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  Resolution vom Ökumenischen Kirchentag 2003  

[Letzte Aktualisierung: 06.07.2003 ]

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Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. <h3>

ÖKT-Resolution zu Lebenspartnerschaften

Die folgende Resolution wurde von den kirchlichen Lesbennetzwerken (Labrystheia - Lesben in der Kirche (LiK) - Lesben und Kirche (LuK) - Maria und Martha (MuM) - Netzwerk katholischer Lesben (NkaL)) initiiert; auf den Informationsständen der Lesbennetzwerke, der HuK, der Elterngruppen, der Gottesdienstgruppen auf der Agora wurden für sie Unterschriften gesammelt.

Nach den Verfahrenregeln des Ökumenischen Kirchentags sind solche Resolutionen zwar nicht "Äußerungen des ÖKT", sondern "Entschließungen der ... durch ... Unterschrift beteiligten Besucherinnen und Besucher" des ÖKT. Sie werden aber, wenn sie mindestens 3000 Unterschriften tragen, analog zu den Resolutionen aus thematischen Veranstaltungen behandelt, d.h. an die Leitung des ÖKT weitergeleitet. Die nachfolgende Resolution fand 3236 Unterschriften.

Resolution zu Lebenspartnerschaften und katholischer Kirche

In fünf evangelischen Landeskirchen werden homosexuelle Lebenspartnerschaften öffentlich gesegnet. Die katholische Kirche dagegen erkennt offiziell zwar eine homosexuelle Veranlagung als gegeben an, sieht aber in jeder gelebten Homosexualität einen sündhaften Akt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im sozialen Bereich der katholischen Kirche arbeiten und eine Lebenspartnerschaft eingehen wollen, müssen mit einer Kündigung rechnen.

Lesbische Theologinnen, Gemeinde- und Pastoralreferentinnen müssen schon wenn sie eine Partnerbeziehung eingehen, täglich um ihre berufliche Existenz fürchten. Das Gleiche gilt für schwule Theologen und Referenten. Darum sind sie gezwungen, sich ununterbrochen zu verbergen und zu verbiegen, leben isoliert und in dauerhafter Unwahrhaftigkeit, werden oft krank an Leib und Seele.

Wir fordern:

  1. Eine neue Auseinandersetzung der katholischen Kirche mit Homosexualität auf der Basis aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften.
  2. Die Anerkennung von verantwortungsvoll gelebter Homosexualität als gottgewollter Form von Sexualität und Ausdruck einer ebensolchen Liebesbeziehung.
  3. Die volle Zulassung homosexuell lebender Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sozialem und seelsorgerlichem Dienst innerhalb der katholischen Kirche.
  4. Die Feier und Segnung gleichgeschlechtlicher Paare bzw. deren Lebenspartnerschaften im Rahmen eines Gottesdienstes bzw. einer Eucharistiefeier.