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Partnerschaftssegnung: Übersicht |
[Letzte Aktualisierung: 05.05.2007 ] |
Evangelische Kirche | Alt-Katholische Kirche | Römisch-Katholische Kirche
Nach der Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahr 2001 und der Bestätigung seiner Verfassungsmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2002 wird die Frage nach einer Segnung lesbischer und schwuler Paare in den christlichen Kirchen in Deutschland verstärkt diskutiert. Das Bild ist überaus unterschiedlich und vielfältig. Diese Webseite gibt einen Überblick über die Situation in den verschiedenen Kirchen. Zu der eher praktischen Frage "Wohin können wir uns wenden, wenn wir für unsere Partnerschaft um den Segen Gottes bitten wollen?" haben wir eine eigene "Ratgeber-Seite".
Wie auf der "Ratgeber-Seite" schon gesagt, soll auch hier darauf hingewisen werden: Es gibt mehr Pfarrer und Pfarrerinnen, als man oft annimmt, die zu einem Segnungsgottesdienst bereit sind. Dies gilt auch in den Kirchen, in denen die Kirchenleitungen solche Segnungen ablehnen oder in denen es keinen offiziellen Beschluß dazu gibt. Allerdings werden sie vor allem in diesen Kirchen darauf Wert legen, dass aus der Feier kein Medien-Ereignis wird, werden vielleicht eine diskrete Behandlung (keine Öffentlichkeit über die direkt Eingeladenen hinaus) zur Bedingung machen (müssen).
Anders als oft angenommen, ist "die evangelische Kirche" in Deutschland keine Organisation, die bundesweit gleichförmig strukturiert ist und nur von einer bestimmten Stelle aus geleitet wird. Historisch gewachsen, haben die verschiedenen evangelischen Landeskirchen eine starke Selbständigkeit; die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist eine "Gemeinschaft von 24 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen" (Zitat von der Webseite der EKD). So ist es nicht verwunderlich, dass man aus den verschiedenen Gliedkirchen, entsprechend dem Diskussionsstand in der jeweiligen Landeskirche, unterschiedliche Stellungnahmen hört. Die später folgende Tabelle stellt einen Versuch dar, die verschiedenen Positionen zunächst ungefähr und grob zu charakterisieren; es folgt danach eine ausführlichere Darstellung und ein Verweis auf offizielle Stellungnahmen in den Fällen, in denen solche vorliegen.
Für die Leser und Leserinnen, die mit den Besonderheiten des evangelisch-kirchlichen Föderalismus weniger vertraut sind und vielleicht gar nicht wissen, zu welcher Landeskirche sie gehören (die Grenzen entsprechen oft, aber keineswegs immer den Grenzen der Bundesländer), geben wir hier zunächst eine Landkarte der Gliedkirchen der EKD wieder, übernommen von der Webseite der EKD. Ein Anklicken auf unserer Kopie der Karte führt zu der Kurzdarstellung der Situation in der jeweiligen Landeskirche.
Ein solches "Klick-Spiel" mit unterschiedlichem Ausgang mag zunächst eher belustigend wirken, wir von der HuK sehen aber in dem kirchlichen Föderalismus in der EKD auch eine Chance: Einzelne Landeskirchen haben schneller als andere erkannt, dass ihre homosexuellen Gemeindeglieder ebenso wie alle anderen bei wichtigen Punkten ihres Lebens von der Kirche mit Fürbitte und Segen begleitet werden sollten. Ähnlich wie bei der Frage der Zulassung von Frauen zum Pfarramt, bei der es zunächst in einigen Landeskirchen auch Widerstände gab (der sich übrigens auch auf eine enge, wörtliche Auslegung mancher Bibelstellen berief), ist zu hoffen, dass sich ein Konsens in Richtung einer Kirche bildet, die allen ihren Gliedern Heimat sein kann.
| Gliedkirche der EKD | Partnerschaftssegnung | |||
|---|---|---|---|---|
|
noch nicht beraten /
unbekannt |
in der Beratung
|
beschlussmäßig
zugelassen |
beschlussmäßig
abgelehnt |
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| Anhalt |
X
|
|||
| Baden |
X
|
|||
| Bayern |
X
|
X
|
||
| Berlin-Brandenburg-Oberlausiitz |
X
|
|||
| Braunschweig |
X
|
|||
| Bremen |
X
|
X
|
||
| Hannover |
X
|
|||
| Hessen-Nassau |
X
|
|||
| Kirchenprovinz Sachsen |
X
|
|||
| Kurhessen-Waldeck |
X
|
|||
| Lippe-Detmold |
X
|
|||
| Mecklenburg |
X
|
|||
| Nordelbien |
X
|
|||
| Oldenburg |
X
|
|||
| Pfalz |
X
|
|||
| Pommern |
X
|
X
|
||
| Reformierte Kirche |
X
|
|||
| Rheinland |
X
|
|||
| Sachsen |
X
|
|||
| Schaumburg-Lippe |
X
|
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| Thüringen |
X
|
|||
| Westfalen |
X
|
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| Württemberg |
X
|
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Für einige Landeskirchen sind in der obigen Tabelle zwei Kreuze eingetragen. Dies soll andeuten, dass ein vorläufiger Beschluss oder eine erkennbare Tendenz besteht, dass aber das Thema weiter in der Beratung ist.
