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EKD-"Orientierungshilfe" |
[Letzte Aktualisierung: 30.04.2002] |
In der Zeit seit dem Erscheinen der Orientierungshilfe sind in der Öffentlichkeit viele kritische Stimmen zu dem Papier laut geworden. Während die evangelikal-konservativen Flügel der Mitgliedskirchen einen "Verrat am Evangelium" wittern, beurteilen insbesondere andere Regionalgruppen der HuK und die Schwulen- bzw. Lesbenverbände die Stellungnahme als "neuen Ansatz zur Diskriminierung". Obwohl die AG Gemeindeprojekt einige der Kritikpunkte teilt (s.u.), verstehen wir die "Orientierungshilfe" insgesamt als einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Erstmals nämlich wird versucht, Lesben und Schwule in den Gemeinden nicht nur als "homophile Menschen" (so noch die Fürther Erklärung der ELKB [Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern], 1993) sondern als Männer und Frauen, die in Partnerschaften leben, wahrzunehmen. Erstmals wird auch die Frage schwuler und lesbischer Pfarrerinnen und Pfarrer offen thematisiert. Wir anerkennen und würdigen, daß hierbei beide Male versucht wird, Türen offen zu halten und endgültige Ausgrenzungen zu vermeiden. Die Zaghaftigkeit dieses ersten Versuches macht allerdings die Enttäuschung unter lesbischen und schwulen Christinnen und Christen verständlich. Dies um so mehr, als diese Zurückhaltung durch Argumentationsgänge (der Abschnitte 1 bis 3) gestützt wird, die äußerst problematisch erscheinen:
Der erste Teil der Orientierungshilfe versucht, die Differenziertheit des Phänomens "Homosexualität" in den Blick zu bekommen. Auffällig ist jedoch, daß anders als im vierten Teil die konkreten Lebenssituationen von Schwulen und Lesben hier nicht zur Sprache kommen. Vielmehr referiert der Abschnitt geschichtliche und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse - allerdings nur, um zu dem Ergebnis zu kommen, daß humanwissenschaftliche Erkenntnisse "zweifellos eine gewisse Relevanz für die hier anstehende Urteilsbildung" besäßen, ihnen jedoch "für die theologische Urteilsbildung keine normative Bedeutung zuerkannt werden" könne (S.11). Die damit aufgerissene Spannung von "gewisser Relevanz" und "keine normative Bedeutung" wird von den Autorinnen und Autoren nicht mehr weiter bearbeitet. Dies ist um so bedauerlicher, als in der weiteren Argumentation dann insbesondere das (humanwissenschaftliche!) Diktum von der pubertären Labilität und der in dieser Zeit möglichen homosexuellen Prägung zur Grundlage der theologischen Argumentation gemacht wird (S.48 u.ö.). Die Orientierungshilfe scheint einem Denkmodell verpflichtet, das die Theologie allen anderen Wissenschaften überordnet und von deren Ergebnissen nur übernimmt, was für die eigene Argumentation brauchbar erscheint. In weiten Kreisen der theologischen Wissenschaft wird dieses Überordnungsmodell heute als unredlich abgelehnt und durch ein interaktives Dialogmodell ersetzt.
