Kirchliche Dokumente
- Dokumente aus dem Bistum Aachen (römisch-katholisch)
- Dokumente aus der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR)
Bistum Aachen: Aus den Texten des Bistumstages 1996
Dem Bistumstag gehörten Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden, der Verbände und Gruppierungen sowie Mitarbeiter im pastoralen Dienst (Laien wie Kleriker) an. Er ist kein kanonisches Organ, kann aber als «beratende Bistumssynode» verstanden werden.
Beschluß: Nichfamiliäre Lebenssituationen
"Der Bistumstag bittet alle Gemeinden, Verbände und Institutionen des Bistums Aachen,
in ihren pastoralen und theologischen Bemühungen drauf hinzuarbeiten, daß die Menschen
in ihren verschiedenen Lebenssituationen ohne Wertunterschied wahr- und angenommen werden.
Nicht wenige Menschen bedrückt es, daß ihre Lebenssituation oft - ausgesprochen oder indirekt -
in einem Vergleich zur familiären Situation wahrgenommen wird. Dies schmerzt oder verletzt,
solange sich in diesem Gegenüber eine Wertung zeigt.
Ohne den ihr eigenen Schutz der Familie in Zweifel zu stellen, verbietet es sich deshalb,
andere Formen des Zusammenlebens zu diskriminieren bzw. diese im Vergleich zur Familie zu
diskreditieren."
Begründung
"Auf vielerlei Weise meistern und gestalten Menschen in Verantwortung vor Gott und einander das Leben; nicht alle können oder wollen sich dabei auf den Schutz in einer Familie stützen. Nicht wenigen Menschen ist auferlegt, ohne eine vertrauens- und liebevolle Partnerschaft zu leben; sei es, weil der Partner/die Partnerin gestorben ist, sei es, weil sie keine Bindungen eingegangen sind bzw. eingehen können. Andere gehen aus innerer Neigung und Überzeugung eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft ein. Wieder andere leben aufgrund einer geistigen oder körperlichen Erkrankung in einer Gemeinschaft zusammen.
Freiwillig, oft aber auch als Konsequenz aus ihrer Lebensgeschichte dazu genötigt, zeigt sich mit diesen Menschen ein großes Spektrum menschlichen Lebens und Zusammenlebens. Ihnen allen ist zu eigen, daß sie in ihrer freiwillig gewählten oder schmerzlich angenommenen Lebenssituation auffallen in einer Öffentlichkeit, deren Maßstab gesellschaftlicher Akzeptanz, angefangen in der Werbung der Medien bis hin zu Gesetzgebung, geprägt ist von einem in der Tradition verwurzelten Familienbild.»
Empfehlung: Sexualität in der Vielfalt der Lebensformen
Der Bistumstag spricht sich dafür aus, "in allen kirchlichen Verkündigungen und Haltungen der menschlichen Sexualität primär Wertschätzung entgegenzubringen und die Sexualität nicht mit einem skeptischen Mantel der Sündhaftigkeit einzudecken."
Begründung
"'Es ist nicht gut, daß der Mensch alleine sei'. Denn der Mensch erfährt sich ganzheitlich als männliches oder weibliches Wesen. In seinem Leben geschieht persönliche Begegnung, gefärbt von Zärtlichkeit, Eros und Sexualität. Neben dem Fortpflanzungszweck gewinnt verantwortliche Sexualität als personaler, lustvoller Ausdruck leib-seelischer Bindung immer mehr Wertschätzung. Sexualität vermittelt liebevolle Annahme, körperliche Nähe, zärtliche Solidarität und lebensfrohe Erotik. [...] Grundsätzliche gilt, daß liebe den anders- bzw. gleichgeschlechtlichen Menschen in seiner persönlichen Würde achtet und nicht verletzt. [...]
'Bleibt niemand etwas schuldig; nur die Liebe schuldet ihr einander immer'. Entwicklung: Das Ansehen der Sexualität ist geschichtlich als auch in der persönlichen Entwicklung von der Bedeutungsgebung abhängig. So ist es kirchlich längst an der Zeit, eine rigide, nur auf geregelte Fortpflanzung blickende Kontrollhaltung aufzugeben. Endlich soll die Kirche die körperliche verantwortliche Liebe in der von Gott angelegten sexuellen Natürlichkeit als Ausdruck menschlicher Bindungen würdigen. [...]
'Hat dich niemand verurteilt, dann will auch ich die nicht verurteilen'. Eine Kirche, die den Sinn der Enthaltsamkeit betont, muß auch eine ermutigende und nicht eine verurteilende Haltung zur Sexualität einnehmen. Dies gilt für die Möglichkeit des Menschen, sich zu irren in der Partnerwahl, zu scheitern in der Ehe, als auch für die vielen natürlichen Erscheinungsformen von hetero- und homosexuellen Beziehungen. [...] Nach biblischer und kirchlicher Tradition spiegelt die menschliche ganzheitliche Liebe auch immer die Liebe zwischen Gott und Mensch wider. In Glauben und Sexualität begegnen Menschen einer Macht, die ihnen Zugang zu einer Lebensenergie schenkt, die ihre Alltagswelt entgrenzt und transzendiert, die ihre Freiheit einschränkt und radikale Selbstbestimmung und Machbarkeit als Illusion entlarvt."
