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Partnerschaftssegnung |
[Letzte Aktualisierung: 30.04.2002] |
Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. nimmt das Schreiben des EKD-Ratsvorsitzenden Präses Manfred Kock vom 18. September 2001 an die Gliedkirchen der EKD zu aktuellen Fragen des kirchlichen Umgangs mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zur Kenntnis und nimmt dazu folgendermaßen Stellung:
Die Frage, wie die evangelischen Gemeinden und Synoden in Deutschland damit umgehen sollen, dass hierzulande inzwischen ein Gesetz in Kraft getreten ist, das die Ausgrenzung und Benachteiligung von Schwulen und Lesben beenden helfen soll, bewegt in bestimmten Interessenkreisen erneut die Gemüter und sorgt für neue Spannungen. Kirchenspaltung sei zwar nicht zu befürchten, "die Wahrung der Einheitlichkeit kirchlichen Handelns in der Gemeinschaft der Gliedkirchen" wird aber eindringlich und in ungewöhnlich autoritärer Wortwahl angemahnt. Die Forderung wird bekräftigt: Die Segnung einer homosexuellen Partnerschaft dürfe auf keinen Fall zugelassen werden!
Wir erinnern uns: Viele Gemeinden und etliche Synoden in Nordelbien, in Hessen-Nassau, im Rheinland, in Bayern und in Berlin-Brandenburg sind in dieser Frage mittlerweile viel weiter. Auf der Grundlage von Schrift und Bekenntnis haben einige von ihnen schon lange vor dem staatlichen Gesetzgebungsverfahren das Gespräch mit schwulen und lesbischen Mitmenschen geführt, untereinander Argumente und Meinungen ausgetauscht und Regelungen getroffen, um Versäumtes nachzuholen und zerstörte Gemeinschaft wiederherzustellen. Auf dem Frankfurter Kirchentag tauschten sich in diesem Jahr Interessierte aus etlichen Landeskirchen aus und sammelten Anregungen dafür, wie sie ihren jeweiligen Gemeinden und Synoden dabei behilflich sein könnten, die noch fehlenden praktisch-theologischen und kirchenrechtlichen Konsequenzen zu beschließen und in die Tat umzusetzen, damit das Zeugnis der Kirche in der Nachfolge Christi nicht weiter an Glaubwürdigkeit verliert.
Nun kommt diese `Drucksache´ aus Hannover und versucht, diejenigen Gemeinden und Synoden zurückzupfeifen und zu verunsichern, denen Schrift und Bekenntnis immer schon die Grundlage eines veränderten kirchlichen Umganges mit Lesben und Schwulen gewesen sind.
Auslöser und Antrieb dieser bisweilen leidenschaftlich betriebenen überredungskünste des EKD-Ratsvorsitzenden sind nicht etwa christlich-diakonisches Interesse, auch nicht protestantisch-prophetischer Eifer, noch das kirchliche Eintreten für das Wohlergehen jener bisher benachteiligten lesbischen und schwulen Menschen in unserer Gesellschaft, denen nun der Staat endlich rechtliche Möglichkeiten zur stärkeren übernahme von Verantwortung in ihrer Beziehung zugesteht, sondern vielmehr das fragwürdige Einfordern größtmöglicher Einheitlichkeit im "kirchlichen Umgang mit den Rechtsfolgen der Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften" von den z.T. sehr verschiedenen Gemeinden und Synoden unserer evangelischen Kirche, die sonst bewusst und gewollt unterschiedlich leben, bekennen und handeln. Jener `einheitliche kirchliche Umgang´ soll diese gewollte Vielfalt aufheben und nun dazu führen, dass die von den meisten Kirchen angestrebte `vorbehaltlose Annahme´ von schwulen und lesbischen Mitmenschen in unseren Gemeinden vereitelt wird und "ausgeschlossen" bleibt. Der Ratsvorsitzende betreibt Kirchenpolitik auf dem Rücken und auf Kosten einer benachteiligten Minderheit, der gegenüber die Kirche in einer langen Geschichte große Schuld auf sich geladen hat.
