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Kirchengemeinde Emmendingen, Juli 2003

[Letzte Aktualisierung: 27.07.2003]

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Kirchengemeinde Emmendingen, Beschluss (Juli 2003) zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

In seiner Sitzung am 8. Juli 2003 hat der Ältestenkreis der Stadtkirchengemeinde zur Frage der gottesdienstlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften Folgendes beschlossen:

  1. In seinem Schreiben vom 3. Juli 2003 bestätigt der Evangelische Oberkirchenrat der Badischen Landeskirche dem Ältestenkreis der Stadtkirchengemeinde ausdrücklich, dass es ihm frei steht, in der Sache eine andere Auffassung zu vertreten als die Landessynode. Der Ältestenkreis heißt den Beschluss der Landessynode vom 12.April 2003 nicht gut, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften eine gottesdienstliche Segnung zu verweigern.
    Die Landessynode erkennt in diesem Beschluss das Institut gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften an und spricht sich zugleich gegen deren Diskriminierung aus. Nach Meinung des Ältestenkreises stellen gerade die Verweigerung der Bitte von Beteiligten um gottesdienstliche Begleitung und Segnung und der Verweis auf deren geistliche Begleitung ausschließlich in der Seelsorge eine solche Diskriminierung dar.

  2.  
  3. Deshalb steht der Ältestenkreis der Stadtkirchengemeinde zu seinem Beschluss vom 13. Mai 2003. Er respektiert jedoch, wo es in diesem Beschluss um die gottesdienstliche Begleitung und Segnung geht, die Rechtsauffassung des Evangelischen Oberkirchenrates. Diese beinhaltet, dass aufgrund der durch den Synodenbeschluss vom 12. April 2003 geschaffenen Rechtslage der vom Ältestenkreis am 13. Mai 2003 gefasste Beschluss den Gemeindepfarrer nicht dazu legitimieren kann, liturgische Handlungen vorzunehmen, die gegen den Beschluss der Landessynode verstoßen.
    Damit erkennt der Ältestenkreis der Stadtkirchengemeinde an, dass sein Versuch, auf dem Weg eines internen, die seelsorgerlichen Kompetenzen und Konsequenzen vor Ort regelnden Beschlusses eine Möglichkeit zu finden, trotz des Synodalbeschlusses die Bitte um gottesdienstliche Begleitung und Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften nicht verweigern zu müssen, gescheitert ist.

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  5. Der Ältestenkreis der Stadtkirchengemeinde bedauert, dass er bei vielen Menschen durch diesen Versuch falsche Hoffnungen geweckt hat und bringt gleichzeitig seine feste Hoffnung zum Ausdruck, dass mit dem Beschluss der Landessynode vom 12. April 2003 in unserer Landeskirche zu diesem Thema noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.

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  7. In diesem Zusammenhang begrüßt der Ältestenkreis der Stadtkirchengemeinde das in seinem Schreiben vom 3. Juli 2003 geäußerte Angebot seitens des Evangelischen Oberkirchenrates, mit ihm über die inhaltlichen Fragen das weitere Gespräch zu suchen.
  8. Emmendingen, den 27. Juli 2003