Der Arbeitskreis Evangelische Kirchenpolitik der HuK ist an den Diskussionen in verschiedenen Landeskirchen aktiv beteiligt, er hat die folgenden Informationen zum Thema "Segnung" in den einzelnen evangelischen Landeskirchen zusammengetragen. Für Email mit Korrekturen oder neueren Nachrichten aus den einzelnen Landeskirchen sind wir dankbar.
Auch in den Fällen, in denen die zuständigen Leitungsgremien beschlossen haben, dass Segnungsgottesdienste mit gleichgeschlechtlichen Paaren grundsätzlich möglich sind, wird in der Praxis die Zustimmung des örtlich zuständigen Kirchenvorstands/Presbyteriums zur Bedingung gemacht. Ebenso wird wie bei allen kirchlichen Amtshandlungen so verfahren, dass ein Pfarrer / eine Pfarrerin, der oder die Gewissensbedenken gegen eine solche Segnung hat, nicht dazu verpflichtet ist. Dies entspricht dem Respekt vor der Gewissensentscheidung von Gemeinden oder Geistlichen, die den Weg einer Segnung noch nicht mitgehen können. In solchen Fällen erklärt sich die Pfarrerin / der Pfarrer damit einverstanden, dass sich ihre/seine Gemeindeglieder an eine andere Pfarrerin / an einen anderen Pfarrer wenden, die/der dazu bereit wäre.
Wie schon gesagt, mag die Vielfalt der Stellungnahmen und auch der unterschiedlichen Formulierungen (Segnung, Fürbittandacht, gottesdienstliche Segnung, gottesdienstliche Begleitung, Segnung von Partnerschaften, Segnung von Menschen in Partnerschaften) zunächst verwirrend erscheinen. Soweit Menschen aus der HuK und aus befreundeten Gruppen an den Diskussionen beteiligt waren - und dies war erfreulich oft der Fall - war ihnen das Ziel vorrangig: In den einzelnen Landeskirchen oder Gemeinden sollte die Freiheit geschaffen werden bzw. bleiben, dass Segnungshandlungen für homosexuelle Paare stattfinden können, und es soll nicht mit dem Argument "Es muss erst ein grosser Konsens geschaffen werden" die Möglichkeit von Segnungen solange verwehrt bleiben, bis auch die letzte, in dieser Frage nicht gesprächsbereite Landeskirche einverstanden ist. In diesem Sinn hat die HuK zu "Brems-Versuchen" aus der EKD-Leitung Stellung genommen.
In der Alt-Katholischen Kirche Deutschlands gibt es seit 1997 einen Synodenbeschluss, der folgenden Wortlaut hat: "Die Synode stellt fest, dass in vielen unserer Gemeinden gleichgeschlechtlich liebende Frauen und Männer integriert sind. Die Synode bittet die Gemeinden, sich um ein Klima der Akzeptanz, der Offenheit und Toleranz gegenüber homosexuell liebenden und lebenden Menschen weiterhin zu bemühen."
In diesem Sinne gibt es seit mehreren Jahren eine Praxis von Segnungen in alt-katholischen Gemeinden, die jeweils im Einzelfall mit den Pfarrerinnen, den Pfarrern und den Kirchenvorständen abgestimmt werden.
Die offizielle Haltung der Römisch-Katholischen Amtskirche ist strikt ablehnend, getreu der vatikanischen Vorgabe, wie sie z.B. im "Weltkatechismus" (1994) und in dem neueren Dokument "Erwägungen zu den Entwürfen einer Rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen Homosexuellen Personen" der vatikanischen Kongregation für die Glaubenslehre (Juli 2003) zum Ausdruck kommt. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz der römisch-katholischen Kirche hat sogar beschlossen, dass das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft für Arbeitnehmer im kirchlichen Dienst ein Verstoß gegen die Loyalitätspflicht ist, der rechtliche Folgen hat (d.h. Kündigung). Siehe dazu unsere Dokumentation des Beschlusses sowie die Erklärung der HuK.
Andererseits wird in allen Verlautbarungen immer wieder betont, dass keine Diskriminierungen stattfinden sollten. Dementsprechend gab und gibt es auch in dieser Kirche Priester, die, ihrem Gewissen folgend, Bitten von schwulen und lesbischen Paaren nach einer Partnerschaftssegnung nachkommen, sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, dringt davon nichts an die Öffentlichkeit. Eine solche Ausnahme ist die Pastoralkonferenz der römisch-katholischen Kirche Baselland, die in einem Informationsblatt die Bereitschaft vieler Pfarreien und Seelsorgender im Baselbiet zu einem Segnungsgottesdienst bekanntgab. Außerdem haben manchmal auch regionale Gruppen der HuK Kontakt zu solchen Priestern; Bedingung wird dabei oft sein, dass die Segnung nicht öffentlich ist.
Weitere Information und offizielle Texte (Synodenbeschlüsse etc.) finden sich auf unseren Webseiten, vor allem in den Rubriken Aktuelles und Texte aus den Kirchen.
Weitere Links zum Thema: