Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.
Kirchliche Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften: Ratgeber
Zwei häufig an die HuK gestellte Fragen lauten:
- Wie ist die Haltung der Kirchen zu Partnerschaftssegnungen, nachdem
die staatlichen Gesetze zur eingetragenen Partnerschaft in Kraft getreten
sind?
-
Wir wollen heiraten / eine eingetragene Partnerschaft eingehen.
Wie finden wir einen Pfarrer / eine Pfarrerin für eine
Trauung / eine Partnerschaftssegnung / eine kirchliche Feier?
Zur ersten Frage haben wir eine ausführliche
Übersicht
über die offizielle Situation in den verschiedenen Kirchen in Deutschland.
Auf die zweite, eher praktisch orientierte Frage wird hier eingegangen.
Die verschiedenen Alternativen in der Formulierung der Frage zeigen es schon:
Wir tun uns schwer mit den Bezeichnungen. Das gilt für Schwule
und Lesben selbst nicht anders als für die allgemeine Öffentlichkeit
(z.B. die Presse) und für die Kirchen. Von Heirat
ist öfters die Rede, obwohl die offizielle staatliche Bezeichnung
eingetragene Partnerschaft ist. Die Kirchen
tun sich in ihrer Wortwahl noch schwerer: Mal ist von
Partnerschaftssegnung die Rede (diese Sprechweise
verwendet die HuK meistens), mal von gottesdienstlicher Begleitung,
mal von Segnung von Menschen in gleichgeschlechlichen
Partnerschaften.
Das Wort Trauung wird allgemein vermieden:
Die Kirchen wollen es dem Gottesdienst anläßlich
einer Eheschließung von Mann und Frau vorbehalten.
Wir wissen aber, was gemeint ist, unabhängig von der
genauen Bezeichnung: Eine gottesdienstliche Feier
mit zwei Schwulen oder zwei Lesben, die füreinander Lebenspartner
/ Lebenspartnerinnen sein wollen, und die zusammen mit ihren
Verwandten/Freunden/Freundinnen
um den Segen Gottes bitten wollen.
Was aus den Anfragen oft nicht hervorgeht:
-
Zu welcher Kirche (evangelisch/katholisch) gehört das Paar,
oder zumindest eine(r) davon?
-
Wo (kirchlich gesprochen: Im Gebiet welcher Landeskirche / In welcher
Diözese) lebt das Paar?
Wenn es um die konkrete Situation am Ort geht, sind diese Angaben nötig.
In unserer
Übersicht
ist die offizielle Lage in den verschiedenen evangelischen Landeskirchen
(die durchaus unterschiedlich ist!), in der altkatholischen und in der
römisch-katholischen Kirche dargestellt. Bitte beachtet, das die Dinge im Fluss sind:
In manchen evangelischen Landeskirchen gibt es zur Zeit spannende Diskussionen
(in die sich die HuK und ihre Mitglieder natürlich einschalten).
Trotz dieser Vielfalt der kirchenamtlichen Regelungen kann man
einige allgemeine Punkte nennen:
-
Es gibt mehr Pfarrer und Pfarrerinnen, als man oft annimmt,
die zu einem Segnungsgottesdienst bereit sind.
Dies gilt auch in den Kirchen, in denen die Kirchenleitungen
solche Segnungen ablehnen oder in denen es keinen
offiziellen Beschluß dazu gibt.
Allerdings werden sie vor allem in diesen Kirchen
darauf Wert legen, dass aus der Feier kein Medien-Ereignis
wird, werden vielleicht eine diskrete Behandlung
(keine Öffentlichkeit über die direkt Eingeladenen hinaus)
zur Bedingung machen (müssen).
-
Versucht es doch zuerst einmal bei eurer örtlichen Gemeinde, oder
(wenn es mehrere gibt)
bei der Gemeinde am Ort, in der ihr euch sonst wohlfühlt.
Für manche mag dies eine
ungewohnte Aufforderung, vielleicht sogar eine Zumutung sein;
vielleicht seid ihr enttäuscht worden, vielleicht
habt ihr keine Beziehung (mehr) zur Kirche am Ort.
Trotzdem entspricht dies einer alten Forderung der HuK:
Zu der Partnerschaftsegnung für Schwule und Lesben gehört
genauso wie zu einer Hetero-Trauung der Aspekt, dass dies
nicht nur eine Feier für das betreffende Paar alleine ist:
Die gottesdienstliche Feier bringt auch zum
Ausdruck, dass sich die ganze Gemeinde, offiziell vertreten durch
Pfarrer oder Pfarrerin, mit dem Paar freut,
und mit ihm, mit seinen Verwandten, Freunden und Freundinnen
zusammen um Gottes Segen bittet. Bei einem
Trauungs-Tourismus irgendwo anders hin, und sei es zu
einer kunsthistorisch noch so bedeutenden Kirche, würde dieser
wichtige Aspekt wegfallen oder zumindest in den Hintergrund treten.
(Das gilt natürlich für Hetero-Trauungen genauso.)