Homosexuelle Lebenssituation
Empfehlung
"Verbände und Gemeinden sind darin zu bestärken, sich mit der Problematik der Homosexualität vertraut zu machen, so daß sich ein differenziertes und respektierendes Verständnis für homosexuelle Veranlagte in der kirchlichen Öffentlichkeit entwickelt. Als Mitglieder der Gemeinden sind die homosexuell veranlagten Menschen zur aktiven Teilnahme am kirchlichen Leben zu ermutigen und auch zur Mitarbeit willkommen. In diesem Zusammenhang ist das Bemühen unseres Bischofs zu begrüßen und zu bestärken, den gewachsenen Dialog mit der Gruppe 'Homosexuelle und Kirche' in unserem Bistum fortzusetzen. Es wäre zu begrüßen, wenn eine interessierte Öffentlichkeit in unserem Bistum an dem Prozeß dieser Gespräche teilhaben könnte, denn die Gesprächsoffenheit des Bischofs ist eine Ermutigung, in mach Unterscheidendem das Gemeinsame des Lebens und des Glaubens zu entdecken."
Votum
"Der Bischof von Aachen wird gebeten, im Gespräch mit der Deutschen Bischofskonferenz die Situation homosexuell lebender und liebender Menschen zu bedenken und zu erörtern, inwiefern die geltenden Aussagen der katholischen Kirche zu korrigieren sind."
Begründung
"Die Sexualität ist eine Gabe des Schöpfers für den Menschen. Sie ist kreative Kraft und besitzt kommunikative Qualität. In den Entwicklungsstufen und Erscheinungsformen kommt der Facettenreichtum dieser göttlichen Gabe zum Ausdruck. Dies gilt, ob ein Mensch seine Sexualität lebt oder auf sie verzichtet. Homosexuell lebende und liebende Menschen stehen wie heterosexuell Lebende und Liebende unter der gleichen sittlichen Verpflichtung, in ihrem Leben dem Willen Gottes in Wort und Tat immer näher zu kommen, ihre Geschlechtlichkeit zu bejahen und verantwortlich in die Personalität zu integrieren. Sie in dieser - allen aufgetragenen - Aufgabe zu unterstützen, ist eine Verpflichtung nicht nur für Erziehende und Lehrende, sondern in besonderer Weise auch für alle Verantwortlichen in den Kirchen und Gemeinden.
Homosexuell geprägte Menschen erleben durch die ihnen eigene Erfahrung der Sexualität in der Gesellschaft, die von der Normalität der Heterosexualität ausgeht, Fremdheit und die Stigmatisierung der Anomalität. Die Entwicklungsphase hin zum Erwachsenwerden ist gerade für Menschen, die sich als homosexuell erkennen, oft gekennzeichnet von der Erfahrung, diese, das ganze Lebende betreffende Einsicht, alleine und ohne Hilfe vertrauter und geliebter Menschen durchleben zu müssen: in den wenigsten Situationen offenbaren sie sich Eltern oder andere Vertrauten an; im Gegenteil sind es gerade diese Menschen, die erst dann in das Lebensgeheimnis eingeweiht werden, wenn der Reifungsprozeß ganz durchschritten ist. Deswegen ist es von besonderer Bedeutung, daß in Fragen der Erziehung und Begleitung von jungen Menschen das Thema Homosexualität wohlwollend und ermutigend in das Vertrauensverhältnis integriert wird.
Häufig wird homosexuell veranlagten Menschen entgegengesetzt, ihr Verhalten sei unnatürlich und nicht gottgemäß. Als eine in der Minderheit wahrgenommene Lebenswirklichkeit erweckt die Homosexualität bei vielen das Bedürfnis nach einer besonderen Erklärung. Damit wird der Versuch unternommen, das Normale, Mehrheitliche und Bekannte abzugrenzen und eben dadurch zu bestätigen. Dabei wird übersehen, daß die Festlegung dessen, was als natürlich gilt, erst von der jeweiligen Gesellschaft in ihren kulturellen Normen und Werten bestimmt wird. Zuweilen wird der Wunsch nach einer Ursachenforschung über Homosexualität darum ausdrücklich bei Kritikern und der Homosexualität gegenüber abgeneigten Menschen laut, um ein Vorurteil theoretisch bekräftigen zu können. In der Erkenntnis dessen und in der von der Mehrheit der ernstzunehmenden Wissenschaftlern bestätigten These, daß es bislang keine plausible Theorie über die Entstehungsbedingungen der Homosexualität gibt, sollte diese als eine Variante menschlicher Lebensgestaltung akzeptiert werden. In dieser Erkenntnis hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erst in diesem Jahrzehnt die Homosexualität aus dem Katalog der Krankheiten gestrichen.
