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Kirchengemeinde Emmendingen, Juni 2003 |
[Letzte Aktualisierung: 27.07.2003] |
Predigt vom 29.6.2003 (2.Sonntag nach Trinitatis 2003)
Liebe Gemeinde!
Sicherlich waren viele von Ihnen überrascht oder erschrocken, als sie am
vergangenen Freitag die
Badische Zeitung aufschlugen – ich auch, obwohl ich nach
zwei Telefonanrufen durch Herrn Kiefer
von der BZ und Herrn Witzenbacher, den Pressesprecher unserer Landeskirche,
mit einer Veröffentlichung eines Beschlusses rechnen musste,
den unser Ältestenkreis bereits am 13. Mai einstimmig
verabschiedet hatte. Um was ging es da?
Schon seit vielen Jahren gibt es eine Diskussion darüber, ob eine Segnung
gleichgeschlechtlicher
Paare möglich wäre. Diese Diskussion wurde sehr kontrovers geführt und
bekam seit 1. August 2001
eine ganz neue Qualität durch das so genannte Lebenspartnerschaftsgesetz,
wodurch gleichgeschlechtliche Partnerschaften eingetragen
und damit gesetzlich
verbindlich werden können. Seitdem
stehen wir als ChristInnen vor der Frage, wie wir als Gemeinde
und als Kirche verantwortlich und im
Sinne der Botschaft Jesu Christi damit umgehen sollen. Konkret:
Wie verhalten wir uns, wenn gleichgeschlechtliche Paare in der
Konsequenz ihres christlichen Glaubens
uns um den Segen Gottes für
ihren gemeinsamen Lebensweg bitten.
Sollen wir sie wegschicken oder willkommen heißen bei uns?
Nachdem wir im Ältestenkreis diese Fragen im letzten Jahr auch
aufgrund der vielen Neuerungen,
die die Neustrukturierung der Stadtkirchengemeinde mit sich brachte,
nur gelegentlich und mehr in
Einzelgesprächen streiften, beschlossen wir, im März dieses Jahres
einen Informations- und Gesprächsabend zu diesem Thema zu veranstalten,
der nur schwach besucht war.
Einer der Besucher
jedoch war einer unserer Kirchenältesten, der daraufhin beantragte,
dieses Thema auf die Tagesordnung für die Ältestensitzung im Mai zu nehmen,
weil, so seine Begründung,
klar sein muss, wie wir in
der Stadtkirchengemeinde dazu stehen, bevor eine erste Anfrage erfolgt.
Vor dieser Sitzung jedoch fasste die Landessynode den Beschluss,
geistliche Begleitung für gleich-
geschlechtliche Lebenspartnerschaften ausschließlich in der Seelsorge
zuzulassen. Ich habe diesen
Beschluss für Sie im Eingang der Kirche ausgelegt.
Er beginnt:
„Die Landessynode begrüßt alle Bemühungen, die Diskriminierung
gleichgeschlechtlicher
Lebenspartnerschaften zu beseitigen. Die Schaffung rechtlicher
Regelungen für gleichgeschlechtli-
che Lebenspartnerschaften hilft den in solchen Partnerschaften verbundenen
Menschen dabei, in
stabilen Beziehungen zu leben. Wo dies gelingt, sind solche Regelungen
ein Beitrag zur Stärkung
eines von gegenseitiger Verantwortung und Solidarität bestimmten
Zusammenlebens.“
Das heißt, die Landessynode erkennt diese eingetragenen gleichgeschlechtlichen
Lebenspartner-
schaften als verbindliche Beziehungen zwischen zwei Menschen an, die sich
lieb haben und ihr künf-
tiges Leben miteinander in Verantwortung teilen wollen. Wenn diese beiden
Menschen jedoch für
diesen gemeinsamen Lebensweg Gottes Begleitung durch seinen Segen
erbitten, gilt:
„Die Landessynode befürwortet die geistliche Begleitung von
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Diese soll ausschließlich
in der Seelsorge stattfinden. Die
Landessynode hat das Vertrauen, dass die in der Seelsorge Tätigen
den Raum der Seelsorge verantwortlich gestalten.“
Klartext im Kommentar: Die öffentliche Segnung – übrigens jede
damit begründete nicht öffentliche
Segnung wäre schon eine Diskriminierung per se – ist verboten.
Und genau damit werden diese Le-
benspartnerschaften diskriminiert, selbst wenn der erste
Satz des Beschlusses das Gegenteil sugge-
riert.
Abgesehen davon, und das ist in unserer Landeskirche bis eben auf
gleichgeschlechtliche Beziehun-
gen einmalig, wird den Gemeinden, den Ältestenkreisen, den PfarrerInnen
befohlen, Menschen, die
darum bitten, weil ihnen etwas daran liegt, den Segen Gottes zu verweigern.
Ein ungeheuerlicher
Vorgang, mag man zur Homosexualität stehen, wie man will.
Noch eines dazu: Diesen Beschluss hat die Synode gefasst, ohne auch nur im
Geringsten die Älte-
stenkreise bzw. die PfarrerInnen, in deren gemeinsamer Kompetenz
seelsorgliche Entscheidungen
vor Ort gerade auch aufgrund von Sondersituationen liegt, dazu zu
Wort kommen zu lassen.