Eine biblizistische Argumentation liegt der Orientierungshilfe fern. Vielmehr macht sie sich die Einsicht Martin Luthers zu eigen, daß die ganze Schrift von Christus als ihrer Mitte her gelesen werden müsse. Konsequent kommt sie daher zu dem Ergebnis, daß das für Jesu Verkündigung zentrale Liebesgebot nicht nur für das Leben mit lesbischen und schwulen Menschen in der Gemeinde, sondern auch "für die Gestaltung homosexuellen Zusammenlebens" gelten müsse (S.21). Wie die konsequente systematisch-theologische Umsetzung dieser Erkenntnis hätte aussehen können, das läßt sich in dem Beitrag des renommierten Luther-Forschers Wilfried Joest in dem Sammelband "Was auf dem Spiel steht" (hrg. v. Barbara Kittelberger u.a., München 1993) nachlesen. Leider haben die Autorinnen und Autoren der Orientierungshilfe diesen Sammelband offenbar nicht einmal zur Kenntnis genommen! Die Orientierungshilfe fällt statt dessen sofort hinter ihren hermeneutischen Spitzensatz zurück, indem sie dieses nach dem Liebesgebot zu gestaltende homosexuelle Zusammenleben mit dem Bekenntnis zum Fortbestand der negativen Aussagen zur homosexuellen Praxis kontrastiert - mit der abschließenden Folgerung, "daß für die Gestaltung einer homosexuellen (wie jeder anderen zwischenmenschlichen) Beziehung entscheidend ist, ob sie in Liebe zu Gott und den Menschen gelebt wird" (S.21). Soll dieser Absatz mehr darstellen als einen reinen Pleonasmus, dann muß man feststellen, daß die Orientierungshilfe hier eine Erklärung schuldig bleibt, wie in der von ihr geforderten Beziehungsgestaltung homosexuelle Praxis und homosexuelle Beziehung auseinanderzuhalten sind. So rächt sich hier, daß die Autorinnen und Autoren es versäumt haben, im ersten, phänomenologischen Teil das Phänomen "Homosexualität" wirklich umfassend, unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse gelebter schwuler und lesbischer Beziehungen zu erfassen, und im zweiten, biblischen Teil nach den Erscheinungsformen von Homosexualität zu fragen, die die jeweiligen Texte im Blick haben. (Wie solch eine Rückfrage aussehen könnte, wäre ebenfalls in dem erwähnten Sammelband nachzulesen.) Vermutlich hätten auch die Autorinnen und Autoren der Orientierungshilfe dann feststellen müssen, daß diese Texte gelebte homosexuelle Beziehungen kaum im Blick haben (konnten).
Vollends problematisch aber erscheint aus reformatorischer Sicht das die Orientierungshilfe prägende Verständnis der Ehe. Offenbar um deren Andersartigkeit und Höherwertigkeit gegenüber jeder homosexuellen Partnerschaft zu betonen, wird die "Generativität" als ihr zentrales Merkmal herausgehoben. Allein die Tatsache, daß in einer heterosexuellen Ehebeziehung neues Leben entstehen könne, stelle den wesentlichen Unterschied zu einer homosexuellen Partnerschaft dar (S.35). Dieser aber sei so zentral, daß sich "homosexuell geprägte Menschen" nicht persönlich an dem Leitbild der Ehe ausrichten können und auch nicht dürfen (S.33). Dieser Unterschied allein mache es unmöglich, "die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft als gleichrangiges oder gar überlegenes Leitbild zu propagieren" (S.45). Konsequenterweise müssen in homosexueller Partnerschaft lebende Pfarrerinnen und Pfarrer daher zumindest die Ausnahme, Segnungen homosexueller Partnerschaften (pardon: der sie vollziehenden Menschen) im Schutzraum einer begrenzten Öffentlichkeit bleiben. Eine derart starke Betonung der Fortpflanzungsfunktion der Ehe ist der protestantischen Tradition zum größten Teil fremd gewesen. Vielmehr betonte auch die EKD in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder, daß die Ehe als "leiblich-seelische Einheit von Mann und Frau, die zu einem Stück unverlierbarer Lebensgeschichte der beiden Ehepartner wird", "ihren Sinn in sich selbst hat" - auch wenn aus ihr keine Nachkommenschaft entspringen kann (Denkschrift zu Fragen der Sexualethik von 1971, Nr. 20 und 27). Während der nachkonziliare Katholizismus versucht, die Fortpflanzungszentrierung der Ehe zumindest zu verringern (vgl. Humanae Vitae von 1968, Nr.11 [Denz.4475]), befindet sich die Orientierungshilfe auf dem besten Weg, diese um der Unterscheidbarkeit der Ehe willen in die protestantische Ethik einzuführen!