Ebenso ist der Hinweis auf die fehlende Gottgemäßheit kritisch zu betrachten, da die Heilige Schrift keine Aussagen zur Homosexualität macht, die nicht geprägt wären von der damals geltenden gesellschaftlichen Überzeugung. Auch die Aussagen über Sexualität, die sich in der Schöpfungslehre finden, lassen sich nicht auf den Zweck der biologischen Fortpflanzung reduzieren; gerade im Buch Genesis liegt der Ursprung für die Einheit der leib-seelischen Dimension der Sexualität, die ein Bild des Segens Gottes ist. Das Kennzeichen der Gottesebenbildlichkeit, die dem Menschen zugesprochen ist, ist unabhängig von seinem Geschlecht, allein gebunden an der Verpflichtung zur verantworteten Liebe."
Landessynode 2000 der Evangelischen Kirche im Rheinland
Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland ist das höchste Organ der Landeskirche
und besetzt mit Laien und Mitarbeitern im pastoralen Dienst.
Aufgrund einer im Jahr 1989 vorgenommenen Segnung eines schwulen Paares kam ein Diskussionsprozeß
der Landeskirche in Gang, bei dem 1992 die Diskussionsvorlage «Homosexuelle Liebe» in die Gemeinden
zur Beratung ging. Bald erkannte man, daß man diese Frage viel grundsätzlicher angehen mußte, so
daß 1995 die Papiere «Sexualität und Lebensformen» sowie «Trauung und Segnung» erschienen. Bereits
auf der Synode von 1995 wurde beschlossen, daß «homosexuell lebende Menschen in der christlichen
Gemeinde vorbehaltlose Annahme erwarten können.» 1999 wurde ein positiver Beschluß bereits erwartet,
aber wegen großer zu erwartenden Gegenstimmen (die die Umsetzung eines mit knapper Mehrheit
erfolgten Beschlusses sehr schwierig gemacht hätten) wurden die Beschlußvorlagen nochmals zur
Beratung und Ausarbeitung konkreter Vorschläge zur gottesdienstlicher Begleitung an die
Synodenausschüsse zurückverwiesen.
Auf der Landessynode wurde am 13.01.2000 dann schließlich folgender Beschluß gefaßt, der die Diskussion zu einem vorläufigen Abschluß bringt:
"Trotz noch bestehender schwerwiegender Unterschiede in Fragen der Schriftauslegung, die uns belasten, bekräftigen wir, daß Jesus Christus, der das eine und entscheidende Wort Gottes ist, uns auf einen gemeinsamen Weg stellt. Wir hoffen, daß wir in der Bindung an ihn im gemeinsamen Verständnis der Schrift und in konsequenter Nachfolge wachsen werden.
In diesem Verständnis und aufgrund von Artikel 167 und Artikel 168 Absatz 3 der Kirchenordnung (Wahrung der kirchlichen Gemeinschaft) ergeht folgende verbindliche Entscheidung im Sinne des Beschlusses der Landessynode über die Verbindlichkeit von Beschlüssen der Landessynode vom 15.01.1981:
- Gleichgeschlechtliche Paare in verbindlichen Lebensgemeinschaften werden wie alle Gemeindeglieder seelsorglich begleitet.
- Es kann für diese Paare auch eine gottesdienstliche Begleitung geben.
- Dabei handelt es sich nicht um eine Amtshandlung.
- Für eine gottesdienstliche Begleitung ist Voraussetzung,
- daß vorher eine gründliche Beratung, eine beschlußmäßige grundsätzliche Eröffnung dieses Weges und eine Entscheidung über die Form der gottesdienstlichen Begleitung im Presbyterium erfolgt sind;
- daß die grundsätzliche Bereitschaft einer Pfarrerin oder eines Pfarrers vorliegt, die seelsorgliche Verantwortung dafür zu übernehmen;
- daß mindestens eine bzw. einer der beiden Partnerinnen oder Partner Mitglieder der Evangelischen Kirche und daß keine bzw. keiner der beiden verheiratet ist.
- Die gottesdienstliche Begleitung ist in der liturgischen Gestaltung von der Trauung
deutlich zu unterscheiden. Sie kann in folgender Form geschehen:
- in Hausandachten oder Andachten in Gemeindegruppen,
- in den Gottesdiensten der Gemeinde gemäß Artikel 16 und 17 der Kirchenordnung.
- Liturgische Modelle sind durch die Kirchenleitung herauszugeben und in die Beratungen der Presbyterien einzubeziehen.
Dieser Beschlußtext ist im Kirchlichen Amtsblatt zu veröffentlichen."