In einer Trauagende unserer Landeskirche für Eheschließungen
in besonderen Fällen heißt es an
Stelle der sonst üblichen Traufragen:
„Gottes Segen gilt allen Menschen, die danach verlangen,
weil sie Halt und Hilfe für ihre Liebe brau-
chen. Gott stärke Ihren
(Anmerkung: damit wird das Paar angesprochen!)
Willen, einander zu achten
und beieinander zu bleiben Ihr Leben lang.“
Weshalb sollen diese Zusagen nicht auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften ihre Gül-
tigkeit haben?
Vorsicht, mögen Sie vielleicht sagen, hier geht es aber doch um eine Ehe.
Auch dazu haben wir uns
im Ältestenkreis eingehend Gedanken gemacht und klar festgestellt:
Die öffentliche Diskussion
krankt an der Fähigkeit oder vielleicht auch an der Bereitschaft,
sachlich zu differenzieren:
Eine verbindliche gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ist
keine Ehe und eine Segnung
einer derartigen Lebenspartnerschaft ist keine Trauung.
Dies müssen übrigens auch viele Schwule und Lesben erst lernen.
Die Bezeichnung „Homo-Ehe“ ist
deshalb nicht nur falsch, sondern auch zutiefst irreführend.
Auf diese sachliche Differenzierung hat übrigens auch der Gesetzgeber
in aller Deutlichkeit hinge-
wiesen. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts führte in der
Begründung zur Ablehnung
der Klage der Landesregierungen von Bayern, Sachsen und Thüringen
gegen das Lebenspartner-
schaftsgesetz u.a. aus: "Die Einführung des Rechtsinstituts der
eingetragenen Lebenspartnerschaft
für gleichgeschlechtliche Paare verletzt Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht.
Der besondere
Schutz der Ehe in Art. 6 Abs 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht,
für die gleichgeschlechtliche Le-
benspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich
oder nahe kommen.
Dem Institut der Ehe drohen keine Einbußen durch ein Institut,
das sich an Personen wendet, die
miteinander keine Ehe eingehen können".
Wenn doch auch nur in der Kirche mit dieser Klarheit und Sachlichkeit
argumentiert werden könnte.
Stattdessen finden wir in ihr viel gewiss verständliche,
aber der Sache nur schadende Emotionalität,
viel zu viel Angst und viel zu wenig Gottvertrauen, dass
„er`s wohl machen wird“.
Wenn die Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften
nach Meinung der EKD wie auch
der Landessynode – dies war übrigens einer der Hauptgründe
in der Argumentation gegen eine Seg-
nung, nur deshalb nicht zugelassen werden soll, weil irgendwelche
unbestimmten Menschen sie mit
dem Leitbild der Ehe und der kirchlichen Trauung verwechseln könnten,
dann gibt es nur eines: Dass
wir schleunigst selbst als Kirche mit aller Klarheit
dafür zu sorgen, dass es nicht zu solchen Verwechslungen kommen kann.
Stattdessen Verbote auszusprechen, ist der falsche Weg.
Der Ältestenkreis der Stadtkirchengemeinde hat dann in seiner
Sitzung am 13. Mai beschlossen, sich
eindeutig gegen jede Diskriminierung gleichgeschlechtlich Lebender
und Liebender auszusprechen
und in der Feststellung, dass er sich der Verantwortung
für die letzte seelsorgliche Kompetenz und
Konsequenz kirchlichen Handelns vor Ort zu stellen bereit ist,
gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gemäß dem Synodenbeschluss
seelsorglich und damit eben auch segnend zu begleiten,
wenn diese darum bitten. Denn was wäre das für eine Seelsorge, die von vorne herein Segen fein
säuberlich ausklammert. Auch dieser Beschluss liegt aus.
Vielleicht haben wir damit kirchenrechtlich gegen geltende Regeln verstoßen.
Vielleicht war dies nötig um der Sache, ja noch mehr um der Menschen
willen, die es vielfach nicht leicht haben mit ihrem
So-Sein, auch wenn „das gut so ist“, und die darauf hoffen,
von uns als ihrer Gemeinde angenom-
men und von Gott für ihren gemeinsamen Lebensweg gesegnet zu sein.
Wir haben nicht gefordert,
dass alle Gemeinden sich genauso verhalten müssen wie wir.
Vielleicht aber wäre genau dies die
adäquate Lösung, dass Ältestenkreise gemeinsam mit ihren
PfarrerInnen überlegen und dann auch
entscheiden, wie bei ihnen vor Ort die geistliche Begleitung
gleichgeschlechtlicher Lebenspartner-
schaften aussehen soll, und eben nicht eine Synode,
die ohne Kenntnis des jeweiligen Kontextes
entschließen muss.
Noch ein Letztes: Immer wieder werde ich gefragt: „Weshalb solch
eine Aufregung für 4% der Bevölkerung, die lesbisch oder schwul sind,
von denen ja nur wiederum eine geringe Zahl sich segnen las-
sen will? Ist es das alles wert?“
Ja, das ist es. Weil sich gerade an unserem Verhalten den
Minderheiten, den Schwachen, den Marginalisierten
gegenüber die Glaubwürdigkeit unseres Christusglaubens entscheidet.
Georg Metzger, Pfarrer
79312 Emmendingen
Schlossplatz 3
gfmetzger@t-online.de