Die biblischen Zeugnisse sind alleinige Regel und Richtschnur unseres christlichen Glaubens, dies bleibt Grundlage aller protestantischen Theologie. Jedoch kommt gegenwärtiges Verstehen biblischer Texte um einen hermeneutischen Verstehensprozeß nicht herum. Die Orientierungshilfe hat dies richtig erkannt, wenn sie bei ihrer Auslegung der biblischen Texte von Christus als der Mitte der Schrift her argumentiert. Schriftauslegung als hermeneutischer Prozeß aber, so ist weitgehend anerkannt, geschieht im Spannungsfeld von "Zeitgemäßheit" und "Schriftgemäßheit". Während die Orientierungshilfe mit der Bestimmung des Liebesgebotes als Zentrum der Schrift hinsichtlich der Schriftgemäßheit eine gute Grundlage für das weitere Gespräch gelegt hat, gilt es, die Zeitgemäßheit noch genauer in den Blick zu nehmen. Dies in einem doppelten Sinn: zum einen ist zu fragen, welche Lebens- und Verhaltensformen hinter den Aussagen der biblischen Texte auf dem Hintergrund ihrer Zeit sichtbar werden. Zum anderen aber sollten die vielfältigen Formen schwulen und lesbischen Zusammenlebens heute konsequenter wahrgenommen werden, als dies in der Orientierungshilfe der Fall ist. Erst wenn auch die Unterschiede damaliger und heutiger Formen homosexuellen Lebens (bzw. gleichgeschlechtlicher Praktiken) in den Blick kommen, kann eine anwendende Auslegung gelingen.
Nicht nur in dem oben bereits erwähnten Abschnitt 2.3. der Orientierungshilfe bleibt die Verhältnisbestimmung von gelebter Partnerschaft/Beziehung und praktizierter Sexualität völlig unklar. Insbesondere in dem Abschnitt 5.2.1. über homosexuelle Pfarrerinnen und Pfarrer kommt es aufgrund dieser fehlenden Begriffsbestimmung zur völligen Verwirrung: "Intimität ist ein Wesensmerkmal menschlicher Sexualität", heißt es dort (S.44). Dies wird niemand bestreiten, und daß auch Pfarrerin oder Pfarrer ein Anrecht auf die Wahrung der Intimität ihres Sexuallebens haben (egal ob hetero- oder homosexueller Art), ist eine nahezu banale Feststellung. Was aber heißt es, wenn die Orientierungshilfe davor warnt, daß das Sexualleben nicht durch Verhalten oder Worte zu einem Gegenstand der Amtsführung gemacht werden dürfe (S.44)? Da wahrscheinlich auch kein schwuler Pfarrer und keine lesbische Pfarrerin auf die Idee kommen wird, ihre sexuellen Akte in der Öffentlichkeit zu vollziehen (das wäre Exhibitionismus!), kann dies ja nur so verstanden werden, daß hier nicht die Sexualität (deren Intimität berechtigterweise zu wahren ist), sondern die Partnerschaft an sich gemeint ist. Dann aber würden sich die Autorinnen und Autoren der Orientierungshilfe in der Quadratur des Kreises versuchen, wenn sie einerseits für alle homosexuellen Christinnen und Christen (also auch die Amtsträger) eine verantwortliche Gestaltung ihres Zusammenlebens gemäß des Liebesgebotes fordern, auf der anderen Seite aber feststellen, daß die "gelebte (nun eben nicht:) Sexualität (sondern: Partnerschaft) (..) keine Öffentlichkeit" verträgt (S.44). Verborgenheit und Heimlichtuerei sind einer verantwortlichen Gestaltung von Partnerschaft nämlich sicher nicht zuträglich. Wird das Existenzrecht von homosexuellen Christinnen und Christen in den Gemeinden bejaht und werden sie zu einer verantwortlichen Gestaltung ihrer Partnerschaften aufgefordert, so heißt dies für die Gemeinden, daß sie sich an das öffentliche Auftreten lesbischer und schwuler christlicher Paare werden gewöhnen müssen. Ein solches Auftreten (im Gottesdienst, beim Gemeindefest etc.) ist dann beileibe kein Zur-Schau-Stellen der eigenen Sexualität, sondern Teil der verantwortlichen Gestaltung des gelebten Alltags.
