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Synode Braunschweig befürwortet Partnerschaftssegnungen |
[Letzte Aktualisierung: 20.01.2004 ] |
Der folgende Text wurde im November 2003 von der Synode der Evangelischen Kirche in Braunschweig mit Mehrheit beschlossen.
Die Landessynode dankt den Gemeinden und Propsteien unserer Landeskirche für die Teilnahme an der Diskussion über die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Sie erkennt im Prozess dieser Diskussion, dass es keine einhetliche Meinung zur Fragestellung gibt und der Diskussionsprozess weitergeführt werden wird. Die unterschiedlichen Positionen sind auch in der Landessynode vertreten. Hier erinnert die Landessynode, dass die Einheit gegeben ist im Glauben an den einen Christus und seine Versöhnung trotz der verschiedenen Positionen in Auslegung der biblischen Schrift und des Verständnisses von homosexueller Liebe.
Die Landessynode dankt der Theologischen Kammer für ihr Gutachten, das zur Klärung des Gesamtzusammenhanges geholfen hat.
Einigkeit sieht die Landessynode in allen Voten in der Aussage, dass Menschen auf Grund ihrer Homosexualität nicht diskriminiert werden dürfen. Ebenso wird von allen Positionen betont, dass der homosexuelle Mensch ein Geschöpf Gottes ist.
Im Blick auf die Segnungen wird von einer Mehrzahl der Voten die Unterscheidung zu einer Trauung angemahnt. Die seelsorgerliche Verantwortung gegenüber Menschen, die um Segen für ihren gemeinsamen Weg in die Zukunft bitten, gilt in vielen Äußerungen als wesentlicher Grund für eine Segnung.
Auf keinen Fall darf eine Gemeinde oder eine Pfarrerin, ein Pfarrer verpflichtet werden, solch eine Segnung auszusprechen.
Die Landessynode fasst daher folgenden Beschluss:
Zwei Menschen gleichen Geschlechts, die als Christenmenschen um Segen für ihren gemeinsamen Weg in die Zukunft bitten, können in einer Gemeinde gesegnet werden, sofern der Kirchenvorstand der Gemeinde solchen Segnungen grundsätzlich zugestimmt hat und die Pfarrerin, der Pfarrer nach einem Gespräch zu dem Ergebnis kommt, dieser Bitte entsprechen zu können.
Bei der Gestaltung solcher Segnungen soll alles vermieden werden, was eine Verwechslung mit einer Trauung nahelegt.
Abstimmung: 28 Ja, 20 Nein, 1 Ungültig