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  HuK beim Katholikentag 2006  

[Letzte Aktualisierung: 27.05.2006]

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Presse

Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.

christliche Lesben- und Schwulengruppen: „Auch wir wollen Gerechtigkeit“

Christliche Lesben und Schwule fordern Antidiskriminierungsgesetz

Einschränkung des kirchlichen Tendenzschutzes erforderlich

Keine Steuergelder für Diskriminierung

Die folgende Pressemitteilung wurde am 26.05.2006 an die Medien versandt.

Die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie in deutsches Recht fordern christliche Lesben- und Schwulengruppen beim 96. Deutschen Katholikentag. Dies erfordert eine Einschränkung des kirchlichen Tendenzschutzes, was bei dem aktuellen Entwurf für ein Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) nicht berücksichtigt wird. Bei der überfälligen Umsetzung der EG-Richtlinie 2000/78/EG ist ein umfassender Schutz vor Diskriminierung auch aufgrund der sexuellen Diskriminierung zu berücksichtigen.

Die anlässlich des Deutschen Katholikentags in Saarbrücken versammelten christlichen Lesben- und Schwulengruppen fordern Politik und Kirchen auf:

  1. Die Antidiskriminierungsrichtlinie ist zügig umzusetzen.

  2. Ein Freibrief für die Kirchen - vom deutschen Recht und deutschen Gerichten bislang gewährt (Tendenzschutz) - ist nach den europarechtlichen Vorgaben nicht mehr zulässig. Der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird dem nicht gerecht. Sollte das Gesetz in dieser Form verabschiedet werden, drohen ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und Strafzahlungen in Millionenhöhe durch den deutschen Steuerzahler.

  3. Das Motto des Katholikentags “Gerechtigkeit vor Gottes Angesicht” muss auch für diejenigen gelten, die innerhalb der Kirchen oder durch die Kirchen benachteiligt werden. Die Kirchen sind daher aufgerufen, Benachteiligungen - insbesondere für Lesben und Schwule - abzubauen und ihren Widerstand gegen die Umsetzung der Richtlinie aufzugeben.

Fünfeinhalb Jahre hatte der deutsche Staat Zeit, die Antidiskriminierungsrichtlinie (2000/78/EG) umzusetzen. Sie will Diskriminierungen wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf verhindern. Die offizielle Umsetzungsfrist lief am 01.12.2003 ab. Zweieinhalb Jahre danach warten Lesben und Schwule - genauso wie etwa behinderte und alte Mitmenschen - immer noch auf die von der EU gewährten Rechte. Am 23.02.2006 hat der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik in einem Vertragsverletzungsverfahren wegen der ausstehenden Umsetzung verurteilt. Die Europäische Kommission hat damit die Möglichkeit, Zwangsgelder gegen die Bundesrepublik festzusetzen.

Saarbrücken, 26. Mai 2006


Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:

Thomas Wunsch (Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche HuK e.V.)
Tel. 0162 / 96 38 657

Ruth Gleißner (Netzwerk katholischer Lesben NkaL)
Tel. 0176 / 26 28 87 80

Hotline der HuK während des Katholikentages 0175 / 44 23 513

Email: presse@huk.org

www.huk.org/katholikentag