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HuK-Archiv: Texte des Monats |
[Letzte Aktualisierung: 02.04.2002 ] |
Seit über zehn Jahren beschäftigt sich die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) mit der Frage, ob sie Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare in ihren Gottesdiensten zulassen soll. Ein abschließendes Votum soll nach dem Willen der Landessynode auf dem Frühjahrstreffen 2000 gefällt werden. Der Ausgang dieser Entscheidung ist ungewiß, da sich Befürworter wie Gegner einer solchen Amtshandlung noch die Waage halten.
Auslöser des ganzen Prozesses war die Segnung eines Frauenpaares im Rahmen eines Gottesdienstes in der Düsseldorfer Markus-Gemeinde. Was zunächst unbeachtet von der Öffentlichkeit verlief, wurde zunehmend umstritten bewertet und schließlich Anlaß, die Frage einer solchen Segnung grundsätzlich von der Landessynode klären zu lassen.
Ein Jahr nach dem Ereignis faßte Hanna Jenet den Verlauf der Diskussion in einem Bericht zusammen, der am 25.09.1988 im Deutschen Allgemeinen Sonntagsblatt, Nr. 39, erschien.
Zwei Frauen ließen von einem Pfarrer ihre Lebensgemeinschaft segnen - mit Zustimmung eines Düsseldorfer Kirchenkreises. Die rheinische Landeskirche untersagte nun weitere Gottesdienste dieser Art
Wo du hingehst, da will ich auch hingehen, wo du bleibst, da bleibe ich auch ... Wo du stirbst, da sterbe ich auch, da will ich auch begraben werden. Der Herr tue mir dies und das, nur der Tod wird mich und dich scheiden."
Diese berühmten biblischen Sätze aus dem Buch Rut (1, 16-17), mit denen Rut ihrer Schwiegermutter verspricht, bei ihr zu bleiben, wünschten sich Martina H. und Astrid B. als Segensworte für ihre Partnerschaftssegnung. Es war eine ungewöhnliche Gottesdiensthandlung mit zahlreichen persönlichen Aussagen, ähnlich einer Trauung, und doch keine Trauung: geschehen im Herbst 1987 in der evangelischen Markusgemeinde in Düsseldorf.
"Wir möchten unsere Liebe öffentlich bezeugen können", begründete Astrid ihren Wunsch nach einer Segnung ihrer Partnerschaft. "Wir hoffen auf Gottes Segen als Zustimmung." Wenn sich ein Ehepaar vor allen ein Jawort gebe, warum dann nicht auch zwei Frauen, die es ernst meinen mit ihrer Liebe und ihrer Zukunft? Die Freundschaftssegnung gebe ihnen beide das tröstliche Gefühl, zur Kirche zu gehören. Viele träten, wie jüngst die Mitglieder der Unabhängigen Homosexuellen Alternativen (UHA), aus der Kirche aus, weil sie kein Verständnis finden. Astrid sieht in der Segnung eine Chance, auch Homosexuellen Anerkennung und Raum in der Kirche zu geben.
Warum wählten sie gerade die Markusgemeinde? Seit langem trifft sich in deren Gemeinderäumen eine der ökumenischen Regionalgruppen "Homosexuelle und Kirche" (HuK). Jahre intensiver Seelsorgearbeit zeigen inzwischen eine gewisse Integration der sonst ausgeschlossenen und sich diskriminiert fühlenden Menschen. Astrid und Martina wandten sich mit ihrem Anliegen an den Gemeindepfarrer Dr. Hans Georg Wiedemann, Synodalbeauftragter für Homosexuelle des Kirchenkreises Düsseldorf-Ost. Der beriet die Angelegenheit mit seinem Presbyterium. Der Entwurf einer Liturgie entstand, und mehrheitlich wurde beschlossen, "die Anfrage der beiden Frauen nach einer gottesdienstlichen Feier zur Segnung ihrer Lebensgemeinschaft" positiv zu beantworten.
Der Segen Gottes also als Beistandsversicherung für zwei sich liebende Menschen gleichen Geschlechts: "Auch eine christliche Gemeinde kann die herrschenden Auffassungen in der Gesellschaft nicht völlig unberücksichtigt lassen", gab Wiedemann in seiner Ansprache zur Freundschaftssegnung zu bedenken. "Es muß aber gelten, daß im Konflikt der wohlverstandene Auftrag Jesu jede Entscheidung zu leiten hat."
Immerhin kann er sich berufen auf eine Stellungnahme der Rheinischen Kirche zum Verständnis der Lebensform homosexuell liebender Menschen: "Sie (die Kirche) wird immer wieder Grund genug haben, sich auf die Seite dieser Menschen zu stellen und ihnen Schutz und Gerechtigkeit gewähren müssen." Astrid erfuhr durch die Segnung Stärke: "Ich kann nun offen sagen, daß wir zueinanderstehen. Früher hatte ich Ängste und kam mir widernatürlich vor." Reklame machen lag den beiden Frauen nicht. Dennoch sprach sich die Freundschaftssegnung schnell herum.
Am 23. November erreichte Oberkirchenrat Hermann Walter Augustin vom Düsseldorfer Landeskirchenamt ein besorgter Brief aus dem Generalvikariat des Erzbistums Köln: Die Liberalität auf moraltheologischem Gebiet beunruhige die katholischen Partner in der Ökumene und verursache in deren Gemeinden schwerste Spannungen bei der Beurteilung homosexueller Fälle. Um Auskunft im Sinne des landeskirchenamtlichen seelsorgerlichen Auftrags werde gebeten. Am 26. Januar 1988 hob das Landeskirchenamt den Beschluß des Presbyteriums der Markusgemeinde auf. Landeskirchenrat Enno Obendiek argumentierte: "Die Freundschaftssegnung verletzt die Gemeinsamkeit der Kirche."
