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  Pressemitteilung (Nov. 1998)  

[Letzte Aktualisierung: 23.04.2002]

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Presse

Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.

Pressemitteilung (November 1998)

Stellungnahme zu Planungen der niederländischen Regierung

Adoptionsrecht für homosexuelle Paare wird begrüßt
Vorreiter für Gleichberechtigung in Europa
Handlungsbedarf bei Bundesregierung

Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. begrüßt die Ankündigung der niederländischen Regierung, ab dem Jahr 2000 homosexuellen Paaren die Adoption von Kindern zu ermöglichen. Damit sind die Niederlande innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wieder einmal Vorreiter beim Abbau von Benachteiligungen für Schwule und Lesben.
Für die rot-grüne Bundesregierung wächst gleichzeitig der Druck, die im Wahlkampf angekündigte Schaffung eines Rechtsinstitutes für gleichgeschlechtliche Paare umgehend umzusetzen.

Werden die Planungen der niederländischen Regierung umgesetzt, wären die Niederlande innerhalb Europas das erste Land, welches homosexuellen Paaren das Adoptionsrecht einräumt. Die Bedingung, daß die Partnerschaft bereits drei Jahre Bestand haben soll, trägt dem Recht der Kinder auf ein dauerhaftes familiäres Umfeld Rechnung.

Die Niederlande entsprächen damit der Aufforderung des Europaparlamentes, bestehende Diskriminierungen von Lesben und Schwulen gegenüber Heterosexuellen abzubauen. Diese Planungen sind ein Beispiel für die Durchsetzung der Gleichberechtigung, dem hoffentlich bald weitere europäische Staaten folgen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende Regelungen bei der Umsetzung ihrer Planungen zur Schaffung eines Rechtsinstitutes für gleichgeschlechtliche Paare zu berücksichtigen.
Der langjährigen Weigerung der CDU/FDP-Regierung, sich dieser Thematik anzunehmen, kann nun ein kraftvolles Zeichen der Bereitschaft zu fortschrittlicher Bürgerrechtspolitik entgegengesetzt werden, wenn in einem Zuge Regelungen für Partnerschaften und das Adoptionsrecht geschaffen werden.

Aus Sicht der HuK können lesbische oder schwule Paaren die gleiche Qualität der Kindeserziehung gewährleisten wie heterosexuelle Paare. Eine größere Gefahr der "Verführung zur Homosexualität" oder gar des Mißbrauches der Kinder besteht bei lesbischen oder schwulen Eltern nicht.
Diese Planungen sind also nur die konsequente Verfolgung des Ziels der Gleichberechtigung.


Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:

Thomas Wunsch, Pressesprecher der HuK
Ernst-König-Str. 61, 59755 Arnsberg
Tel. (02932) 701337
Email: presse@huk.org

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