Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.
Das HuK-Archiv: Benutzungsordnung
- Das HuK-Archiv kann von jedem/r benutzt werden. Die HuK-Mitgliedschaft berechtigt zur Benutzung des gesamten Archivmaterials. Die Mitgliedschaft muß entsprechend nachgewiesen werden. Liegt diese Mitgliedschaft nicht vor, darf nur auf den Teil des Archivs zurückgegriffen werden, der nicht HuK-Interna wiedergibt.
- Zur Anmeldung ist ein Personalausweis zur Feststellung der Person und der Wohnung erforderlich. Änderungen der Daten müssen dem Archiv mitgeteilt werden.
- Das Archiv versteht sich als Präsenzbibliothek, d. h. es existiert kein Leihverkehr. Der Zugriff auf die Materialien geschieht durch Ansicht vor Ort oder Erstellung von Fotokopien.
- Das HuK-Archiv bearbeitet Anfragen zu gewünschten Themen. Diese Anfragen sind für HuK-Mitglieder kostenlos. Personen, die nicht der HuK angehören, bezahlen je nach Umfang der Anfrage eine vorher abzuklärende Gebühr. Der Mindestbetrag beträgt dabei 5,00 Euro, der Höchstbetrag 25,00 Euro. Sollen Fotokopien zugesandt werden, so trägt die anfragende Person, unabhängig von ihrer HuK-Mitgliedschaft, sowohl die Kopie- als auch die Portokosten.
- Möchte der/die BenutzerIn nach Ansicht vor Ort sich selbständig Kopien von bestimmten Dokumenten ziehen, so muß er/sie den Personalausweis als Sicherheit hinterlassen. Die Originaldokumente sind binnen 24 Stunden dem Archiv wieder zuzuführen.
- Im Umgang mit den Archivdokumenten ist äußerste Sorgfalt walten zu lassen.
- Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann der/die BenutzerIn von der weiteren Benutzung des Archivs ausgeschlossen werden.
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