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Pressemitteilung (04.05.1999)
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[Letzte Aktualisierung: 23.04.2002 ] |
Den lesbischen und schwulen Paaren, die als erste am 6.5.99 beim Hamburger Standesamt Eimsbüttel in das Partnerschaftsbuch der Stadt Hamburg eingetragen werden, gratuliert die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. herzlich. Sie dankt ihnen für die Bereitschaft und den Mut, diesen Schritt öffentlich zu vollziehen, obwohl mit der sogenannten Hamburger Ehe keine Rechte verbunden sind.
Gleichzeitig fordert die HuK die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen der Koalitionsparteien auf, schnellstens ihr Wahlversprechen einzulösen und eine Gesetzesvorlage für Eingetragene homosexuelle Partnerschaften vorzulegen. Der Abbau der Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren kann nur durch eine bundeseinheitliche Regelung erreicht werden, die an eine Registrierung die gleichen Rechte und Pflichten wie bei Ehepaaren knüpft.
Von den Kirchen erwartet die HuK eine Aufgabe des Widerstandes gegen eine staatliche Regelung zur Schaffung eines Rechtsinstitutes für schwule und lesbische Paare. Insbesondere die evangelischen Landeskirchen, allen voran die Nordelbische Landeskirche, fordert die HuK auf, die Segnung von homosexuellen Partnerschaften in öffentlichen Gottesdiensten zuzulassen. Nur so kann ein ermutigendes Zeichen für ein Umdenken in der Gesellschaft und für die Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen gesetzt werden.
Wenn am 6.5.99 in Hamburg die ersten gleichgeschlechtlichen Paare am Standesamt Eimsbüttel die Registrierung nach dem seit dem 22. April geltenden Recht vornehmen lassen, wird auch Ruth Hannemann, bis zum März des Jahres Bundesvorsitzende der HuK, mit ihrer Frau Simone Knipp dabei sein. Es ist für uns schon ein besonderer Tag, ein deutliches Zeichen für alle lesbischen Paare. Die Hamburger Ehe ist nicht nur ein schwules Anliegen. erklären sie zu den Gründen.
Die Initiative der Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten Farid Müller (GAL) und
Lutz Kretschmann (SPD) für das Gesetz zur Eintragung gleichgeschlechtlicher
Partnerschaften fand im Senat und in der Bürgerschaft Unterstützung. Die HuK
sieht in der Hamburger Ehe einen ersten Schritt, dem bald weitere folgen
müssen. Die Möglichkeit zur Eintragung ohne rechtliche Folgen kann nur ein
Anfang eines Weges sein hin zu einem Rechtsinstitut für homosexuelle Paare mit
Gültigkeit in ganz Deutschland. Damit verbunden sein sollen nach Vorstellung der
HuK gleiche Rechte und Pflichten wie für heterosexuelle Paare. Den
Versprechungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor der Bundestagswahl müssen
nun endlich Taten folgen. Die Einbringung einer Gesetzesvorlage ist überfällig.
Beispielhaft ist die Entscheidung der Hamburger Bürgerschaft aus Sicht der HuK
aber auch für die Kirchen. Wenn sie nicht nur auf gesellschaftliche
Entwicklungen reagieren wollen, sondern diese auch mitgestalten wollen, sind
mutige Schritte erforderlich. Dazu gehört die Segnung von gleichgeschlechtlichen
Paaren in öffentlichen Gottesdiensten - seit Jahren ein umstrittenes Thema in
vielen Synoden der evangelischen Landeskirchen und ein rotes Tuch für die
katholische Kirche. Daher fordert die HuK die Synodalen der Nordelbischen
Landeskirche auf, bei der nächsten Versammlung im Herbst ein eindeutiges Votum
für die Segnung abzugeben. Den Bischöfen empfiehlt sie, dem Willen der Synode
dann auch zu folgen. In den vergangenen Jahren war wiederholt der Beschluß zur
Einführung von Segnungsgottesdiensten für schwule und lesbische Paare am
Widerstand der Bischöfe gescheitert.
Mit privatrechtlichen Absprachen oder Berücksichtigung in einzelnen Gesetzen,
wie sie vom Vorsitzenden der deutschen Katholischen Bischofskonferenz Bischof
Karl Lehmann vorgeschlagen wird, ist eine dauerhafte rechtliche Gleichstellung
für gleichgeschlechtliche Paare nicht zu erreichen. Daher werden diese
überlegungen von der HuK abgelehnt.
Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:
Thomas Wunsch, Pressesprecher der HuK
Ernst-König-Str. 61, 59755 Arnsberg
Tel. (02932) 701337
Email:
presse@huk.org