Der Begriff des "Leitbildes" macht den eschatologischen Vorbehalt deutlich,unter dem alle christliche Lebensführung steht: die vollständige Realisierung des Leitbildes wird unter den Bedingungen der gegenwärtigen Existenz nur selten oder nie gelingen. Gleichwohl bietet ein Leitbild Orientierung, um das eigene Leben auf die zukünftige Vollendung hin auszurichten. Im Rahmen eines theologisch-reflektierten Verstehens sollte es daher möglich sein, daß Leitbild "Ehe" für heterosexuelle und homosexuelle Partnerschaften anzuwenden. Die Orientierungshilfe selbst setzt zu solch einem Schritt an, wenn sie sagt: "Denjenigen, denen das Charisma sexueller Enthaltsamkeit nicht gegeben ist, ist zu einer vom Liebesgebot her gestalteten und damit ethisch verantworteteten gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft zu raten. Die Kriterien, die für sie gelten, sind (...) dieselben, die für die Ehe und Familie gelten: Freiwilligkeit, Ganzheitlichkeit, Verbindlichkeit, Dauer und Partnerschaftlichkeit." (S.35) - In der Auslassungsklammer freilich findet sich die Verneinung dieses Weges, nämliich der Verweis auf die "eine wesentliche Ausnahme": die Aufgabe der Ehe, Lebensraum für Kinder zu sein. Auch ohne die unter 3.2. angestellten Überlegungen zum Fortpflanzungscharakter der Ehe ist aber zu fragen, ob diese "Ausnahme" unter der Perspektive des Eschatons und der auch in heterosexuellen Beziehungen nur partiellen Erfüllung dieses Leitbildes solch eine Bedeutung zukommen darf: Kann nicht gerade darin, wie ein schwules oder lesbisches Paar sein Miteinander verantwortlich gestaltet, ohne durch das Band der Kindererziehung miteinander verbunden zu sein, eine vorbildliche Erfüllung des Kennzeichens "Partnerschaftlichkeit" sichtbar werden, gerade auch im Hinblick auf das gemeinsame Altern (vgl. die Betonung des gemeinsames Lebensendes durch die Orientierungshilfe, S.31)? Und können nicht auch kinderlose Menschen (diese sind durchaus nicht alle homosexuell!) viel für die Generativität im weiteren Sinn (vgl. FN 14, S.32) beitragen, indem sie in Gemeinde und Schule, Gesellschaft und Betrieb an Erziehung und Ausbildung der nachkommenden Generation beteiligt sind?
Im Rückgriff auf Thesen der Arnoldshainer Konferenz betont die Orientierungshilfe die Bedeutung eines umfassenden Verständnisses von Segen: "Der alles tragende Segen in den lebensförderlichen Gütern ist Gottes Gegenwart selbst." (hier S.51). Das segnende Handeln der Kirche stelle den Zuspruch von "Gottes Geleit und Beistand" dar - insbesondere an den verschiedenen (!!) Übergangspunkten des Lebens (S.52). Geht man davon aus, daß wir menschlichen Wesen (egal ob hetero- oder homosexuell liebend) auf Gemeinschaft angewiesen und auf Gemeinschaft hin angelegt sind, so wird man - auch aufgrund der Voraussetzungen der Teile 1-3 der Orientierungshilfe - ohne weiteres davon ausgehen können, daß eine gelingende Partnerschaft zweier lesbischer oder schwuler Menschen solch ein "lebensförderliches Gut" darstellt, in dem mit dem Geleit und Beistand Gottes gerechnet werden darf. Auch Übergangspunkte wie Zusammenkommen zur Gemeinschaft, Altern und Sterben kommen hier in den Blick (vgl. S.52!). Die Orientierungshilfe freilich verschließt sich solchen Überlegungen, indem sie das weite Arnoldshainer Segensverständnis (Abschnitt 6.2) im nachfolgenden Abschnitt 6.3 sofort wieder einschränkt: gesegnet werden kann danach nur, wo die Fülle aller für das das menschliche Leben wesentlichen Funktionen gegeben ist. Eine dreifache Widersprüchlichkeit bedarf hier der Klärung: Erstens scheint hier das "Leitbild Ehe" seines eschatologischen Vorbehaltes beraubt zu sein. Die Bedeutung des segnenden Handelns in seinem Bezug auf die vorletzten Dinge (oder mit Bonhoeffer: auf das Natürliche) wäre genauer zu betrachten. Zweitens wäre der Widerspruch zu erklären (oder zu lösen) zwischen der Weite und Vielfalt des segnenden Handelns, wie es in 6.2 zum Ausdruck kommt, und der Engführung in 6.3. Drittens schließlich wäre zu fragen, wie dann das segnende Handeln der Kirche allgemein zu beurteilen ist: tritt etwa auch im Dienst der Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, die in öffentlichem Gottesdienst für ihr Amt gesegnet werden, oder im Spiel des Fußballvereins, der anläßlich des öffentlichen Einweihungsgottesdienstes des neuen Vereinsheims unter das Geleit Gottes gestellt wird, die "Fülle der für das menschliche Leben wesentlichen Funktionen" (S.52) zutage?
