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Pressemitteilung (Sept. 1998) |
[Letzte Aktualisierung: 23.04.2002 ] |
Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. sieht in dem Urteil des Bundessozialgerichtes in Kassel zur Zahlung von Arbeitslosengeld nach Kündigung wegen Umzug des Lebensabschnittspartners eine weitere Anerkennung der sich wandelnden Lebensformen durch die Justiz.
Gleichzeitig zeigt sich der Handlungsbedarf, diese Rechte auch
gleichgeschlechtlichen Paaren zuzuerkennen.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert, endlich ein Rechtsinstitut zu schaffen, mit dem
schwulen und lesbischen Paare gleiche Rechte und Pflichten wie heterosexuellen
Paaren zugestanden werden.
Durch ihr Urteil stellen die Richter des Bundessozialgerichtes nichteheliche Paare in einem weiteren Punkt mit verheirateten Paaren gleich. Darin sieht die HuK eine Berücksichtigung des gesellschaftlichen Wandels durch die Rechtsprechung. Diese Entwicklung wird begrüßt, jedoch muß sie noch weitergehen. Alle Paare, die füreinander Verantwortung übernehmen, sind vor dem Gesetz als gleichberechtigt zu behandeln. Das gilt auch für homosexuelle Paare.
Solange für lesbische und schwule Paare keine Wahlmöglichkeit besteht, ihre Partnerschaft registrieren zu lassen, sind Regelungen für nichteheliche Paare auch für sie zu öffnen.
Die HuK fordert die rechtliche Gleichstellung von homosexuellen mit heterosexuellen
Paaren durch die Schaffung eines Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Paare. Sie
erhofft sich vom neu zu wählenden Bundestag eine mehrheitliche Zustimmung zur
entsprechenden Bundesratsinitiative der Länder Hamburg, Niedersachsen und
Schleswig-Holstein vom Juli diesen Jahres.
Bisher mißachtet Deutschland immer noch die Forderungen des Europaparlamentes, die
Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Paaren abzubauen.
Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:
Thomas Wunsch, Pressesprecher der HuK
Ernst-König-Str. 61, 59755 Arnsberg
Tel. (02932) 701337
Email:
presse@huk.org
Mitglied der Initiative Kirche von unten (IKvu)
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