Rahmen offen über seine Schwächen, aber auch seine Stärken sprechen kann. Hier kann ihm geholfen werden, seine Veranlagung im Glauben als Last und als Chance anzunehmen, so daß er auch bedrängende Situationen ertragen, sowie mögliche Versuchungssituationen erkennen und vermeiden kann.
5.8 Zuweilen wird die Meinung vertreten, homosexuell veranlagte Priester könnten die besondere Art ihrer Einsamkeit nur schwer ertragen ohne eine Gruppe ähnlich Veranlagter, die sie speziell in dieser Not unterstützt. Doch müssen alle Priester, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, mit Einsamkeit umzugehen lernen.
Für eine bewußte und glaubwürdige Gestaltung ihres Lebens sind andere Faktoren bedeutsam, z.B. die Integrität als Priester, als Repräsentant der Kirche und als Mensch, die spirituelle, menschliche und sexuelle Reife und die Fähigkeit, wahrhaftige menschliche Beziehungen aufzubauen und zu pflegen, also in Beziehungen zu leben, in denen man zum Wohl, anderer auch verzichten kann. Wichtig ist ebenfalls, daß sie bereit sind, sich in das Presbyterium als brüderliche Gemeinschaft einzubinden. Es ist möglich, daß geeignete Gruppen dabei Hilfe bieten, jedoch ist eine derartige Zugehörigkeit nicht unabdingbar.
5.9 Grundsätzlich abzulehnen ist, daß ein Priester seine homosexuelle Veranlagung zum Gegenstand eines öffentlichen Bekenntnisses macht (sich "outet"), weil dadurch erfahrungsgemäß Ärgernisse und Skandale hervorgerufen und ihm anvertraute Gläubige verunsichert werden. Auch der Wunsch, einem ihn bedrängenden Zwiespalt zwischen inneren Empfindungen und äußerer Lebensführung zu entkommen, ist kein hinreichender Grund, sich zu outen. Denn dies hieße, die Lösung persönlicher Probleme auf Kosten anderer zu suchen und so sein Eigeninteresse über das gemeinsame Wohl der Kirche zu stellen. Damit ist nicht gemeint, daß ein Priester seine sexuelle Identität verleugnen sollte. Er kann aber Fragen, die seine personale Identität und seinen menschlichen Reifungsprozeß betreffen, vor dem Angesicht Gottes und mit Hilfe verschwiegener Berater klären, ohne damit von sich aus öffentliches Aufsehen zu erregen. Er hat wie jeder andere das Recht, taktlose Fragen, die seine Intimsphäre betreffen, in angebrachter Form zurückzuweisen.
5.10 Da sich sowohl heterosexuell als auch homosexuell veranlagte Priester verpflichtet haben, die leibliche Dimension des Zölibats, d.h. die sexuelle Enthaltsamkeit, zu leben, ist es nicht nötig, Gemeinden über die sexuelle Prägung eines Priesters zu informieren. Wenn nun die homosexuelle Veranlagung eines Priesters in der Gemeinde bekannt wird und dadurch Unruhe entsteht, ist es notwendig, die eventuell aufkommenden Vorurteile auszuräumen. Diese können in der Vorstellung wurzeln, es handele sich generell um Menschen, die aufgrund ihrer Triebhaftigkeit nicht anders können und wollen, als ihre gleichgeschlechtliche Sexualität auszuleben.
5.11 Wenn gegen einen Priester der Vorwurf homosexueIler Praxis erhoben wird, sollten der Bischof oder seine Beauftragten im Gespräch mit ihm und Betroffenen klären, ob der Vorwurf zu Recht besteht. Wenn dies der Fall ist, muß festgestellt werden, welcher Schaden angerichtet wurde, wie dieser zu begrenzen oder wiedergutzumachen ist und welche weiteren Maßnahmen zu treffen sind. Falls nötig (z.B. bei Erpressung) sollte juristische Unterstützung angeboten werden. Das Gespräch mit dem Betroffenen hat zum Ziel, eine situationsgerechte Lösung zu erreichen, die auf Einsicht beruht. Sanktionen können aus verschiedenen Gründen erforderlich werden.
5.12 Niemand sollte mit Aufgaben betraut werden, die aller Voraussicht nach von ihm kaum bewältigt werden können. So muß auch darauf geachtet werden, daß ein homosexuell
veranlagter Priester nicht dort eingesetzt wird, wo seine Widerstandskraft gegenüber Versuchungen überfordert würde und zu befürchten wäre, daß er Personen, die ihm anvertraut sind, gefährdet oder schädigt.
Das kann konkret nur im Einzelfall unter Berücksichtigung seiner Gesamtpersönlichkeit und der örtlichen Gegebenheiten beurteilt werden.
Abzuraten ist sicherlich von Orten, in denen das Thema Homosexualität besonders umstritten ist, z.B. weil aktive oder aggressive Gruppen Druck ausüben und das Klima aufheizen oder weil dort zuvor durch Verfehlungen Ärgernis erregt wurde. Die ständige Erfahrung, anders zu sein, anders wahrzunehmen und zu erleben als die meisten Menschen um ihn herum, wird für ihn eine Last sein, die seine seelsorgerische Tätigkeit beeinflußt. Andererseits muß auch bedacht werden, daß mit homosexueller Veranlagung eine Sensibilität verbunden sein kann, die in mancher Hinsicht zu besonderer seelsorgerischer Wirksamkeit befähigt. Ein homosexuell veranlagter Priester befindet sich schließlich in einer ähnlichen Lage wie Personen, die mit gesundheitlichen, begabungsmäßigen oder charakterlichen Grenzen oder Defiziten leben müssen. Regelmäßige, gewissenhaft wahrgenommene geistliche Begleitung ist in jedem Fall eine notwendige Hilfe, auf die ein Priester nicht verzichten sollte, damit er seinen Dienst vor Gott und den Menschen verantwortungsvoll erfüllen kann.
5.13 Für jede Diözese ist die Benennung eines Ansprechpartners für homosexuell veranlagte Priester (Kandidaten) im Forum internum und einer weiteren Person im Forum externum sehr zu empfehlen.