Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. -
Dokumentation
Kirchengemeinde
Emmendingen, Beschluss (Juli 2003)
zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften
In seiner Sitzung am 8. Juli 2003 hat der Ältestenkreis der Stadtkirchengemeinde zur Frage der
gottesdienstlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften
Folgendes beschlossen:
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In seinem Schreiben vom 3. Juli 2003 bestätigt der Evangelische Oberkirchenrat
der Badischen Landeskirche dem Ältestenkreis der
Stadtkirchengemeinde ausdrücklich, dass es ihm
frei steht, in der Sache eine andere Auffassung
zu vertreten als die Landessynode.
Der Ältestenkreis heißt den Beschluss der Landessynode vom
12.April 2003 nicht gut,
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften eine gottesdienstliche Segnung
zu verweigern.
Die Landessynode erkennt in diesem Beschluss das Institut
gleichgeschlechtlicher
Lebenspartnerschaften an und spricht sich zugleich gegen deren
Diskriminierung aus. Nach Meinung des Ältestenkreises stellen
gerade die Verweigerung der Bitte von
Beteiligten um gottesdienstliche Begleitung und Segnung
und der Verweis auf deren geistliche
Begleitung ausschließlich in der Seelsorge eine solche Diskriminierung dar.
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Deshalb steht der Ältestenkreis der Stadtkirchengemeinde zu seinem
Beschluss vom 13. Mai 2003. Er respektiert jedoch, wo es in diesem
Beschluss um die gottesdienstliche Begleitung und Segnung geht,
die Rechtsauffassung des Evangelischen Oberkirchenrates. Diese beinhaltet,
dass aufgrund der durch den Synodenbeschluss vom 12. April 2003 geschaffenen
Rechtslage der vom Ältestenkreis am 13. Mai 2003 gefasste Beschluss den
Gemeindepfarrer nicht dazu legitimieren kann, liturgische Handlungen
vorzunehmen, die gegen den
Beschluss der Landessynode verstoßen.
Damit erkennt der Ältestenkreis der Stadtkirchengemeinde an,
dass sein Versuch, auf dem
Weg eines internen, die seelsorgerlichen Kompetenzen und Konsequenzen vor
Ort regelnden Beschlusses eine Möglichkeit zu finden,
trotz des Synodalbeschlusses
die Bitte um gottesdienstliche Begleitung und Segnung gleichgeschlechtlicher
Lebenspartnerschaften nicht
verweigern zu müssen, gescheitert ist.
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Der Ältestenkreis der Stadtkirchengemeinde bedauert, dass er bei vielen
Menschen durch
diesen Versuch falsche Hoffnungen geweckt hat und bringt
gleichzeitig seine feste Hoffnung zum Ausdruck, dass mit dem
Beschluss der Landessynode vom 12. April 2003 in unserer Landeskirche
zu diesem Thema noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.
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In diesem Zusammenhang begrüßt der Ältestenkreis der Stadtkirchengemeinde
das in seinem Schreiben vom 3. Juli 2003 geäußerte Angebot
seitens des Evangelischen Oberkirchenrates,
mit ihm über die inhaltlichen Fragen das weitere Gespräch zu suchen.
Emmendingen, den 27. Juli 2003