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Evang. Oberkirchenrat Baden, Juli 2003 |
[Letzte Aktualisierung: 30.07.2003] |
Evangelische Landeskirche in Baden, Evangelischer Oberkirchenrat, Abteilung Information und Öffentlichkeitsarbeit
Für die Presse, 02. Juli 03
Am 13. Mai 2003 beschloss der Ältestenkreis der Stadtkirchengemeinde in Emmendingen, verbindlich zusammenlebende gleichgeschlechtliche Lebensge-meinschaften auch mit einer Segnung im Gottesdienst zu begleiten. Dieser Be-schluss steht im Widerspruch zu dem Beschluss, den die Landessynode der Evange-lischen Landeskirche in Baden im April 2003 gefasst hat. Der Beschluss der Landessynode lautet:
"Die Landessynode begrüßt alle Bemühungen, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften zu beseitigen. Die Schaffung rechtlicher Regelungen für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften hilft den in solchen Partnerschaften verbundenen Menschen dabei, in stabilen Beziehungen zu leben. Wo dies gelingt, sind solche Regelungen ein Beitrag zur Stärkung eines von gegenseitiger Verantwortung und Solidarität bestimmten Zusammenlebens. Die Landessynode befürwortet die geistliche Begleitung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Diese soll ausschließlich in der Seelsorge stattfinden. Die Landessynode hat das Vertrauen, dass die in der Seelsorge Tätigen den Raum der Seelsorge verantwortlich gestalten. Dem Antrag, eine gottesdienstliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare zu ermöglichen, wird nicht entsprochen.“
Der Evangelische Oberkirchenrat nimmt zu dem Vorgang in Emmendingen
folgendermaßen Stellung:
Es gehört zur geistigen Freiheit in der Evangelischen Kirche, dass ein
Ältestenkreis sich kritisch mit einem Beschluss der Landessynode
auseinandersetzen darf. Gleichwohl sind die Gemeinden und ihre
Leitungsgremien an die Ordnungen der Landeskirche gebunden. Vor allem
das Recht, neue gottesdienstliche Ordnungen einzuführen oder nicht
zuzulassen, hat allein die Landessynode. Von diesem Recht hat die
Landessynode im April 2003 Gebrauch gemacht, indem sie Segnungen
gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften im Gottesdienst nicht
zuließ. Der Ältestenkreis einer einzelnen Gemeinde kann nicht über die
Frage befinden, ob solche Segnungen möglich sind oder nicht.
Daher betrachtet der Evangelische Oberkirchenrat den Beschluss des
Ältestenkreises in Emmendingen lediglich als Meinungsäußerung in dieser
Frage. Der Beschluss legitimiert aber nicht dazu, liturgische Handlungen
durchzuführen, die nicht durch den Beschluss der Landessynode gedeckt
sind.
Falls es zu einer gottesdienstlichen Begleitung eines
gleichgeschlechtlichen Paares in Emmendingen kommen sollte, ist von
Seiten des Evangelischen Oberkirchenrates zu prüfen, welche rechtlichen
Konsequenzen dies hat.
Der Evangelische Oberkirchenrat hat den Ältestenkreis in Emmendigen in
einem Brief gebeten, den mit großer Mehrheit gefassten Beschluss der
Landessynode zu respektieren.
Karlsruhe, den 02.07.03