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Evang. Oberkirchenrat Baden, Juli 2003

[Letzte Aktualisierung: 30.07.2003]

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Presseerklärung des Evangelischen Oberkirchenrats Baden zum Beschluss der Kirchengemeinde Emmendingen (Juni 2003)

Evangelische Landeskirche in Baden, Evangelischer Oberkirchenrat, Abteilung Information und Öffentlichkeitsarbeit

Für die Presse, 02. Juli 03

Beschluss des Ältestenkreises Emmendingen
Stellungnahme des Evangelischen Oberkirchenrates

Am 13. Mai 2003 beschloss der Ältestenkreis der Stadtkirchengemeinde in Emmendingen, verbindlich zusammenlebende gleichgeschlechtliche Lebensge-meinschaften auch mit einer Segnung im Gottesdienst zu begleiten. Dieser Be-schluss steht im Widerspruch zu dem Beschluss, den die Landessynode der Evange-lischen Landeskirche in Baden im April 2003 gefasst hat. Der Beschluss der Landessynode lautet:

"Die Landessynode begrüßt alle Bemühungen, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften zu beseitigen. Die Schaffung rechtlicher Regelungen für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften hilft den in solchen Partnerschaften verbundenen Menschen dabei, in stabilen Beziehungen zu leben. Wo dies gelingt, sind solche Regelungen ein Beitrag zur Stärkung eines von gegenseitiger Verantwortung und Solidarität bestimmten Zusammenlebens. Die Landessynode befürwortet die geistliche Begleitung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Diese soll ausschließlich in der Seelsorge stattfinden. Die Landessynode hat das Vertrauen, dass die in der Seelsorge Tätigen den Raum der Seelsorge verantwortlich gestalten. Dem Antrag, eine gottesdienstliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare zu ermöglichen, wird nicht entsprochen.“

Der Evangelische Oberkirchenrat nimmt zu dem Vorgang in Emmendingen folgendermaßen Stellung: Es gehört zur geistigen Freiheit in der Evangelischen Kirche, dass ein Ältestenkreis sich kritisch mit einem Beschluss der Landessynode auseinandersetzen darf. Gleichwohl sind die Gemeinden und ihre Leitungsgremien an die Ordnungen der Landeskirche gebunden. Vor allem das Recht, neue gottesdienstliche Ordnungen einzuführen oder nicht zuzulassen, hat allein die Landessynode. Von diesem Recht hat die Landessynode im April 2003 Gebrauch gemacht, indem sie Segnungen gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften im Gottesdienst nicht zuließ. Der Ältestenkreis einer einzelnen Gemeinde kann nicht über die Frage befinden, ob solche Segnungen möglich sind oder nicht. Daher betrachtet der Evangelische Oberkirchenrat den Beschluss des Ältestenkreises in Emmendingen lediglich als Meinungsäußerung in dieser Frage. Der Beschluss legitimiert aber nicht dazu, liturgische Handlungen durchzuführen, die nicht durch den Beschluss der Landessynode gedeckt sind.
Falls es zu einer gottesdienstlichen Begleitung eines gleichgeschlechtlichen Paares in Emmendingen kommen sollte, ist von Seiten des Evangelischen Oberkirchenrates zu prüfen, welche rechtlichen Konsequenzen dies hat. Der Evangelische Oberkirchenrat hat den Ältestenkreis in Emmendigen in einem Brief gebeten, den mit großer Mehrheit gefassten Beschluss der Landessynode zu respektieren.

Karlsruhe, den 02.07.03