HuK-Startseite

  DBK: Eingetragene Partnerschaft ist Loyaliätsverstoß  

[Letzte Aktualisierung: 10.03.2004 ]

HuK-Startseite

Kirchliche Texte

Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. - Texte

Deutsche Bischofskonferenz zu Eintragungen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz: Loyalitätsverstoß für kirchliche Angestellte

Der folgende Text ist dem kirchlichen Amtsblatt der römisch-katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart (2002, S. 156 f.) entnommen. Er wurde in ähnlicher oder identischer Form auch in anderen kirchlichen Amtblättern der römisch-katholische Kirche veröffentlicht, online zugänglich ist z.B. die Fassung im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Limburg (Nr. 92, "Authentische Interpretation"). Die HuK hat in einer Presseerklärung scharf dagegen Stellung genommen und kirchliche Gruppen aufgefordert, dagegen zu protestieren.

Deutsche Bischofskonferenz:

Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz zur Unvereinbarkeit von Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz mit den Loyalitätsobliegenheiten nach der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse

Das neu geschaffene Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft nach dem "Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBl. 1 S. 266)" widerspricht der Auffassung über Ehe und Familie, wie sie die katholische Kirche lehrt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, gleich ob sie der katholischen Kirche angehören oder nicht, die nach diesem Gesetz eine "eingetragene Lebenspartnerschaft" eingehen, verstoßen dadurch gegen die für sie geltenden Loyalitätsobliegenheiten, wie sie ihnen nach Artikel 4 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse in der geltenden Fassung auferlegt sind. Das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist deshalb ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß im Sinne des Artikel 5 Abs. 2 der o. g. Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, der die dort geregelten Rechtsfolgen nach sich zieht.