-
Auch in den (evangelischen) Landeskirchen, die offiziell Segnungsgottesdienste
vorsehen, ist öfters vorgeschrieben, dass Pfarrer oder Pfarrerin das
Einverständnis des Kirchenvorstands einholen. Sinn dieser Regelung ist,
dass nicht etwas, was mancherorts noch umstritten ist, der Gemeinde
gegen ihren Willen übergestülpt werden soll.
Weil dies etwas Zeit kosten kann, sollte man/frau die Anfrage
rechtzeitig starten. In dem wahrscheinlich
seltenen Fall, dass ein Pfarrer / eine Pfarrerin bereit wäre,
der Kirchenvorstand aber nicht, wird der Pfarrer oder die Pfarrerin
vermutlich an eine andere Gemeinde weitervermitteln können.
-
Wenn ihr keine Beziehung zu einer Gemeinde habt: Vielleicht kann der
Segnungsgottesdienst dazu beitragen, dass eine solche Beziehung
beginnt. Dies ist nicht anders als bei Hetero-Trauungen auch.
-
Wenn ihr keine Gemeinde kennt, bei der ihr anfangen könnt, oder
wenn ihr schon wißt, dass es bei der zuständigen
Gemeinde Probleme gäbe: In der örtlich nächstgelegenen
Regionalgruppe der HuK
gibt es oft Leute, die sich bei den Kirchen in der Region auskennen und
Empfehlungen geben können. Praktisch alle HuK-Regionalgruppen
haben als Treffpunkte kirchliche Räume einer evangelischen oder
katholischen Gemeinde am Ort. Man kann davon ausgehen, das diese
Gemeinden Schwulen und Lesben gegenüber aufgeschlossen sind;
bei ihnen anzufragen könnte ein guter Start sein.
-
Schließlich gibt es in der HuK einige, die sich mit dem
Thema "Segnung" schon länger und intensiver beschäftigt haben;
ihre Namen und Adressen sind unten genannt.
-
In den meisten Kirchen, auch in denen, die offizielle positive
Beschlüsse gefaßt haben, gibt es noch keine
feste Form (Agende) für einen solchen
Gottesdienst. In der HuK wurden verschiedene
Entwürfe
für solche Gottesdienste gesammelt; ihr könnt sie als
Anregung nehmen. Die Überlegungen dazu, das Gespräch mit
dem Pfarrer / der Pfarrerin dazu kann eine Chance sein,
sich darüber klar zu werden, was der Gottesdienst für
euch sagen kann und soll.
Wir von der HuK wünschen euch einen guten Gottesdienst und
Gottes Segen für eure Partnerschaft.
Anregungen, liturgische Bausteine
Anregungen zur Gestaltung von Segnungsgottesdiensten gibt es an
verschiedenen Stellen, im Internet z.B. unter
http://www.lsbk.ch/articles/Segensfeiern.asp
http://www.liturgiekommission.ch/Modelle/Feiern_A.htm
http://www.dekanat.neu-ulm.telebus.de/hopasegn.htm
Innerhalb der Huk wurden ebenfalls schon frühzeitig
Vorschläge erarbeitet:
Vorschlag Bremen
Vorschlag Düren
Vorschlag München
Es gibt auch Bücher zum Thema:
Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Bausteine und
Erfahrungen.
Hrg. Wolfgang Schuerger
Guetersloher Verlagshaus, 2002;
ISBN 3-579-05560-7
Arbeitsstelle Gottesdienst [der EKD]: Partnerschaften.
Informations- und Korrespondenzblatt der Gemeinsamen Arbeitsstelle
fuer gottesdienstliche Fragen der EKD, 17. Jahrgang, 1 - 2003
ISSN 1619-4047
Kontaktadresen
Innerhalb der HuK oder innerhalb der jeweiligen Kirche haben
sich die folgenden Personen oder Gruppen besonders mit dem
Thema Segnung beschäftigt.
Evangelisch:
Bitte nehmt mit der HuK-Arbeitsgruppe "Evangelische Kirchenpolitk"
Kontakt auf, Adresse unter
http://www.huk.org/org/aufbau.htm#ag.
Außerdem kann man den jeweiligen schwul-lesbischen Pfarrkonvent ansprechen,
solche Konvente existieren in den meisten evangelischen Landeskirchen.
Mehrere von ihnen haben sich mit dem Thema "Segnung" beschäftigt und
können Auskunft und Hilfestellung geben.
Die Post- und Email-Adressen (soweit vorhanden) stehen im
HuK Info.
Soweit für einen solchen Konvent auch eine Webseite oder
Email-Adresse bekannt ist, steht sie in unserer
Link-Liste
unter "Verwandte Gruppen / Lesbisch-schwule Pfarrkonvente".
Innerhalb der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau (EKHN)
unterhält eine Gruppe aus dem Lesbisch-Schwulen Konvent auch
eine eigene Webseite zum Thema "Segnung":
http://www.welch-ein-segen.de/index.html
Römisch-Katholisch:
Bitte nehmt mit der HuK-Arbeitsgruppe "Katholische Kirchenpolitk"
Kontakt auf, Adresse unter
http://www.huk.org/org/aufbau.htm#ag.
Außerdem, nur im Schweizer Kanton Baselland:
Pastoralkonferenz
der römisch-katholischen Kirche Baselland.