|
Synode der EKHN befürwortet Partnerschaftssegnungen |
[Letzte Aktualisierung: 06.12.2002 ] |
Der folgende Text wurde im Dezember 2002 der Synode der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau (EKHN) vom Theologischen Ausschuss der IX. Kirchensynode und dem Leitenden Geistlichen Amt der EKHN zur Entscheidung vorgelegt. Nach einer intensiven, auch kontrovers geführten Diskussion wurde der Text mit deutlicher Mehrheit (117 Ja, 41 Nein, 6 Enthaltungen) angenommen.
Der Text ist auch auf einem Webserver der EKHN, Datei http://www.dike.de/nordnassau/Argumente/Page27664/H10/h10.html zugänglich.
1. Paaren, die ihre Homosexualität verantwortlich leben, soll der gewünschte Segen seitens der Kirche zugesprochen werden können.
Dafür spricht
- im Hinblick auf den biblischen Befund zu Homosexualität:
a. Die Bibel zun unmittelbaren Wort Gottes zu erklären, ohne auf „die Mitte der Schrift" Bezug zu nehmen, entspricht nicht dem evangelischen Schriftverständnis. Aussagen der Bibel sind dem Mensch gewordenen Wort zuzuordnen: "Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben" (Barmen I). Dabei erweisen sich die Aussagen im Einzelnen nicht als zeit- und geschichtslos, sondern müssen darauf hin befragt werden, welchem kulturellen, sozialen und religiösen Kontext sie sich verdanken und ob sie in einem anderen Kontext mit dem, "was Christus treibet" (Luther)
b. In biblischen Texten wird homosexuelles Verhalten ausschließlich als Element des religiös Fremden und Bedrohlichen gesehen, nicht aber als Lebensform von Menschen, die sich bewusst zum christlichen Glauben bekennen und ihr Leben unter den Zuspruch
- im Hinblick auf die Praxis des Segnens:
'Segnen' bedeutet "keineswegs, das Verhalten von Menschen, ihre Eigenarten, Gewohnheiten und Beziehungen einfach gut zu heißen, 'abzusegnen'. Vielmehr ist im Segen der Anspruch enthalten, dass Menschen ihr Leben... im Angesicht Gottes führen". Und: "Segen knüpft nicht an eine Voraussetzung, eine Vorbedingung bei den Menschen an, sondern ist bedingungslose und gnädige Zuwendung Gottes" (Michael Meyer-Blanck, zitiert nach Verantwortete Partnerschaft, EKHN, 2002, S.16f.).
2. Für die Entscheidung, einem Wunsch nach Segnung gleichgeschlechtlicher Paare nachzukommen, spricht die gute kirchliche Tradition, Menschen außer am Beginn ihrer Ehe auch in vielen weiteren lebensgeschichtlichen Übergängen, in Krisen und neuen Anfängen, nicht nur mit seelsorgerlichem Beistand sondern mit dem Geschenk des Segens Gottes zu begleiten.
Dieser Zusammenhang bewahrt davor, eine Analogie zur Ehe und zur Feier der kirchlichen Trauung herzustellen. Gleichgeschlechtliche Paare werden nicht gesegnet, weil ihre Lebensform der Ehe vergleichbar wäre, sondern weil Menschen sich in den Übergängen und Krisen ihres Lebens vor allem anderen auf den Beistand Gottes verlassen wollenund können. Daraus folgt auch:
3. Ehe und Familie bleiben das Leitbild der Kirche für verantwortlich gelebte menschliche Paarbeziehungen.
Für dieses Leitbild muss sich die Kirche gerade in solchen Zeiten besonders einsetzen, in denen dem Familienbegriff eine biologisch-technische Entwertung und Auflösung droht. Dem Einsatz für das Leitbild Ehe und Familie korrespondiert aber der Verzicht auf jede Form von Herabwürdigung der Menschen, die ihre gleichgeschlechtliche Partnerschaft verantwortlich gestalten.
4. Eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare wird sich einpassen in eine sich gegenwärtig entwickelnde "Kultur des Segnens", in der Anlässe, Kriterien und Formen für kirchliche Segenshandlungen erschlossen, entwickelt und in theologischem wie lebensgeschichtlichem Kontext reflektiert werden.
Eine solche Kultur des Segnens wird sich an der Vielfalt menschlicher Lebensübergänge orientieren und Missbräuche verhindern helfen.
5. Die liturgische Form der Segnung eines gleichgeschlechtlichen Paares lässt sich nicht signifikant von der Trauliturgie unterscheiden. Eine signifikante Unterscheidung wäre nur um den Preis der Reduzierung der bestehenden Gestaltungsvielfalt von Trauungen zu erreichen.
Das mögliche Kriterium der Generativität eignet sich nicht als Unterscheidungsmerkmal der Trauung gegenüber der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare, weil es als liturgisches Element der Trauung in den derzeit genutzten Agenden und Textsammlungen nicht auffindbar ist.
Deshalb ist unter den gegenwärtigen Bedingungen die Entwicklung einer eigenen Ordnung zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare nicht realistisch.
Sie ist aber auch nicht notwendig, wenn bedacht wird, dass die Frage nach heterosexueller oder homosexueller Lebensform nicht das entscheidende Kriterium für die konkrete Gestaltung einer Segnung sein wird. Hier geht es um die sensible Wahrnehmung unterschiedlichster individueller Lebensbedingungen und ihre Verschränkung mit der Botschaft des Evangeliums in Zuspruch und Anspruch.
6. Gleichgeschlechtlich lebende Paare, deren Partnerschaft eingetragen ist, wird eine kirchliche Segenshandlung ermöglicht, sofern mindestens eine Partner/eine Partnerin Mitglied der Kirche ist und das Paar die Segnung wünscht.
Die Einführung einer solchen Segenshandlung im öffentlich-gottesdienstlichen Rahmen setzt aber Akzeptanz in der Gemeinde voraus.
Deshalb ist die Zustimmung des Kirchenvorstandes erforderlich.
Darüber hinaus bleibt der Gewissensvorbehalt von Pfarrerinnen und
Pfarrern bestehen.