Noch war der Markusgemeinde diese Entscheidung nicht mitgeteilt worden. Ihr stand inzwischen eine weitere Freundschaftssegnung ins Haus. Auch Astrid und Martina kamen zu dieser Gottesdienstfeier. "Es gab aber schon Einschränkungen", bemerkten sie: "Keine Ringe, kein Talar, damit es ja nicht einer Trauung ähnlich wird."
Anwesend waren auch zahlreiche Mitglieder des Kreissynodalvorstandes, die gerade eine Gemeindevisitation durchführten. Viele leugneten nicht, von der Ernsthaftigkeit dieser Feierstunde berührt gewesen zu sein. Zitiert wurde eine Bemerkung, die der Düsseldorfer Stadtsuperintendent Dieter Linz gemacht haben soll: "Wenn irgendwo der Heilige Geist war, dann hier."
Am 7. Februar unterrichtete das Landeskirchenamt die Markusgemeinde von der Aufhebung des Beschlusses zur Freundschaftssegnung. Seine Begründungen lauten: sie könne mit einem Gottesdienst aus Anlaß der Eheschließung verwechselt werden; sie sei ein kirchliches Handeln, das in der Kirche nicht existiere; sie belaste schließlich das ökumenische Klima. Gibt es darüber hinaus auch theologische Gründe gegen die Freundschaftssegnung? Oberkirchenrat Hermann Walter Augustin zum Deutschen Allgemeinen Sonntagsblatt: "Der theologische Klärungsprozeß zur Segnung von Homosexuellen setzt erst dann ein, wenn die Landessynode eine Eingabe erreicht." Das jedoch hat die Markusgemeinde bislang unterlassen.
In der Markusgemeinde war man empört. Hans Georg Wiedemann stärkte seine Gottesdienstschar in einer Predigt am 21. August mit den Worten: "Ein Christ und ein Presbyterium dürfen auch mal ein gutes Gewissen haben, selbst gegen das eigene Landeskirchenamt, das uns unterstellt, wir würden auf jede Anfrage nur positiv reagieren und verlören dadurch unsere Glaubwürdigkeit."
Auch Stadtsuperintendent Dieter Linz stellte sich auf die Seite der Homosexuellen: "Es sollte nicht im entferntesten der Eindruck entstehen, daß Homosexuelle von der Gnade Gottes ausgeschlossen sind, oder daß die Kirche mit solchen Leuten nichts am Hut hätte." Wenn Paare den Segen aus ernstlichen Gründen begehren, gäbe es keinen Grund, ihnen das abzuschlagen. Die Segnung jedoch zu propagieren oder öffentlich anzubieten, lehnte er entschieden ab.
Die Markusgemeinde legte Widerspruch gegen den Aufhebungsbeschluß ein. Sie will über die Kreissynode Düsseldorf-Ost an die Landessynode den Antrag stellen, eine Handreichung zur Freundschaftssegnung zu erarbeiten. Die Gründe für den Aufhebungsbeschluß könne er nicht nachvollziehen, sagte Wiedemann. Die Ehe, kirchlich gesehen, kann nicht gelten als einzige legitime Form des Zusammenlebens. "Die kirchliche Trauung ist keine Eheschließung, nach reformatorischem Verständnis auch keine kirchliche, sondern ein Gottesdienst aus besonderem Anlaß. Eine Freundschaftssegnung wäre ein Gottesdienst aus dem Anlaß der Begründung einer Lebenspartnerschaft homosexuell orientierter Christen."
Anders argumentiert Pfarrer Wilhelm Terboven von der katholischen Gemeinde Sankt Margareta aus Düsseldorf. "In der katholischen Kirche ist die Ehe eines der Sakramente. Zum Ehesakrament gehört die Bereitschaft des Paares, zusammenzubleiben, bis der Tod scheidet, die Elternschaft, die Treue und die freie und ungezwungene Wahl zueinander. Homosexuelle allerdings können gemeinsam keine Kinder bekommen. "Moraltheologisch", so der katholische Geistliche, "gehen wir vom Naturrechtsdenken und der Schöpfungsordnung aus." Er sorgte sich sehr um den ökumenischen Frieden, der hier mehr in Gefahr sei als zuvor durch die dogmatischen Unterschiede. "Wie können wir mit den evangelischen Geistlichen noch vor den Altar treten?"
Auch Helmut Ackermann, Superintendent in Düsseldorf, wies auf das synodale Prinzip hin: um wichtige Änderungen auf den Weg zu bringen, müßten entsprechende Anträge erst über die Kreissynode zur Landessynode gelangen, in Fachausschüssen beraten und im Plenum verabschiedet werden.
Inzwischen beschäftigte sich am 1. September die Kirchenleitung über zwei Stunden mit dem Widerspruch der Markusgemeinde. Die Freundschaftssegnungen wurden verworfen mit der Begründung, sie seien ein Verstoß gegen die Heilige Schrift, das Bekenntnis und die Kirchenordnungen. Enno Obendiek betonte dabei, es gehe nicht um die Ablehnung der Homosexualität, sondern um den Erhalt der Kirchengemeinschaft.
Astrid und Martina bleiben wohl eines der wenigen Paare, auf denen nun kirchlicher Segen ruht. Allerdings revidierte Astrid inzwischen ihre Ansicht, die Kirche gäbe ihr das Gefühl der Zugehörigkeit. "Jemand aus der Kirche sagt: Du gehörst zu uns. Die Spaltung und der Streit tun mir sehr leid." Doch an die Stunde der Freundschaftssegnung wird sie immer wieder gern denken.