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Beschluss der evangelischen Landessynode Oldenburg |
[Letzte Aktualisierung: 15.11.2003] |
Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V. begrüßt den Beschluss der Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg vom 13. November 2003, mit dem für schwule und lesbische Paare die Möglichkeit einer kirchlichen Segenshandlung eröffnet wird.
Wir sind davon beeindruckt, mit welcher Gründlichkeit, Sorgfalt und Ausdauer die Auseinandersetzungen auf vielen kirchlichen Ebenen geführt worden sind, um eine Grundlage für diesen Beschluss zu finden.
Ein wichtiger Meilenstein ist nun erreicht worden und wird hoffentlich auch den Gemeinden und Leitungsgremien jener evangelischen Landeskirchen als Ermutigung und Orientierung dienen, die die Entscheidung über die Beendigung der Ausgrenzung und Benachteiligung von Schwulen und Lesben noch vor sich haben.
Dieser Beschluss ermutigt. Er fordert dazu heraus, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen, auch im Arbeits- und Dienstrecht der Kirche Regelungen zu schaffen, die die noch bestehende Benachteiligung von Schwulen und Lesben beenden.
Für weitere Informationen steht zur Verfügung:
Dr. Ben Khumalo-Seegelken
Sprecher der AG Evangelische Kirchenpolitik (EvKiPo) in der
Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.
Alte Ziegelei 4
26197 Huntlosen
Tel/Fax: 04487-75 92 85
E-Mail:
evkipo@huk.org