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HuK beim Katholikentag 2006 |
[Letzte Aktualisierung: 27.05.2006] |
Die folgende Pressemitteilung wurde am 26.05.2006 an die Medien versandt.
Die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie in deutsches Recht fordern christliche Lesben- und Schwulengruppen beim 96. Deutschen Katholikentag. Dies erfordert eine Einschränkung des kirchlichen Tendenzschutzes, was bei dem aktuellen Entwurf für ein Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) nicht berücksichtigt wird. Bei der überfälligen Umsetzung der EG-Richtlinie 2000/78/EG ist ein umfassender Schutz vor Diskriminierung auch aufgrund der sexuellen Diskriminierung zu berücksichtigen.
Die anlässlich des Deutschen Katholikentags in Saarbrücken versammelten christlichen Lesben- und Schwulengruppen fordern Politik und Kirchen auf:
Fünfeinhalb Jahre hatte der deutsche Staat Zeit, die Antidiskriminierungsrichtlinie (2000/78/EG) umzusetzen. Sie will Diskriminierungen wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf verhindern. Die offizielle Umsetzungsfrist lief am 01.12.2003 ab. Zweieinhalb Jahre danach warten Lesben und Schwule - genauso wie etwa behinderte und alte Mitmenschen - immer noch auf die von der EU gewährten Rechte. Am 23.02.2006 hat der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik in einem Vertragsverletzungsverfahren wegen der ausstehenden Umsetzung verurteilt. Die Europäische Kommission hat damit die Möglichkeit, Zwangsgelder gegen die Bundesrepublik festzusetzen.
Saarbrücken, 26. Mai 2006
Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:
Thomas Wunsch (Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche HuK e.V.)
Tel. 0162 / 96 38 657
Ruth Gleißner (Netzwerk katholischer Lesben NkaL)
Tel. 0176 / 26 28 87 80
Hotline der HuK während des Katholikentages 0175 / 44 23 513
Email: presse@huk.org