|
HuK-Archiv: Texte des Monats |
[Letzte Aktualisierung: 02.04.2002 ] |
Der heutige Text zeigt, daß bereits Mitte der 80'er Jahre hochrangige kirchliche Gruppen positive Stellungnahmen zur Homosexualität verfaßt haben und verfassen konnten. Letzteres bezieht sich besonders auf die Kreise, die ein 'Ja' zur gleichgeschlechtlichen Liebe als zu große Irritation des gemeinen Kirchenvolkes ansahen: "Die Gesellschaft ist halt noch nicht so weit."
Der Vorstand des Diakonischen Werkes der evangelischen Kirche von Westfalen, Landesverband der Inneren Mission e.V., verfaßte vor 14 Jahren den vorliegenden Text als Hilfe für den Umgang mit homosexuellen MitarbeiterInnen. Grundmotiv war, daß sich der Vorstand "um seiner Verantwortung willen, die er gegenüber den Mitgliedern des Diakonischen Werkes der EKvW und deren Mitarbeitern hat, zu den hier angesprochenen seelsorgerlichen Nöten nicht schweigen dar.", so die Formulierung im Begleitbrief zur folgenden Handreichung.
Die Einstellung zur Homosexualität ist heute noch weitgehend von der Ablehnung homosexueller Menschen geprägt. Dadurch geraten nicht wenige Betroffene in schwere Gewissenskonflikte; davon sind auch Mitarbeiter und Klienten in der Diakonie betroffen.
Der Vorstand des Diakonischen Werkes von Westfalen nimmt zu dieser Problematik wie folgt Stellung:
Handeln von Christen hat seinen Ausgangspunkt in der Liebe Gottes zu allen Menschen, obwohl diese gefallen, entfremdet und geschädigt sind. Sie gilt allen Menschen, ob sie heterosexuell oder homosexuell sind. Weder ein vorgegebener noch ein erworbener Status bestimmt den Wert des Menschen vor Gott, in welcher Gemeinschaftsform er auch immer lebt.
Alle Menschen werden ohne Verdienst gerecht aus seiner Gnade durch die Erlösung, die durch Jesus Christus geschehen ist.
Die gefallene, entfremdete und geschädigte Schöpfung bleibt die von Gott geliebte Schöpfung. Der Gerechtfertigte darf sagen: Gott hat mich lieb. Wer Rechtfertigung von Gott erfährt, kann sich in seiner Eigenart als von Gott bejaht verstehen und sich selbst annehmen. Allerdings dürfen weder Heterosexuelle noch Homosexuelle ihre eigenen Veranlagungen und Handlungsmuster verabsolutieren.
Wenn Gott Menschen rechtfertigt, so daß sie in Freiheit vor ihn treten können, eröffnet er damit Möglichkeiten, daß Menschen ohne Angst miteinander umgehen. Dadurch erhalten auch menschliche Beziehungen wie Ehe oder andere Lebens- und Partnerschaftsformen eine neue Qualität, in der dann kein Partner mehr den anderen zum Objekt machen muß.
Rechtfertigung und Freiheit bedeuten aber keineswegs Beliebigkeit. Sie sind Zuspruch und Anspruch für den Christen, der in der Nachfolge Jesu die Gesetze und Normen daraufhin befragt, ob sie den Menschen dienen, der dabei nach dem Ziel Gottes mit seiner Schöpfung fragt und nach dem, was dem Aufbau der Gemeinde Gottes in der Welt dient.
Von daher bekommt das Handeln von Gerechtfertigten die Freiheit, auch in der Frage der Homosexualität überkommene Einstellungen, Gesetze, theologische und juristische Urteile, kirchliche und staatliche Bestimmungen daraufhin zu befragen, ob sie den Menschen unter den heutigen Erkenntnissen und Bedingungen dienen. Bei Paulus gibt es im Neuen Testament eine Einstellung zur Homosexualität, die nicht den heutigen Erkenntnissen über Homosexualität als einem tief verwurzelten Persönlichkeitsmerkmal entspricht. Darum darf die paulinische Einstellung zur Homosexualität in der von ihm selbst verkündeten Freiheit weiterentwickelt werden.
Christen wirken um des Menschen willen daran mit, daß Ordnungen geschaffen und erhalten werden, die menschliches Leben und Zusammenleben fördern. Das gilt für Ehe und Familie ebenso wie für andere Formen menschlichen Zusammenlebens.
Alle Verantwortlichen in Kirche und Diakonie sind aufgerufen dazu beizutragen, daß auch homosexuelle Menschen in Freiheit, ohne Versteckspiel und ohne von anderen verurteilt zu werden, einander begegnen können. Heterosexuelle und Homosexuelle sollen miteinander bedenken können, was der Erbauung der Gemeinde und den Menschen dient. Nicht nur die Verwirklichung des eigenen So-seins oder die Durchsetzung eigener Wertvorstellungen können dabei Thema sein.
Unter diesen Voraussetzungen können Homosexuelle grundsätzlich in allen Bereichen der Diakonie beschäftigt werden - auch in der Jugendarbeit. Es gibt keinerlei Hinweise dafür zu vermuten, daß der sexuelle Mißbrauch von Abhängigen durch Homosexuelle größer sei als der durch Heterosexuelle. Die vorliegenden Erfahrungen sprechen vielmehr dafür, daß Homosexuelle genauso verantwortlich mit ihrer Sexualität umgehen wie Heterosexuelle.
Diese Verantwortung schließt ein, daß die Wahl des beruflichen Arbeitsfeldes und das Verhalten am Arbeitsplatz so geschehen, daß eine gedeihliche Arbeit möglich ist. Dabei ist es wichtig, daß auch homosexuelle Mitarbeiter/innen in der Diakonie vor der Entscheidung für ein bestimmtes Arbeitsfeld angstfrei Beratung in Anspruch nehmen können und nach ihrer Entscheidung Begleitung erfahren. Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen könnten hierfür Möglichkeiten bieten.
Auch für homosexuelle Klienten und Heimbewohner gilt es, die Ausgrenzung zu beenden und die Voraussetzungen für ein angstfreies Leben zu schaffen. Dem berechtigten Anspruch des einzelnen jugendlichen, behinderten oder älteren Heimbewohners auf Entfaltung seiner Sexualität dürfen und müssen allerdings zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des anderen Grenzen gesetzt werden.
Münster, 20. Mai 1985