Zwar hat der mittlerweile von der Vereinigung evangelisch-lutherischer Landeskirchen (VELKD) eingesetzte Sonderausschuss zum Lebenspartnerschaftsgesetz für seinen Bereich erklärt, er sehe "zurzeit keine Notwendigkeit, Initiativen zu dienstrechtlichen Gesetzesänderungen" zu empfehlen, aber der Vorsitzende des Rates der EKD versucht nun seinerseits doch noch die 24 evangelischen Landeskirchen dazu zu bewegen, dass sie nicht nur nichts tun, sondern die bisherigen z.T. lobenswerten landeskirchlichen Diskussionsergebnisse und Regelungen nicht mehr als Ausgangsposition für weiteres Handeln in dieser Frage nehmen; vielmehr sei nun eine vermeintliche "klare Orientierung" maßgebender, die Präses Kock den Landeskirchen mit Nachdruck nahelegt. Diese "klare Orientierung" gipfelt in der unevangelischen Schlussfolgerung: "Darum" - so der Ratsvorsitzender weiter - könne "nicht zugelassen werden", dass "das Geleit und der Beistand Gottes" einem schwulen oder lesbischen Paar zugesprochen wird.
Wir fragen uns: Ist die EKD aus einem Kirchenbund zu einer aus Einheitlichkeit pochenden Kirche geworden, deren Gemeinden und Synoden sich nicht mehr dadurch auszeichnen, dass sie eine "Gemeinschaft der Verschiedenen" und "Kirche (auch) für andere" (Bonhoeffer) zu sein versuchen, sondern ein intoleranter Hort von Gleichgesinnten?
Kann und soll die Meinung eines Einzelnen - sei er auch der erste Repräsentant der evangelischen Kirche - in einer Frage, zu der viele Gemeinden und Synoden auch auf der Grundlage von Schrift und Bekenntnis sich kundig gemacht, Meinungen ausgetauscht und Beschlüsse gefasst haben, zur einzigen "klaren Orientierung" werden, die einen "magnus consensus" erzwingen will, der unter uns evangelischen Christinnen und Christen sonst weder üblich noch erforderlich ist?
Was maßen wir uns als Funktionsträger der Kirche da wohl an, wenn wir meinen, Menschen ausgrenzen und verdammen zu dürfen, die Gott - wie jeden andern Menschen auch - gewollt so geschaffen und begabt hat, wie sie sind? Können wir uns dabei noch auf diesen Gott berufen?
Müssen wir nicht befürchten, dass - wie es schon in der Vergangenheit geschehen ist - Kirchenspaltung gerade von jenen emsig betrieben wird, die einst mit dem Anspruch angetreten waren und sich dazu haben wählen lassen, unsere Gemeinden und Synoden in ihrer Vielschichtigkeit und Unterschiedlichkeit unter dem Anspruch und dem Zuspruch des einen Gottes, der jeden Menschen liebt, zusammenzuhalten, statt aus ihnen solche Menschen auszugrenzen und aus der Kirche zu drängen, die anders leben und lieben als sie selber?
Wenn Präses Kock behauptet, für schwul-lesbische Lebensgemeinschaften könne eine übereinstimmung mit dem Willen Gottes ... nicht behauptet werden (!), meint er dann mit Gott noch den Schöpfer des Himmels und der Erde, den Vater Jesu Christi, oder aber den Götzen klare Orientierung, der für neue Spannungen sorgt und zur Ausgrenzung und Verurteilung von Menschen führt?
Was ist aus unserem reformatorischen Erbe geworden, wenn das Lob für Gottes wundervolle Schöpfung, das prophetische Handeln und die Parteinahme für Rechtlose in dieser noch nicht erlösten Welt wenig Raum in unseren Gesprächen haben, weil wir zu stark damit beschäftigt sind, Menschen auszugrenzen und Lebensformen gegeneinander auszuspielen? Wird allmählich nicht mehr die Kirche, sondern eher der Staat Stimme der Stimmlosen und Anwalt der Schutzlosen? Das Plädoyer für Nichtstun und der damit einhergehende neue Glaubensartikel des magnus consensus drohen, die gewachsene ´vorbehaltlose Annahme´ in Familien und Gemeinden und die gedeihliche `Gemeinschaft der Verschiedenen´ in Gemeinden und Synoden unserer Kirche ohne Not aufs Spiel zu setzen. Funktionsträger, die so handeln, laufen Gefahr, sich bald aus dem Kreise ernstzunehmender Gesprächspartner auf der Suche nach gangbaren Wegen zu verabschieden.
Zu dem gleichen Thema gibt es außerdem auf den Webseiten der HuK Stuttgart einen Brief der HuK-Regionalgruppe Stuttgart an den EKD-Vorsitzenden.