In den vielen Veranstaltungen des Gemeindeprojektes haben wir immer wieder gemerkt, daß durch die konkrete Begegnung Mißverständnisse beseitigt und Widerstände abgebaut werden konnten. Wir sind äußerst dankbar für die intensiven und regelmäßigen Gespräche, die wir in den Kirchenkreisen Bayreuth und Nürnberg und in der ELKB [Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern] mit kirchenleitenden Personen der obersten und mittleren Ebene führen. Durch sie ist in weiten Teilen der ELKB ein verständnisvolles Miteinander möglich geworden. Wir ermuntern daher alle Regionalgruppen, aber auch alle kirchenleitenden Organe und Personen der EKD, solche intensiven Begegnungen miteinander zu suchen. Gerade anfangs werden dabei sicherlich auch Verletzungen und Enttäuschungen zur Sprache kommen, doch vertrauen wir darauf, daß Gottes lebenschaffender Geist in diesen Begegnungen gegenwärtig ist.
Neues und Unbekanntes macht Angst - auch in der Kirche. Wir haben daher Verständnis für die zurückhaltenden Formulierungen der Orientierungshilfe, soweit in ihnen gleichzeitig eine Öffnung hin zu einer Integration von lesbischen und schwulen Menschen in die Gemeinden zum Ausdruck kommt. Hinsichtlich gelebter Partnerschaften sowohl in den Gemeinden als auch im Pfarrhaus sind durch die Orientierungshilfe Wege angedeutet, deren Ausgestaltung vor Ort nun versucht werden sollte. Die genannten gemeinsamen Begegnungen bieten eine gute Möglichkeit, um diese Ausgestaltung zu besprechen. Konfrontation verhärtet womöglich die Fronten; wenn aber das Neue und Unbekannte zum nicht mehr so Neuen und durchaus Bekannten wird, dann können Widerstände abgebaut und Hindernisse aus dem Weg geräumt werden. In der ELKB ist auf diese Weise an einzelnen Orten bereits ein Miteinander möglich geworden.
Kirche ist Volk Gottes auf dem Weg durch die Zeit. Gerade im Miteinander von homosexuellen und heterosexuellen Christinnen und Christen, von HuK-Gruppen und Kirchengemeinden wird solches Unterwegsein deutlich. Auf seinem Weg braucht das Volk Gottes Rastplätze, um Halt zu machen, zurückzuschauen, sich zu stärken und Orientierung zu finden für den Neubeginn. Der Gottesdienst stellt solch einen Rastplatz dar. Gemeinsam Gottesdienst zu feiern verbindet homosexuelle und heterosexuelle Christinnen und Christen. In dem gemeinsamen Gottesdienst wird deutlich, was der Apostel Paulus der Gemeinde Christi verheißt: "Da ist nicht Jude noch Grieche, nicht Sklave noch Freier, nicht Mann noch Frau" - und, so ließe sich hinzufügen: nicht Homosexuelle noch Heterosexuelle, "sondern wir sind alle eins in Christus Jesus, unserm Herrn" (Gal 3,28). Zwei Daten sind für die Schwulen- und Lesbenbewegung zu traditionellen Tagen der Rückschau und des Festes geworden: der Christopher-Street-Day (27. Juni) und der Welt-AIDS-Tag (1. Dezember). Zu beiden feiern wir seit Jahren regelmäßig Gottesdienst zusammen mit einer der Nürnberger Gemeinden.
Wenn homosexuelle und heterosexuelle Christinnen sich so auf den Weg machen wie dargestellt, dann können die Wege Gestalt gewinnen, die von der Orientierungshilfe zaghaft eröffnet worden sind. In der Gemeinschaft Christi und geleitet von Gottes lebenschaffenden Geist kann dann möglich werden, worum Jesus selbst gebetet hat: "Daß sie alle eins seien und Leben die Fülle haben!" (Joh 17,21 und 10,10).
Nürnberg, den 18.12.1996