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  Stellungnahme aus der evang. Kirche 

[Letzte Aktualisierung: 06.08.2003]

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Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.- Dokumentation

Stellungnahme von Superintendent Dieter Hofmann,
Evangelischer Kirchenkreis Oberhausen

zu den "Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen"
der römisch-katholischen "Kongregation für die Glaubenslehre"

05.08.2003

Die römisch-katholische "Kongregation für die Glaubenslehre" veröffentlichte jüngst "Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen". Sie richten sich nach eigener Aussage nicht nur an die (römisch-katholischen) Gläubigen, sondern an alle Menschen "die sich für die Förderung und den Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft einsetzen." Zwar enthält dieses Dokument nach eigenen Aussagen keine neuen Erkenntnisse. Es bietet allerdings eine übersichtliche Zusammenstellung von unbegründeten Behauptungen, ideologischen Phrasen und theologischen Irrtümern. Es beleidigt nicht nur Homosexuelle, sondern auch heterosexuelle Eheleute.

Ausdrücklich hervorgehoben sei, dass ich im Gespräch mit katholischen Schwestern und Brüdern vor Ort einen sehr konstruktiven Umgang mit dem Thema Homosexualität erlebe. Hier redet und handelt man menschenfreundlicher, sachgerechter und mit größerer theologischer Kompetenz als es die Kongregation tut.

1. Die "Erwägungen" der Glaubenskongregation reduzieren die Ehe, das rechtlich geordnete Zusammenleben von Mann und Frau, nahezu völlig auf "die Weitergabe des Lebens", auf die "Fortpflanzung und den Fortbestand der Menschheit". In Ehe und Familie geschieht aber doch viel mehr! In der Verlautbarung aus Rom liest man kein Wort über die Liebe zueinander und zu den Kindern, kein Wort über das tägliche hilfreiche Miteinander, kein Wort über die täglichen Auseinandersetzungen, die zum Leben dazugehören, kein Wort über die lebendigen Beziehungen zwischen den Menschen. Dagegen ertönt bestenfalls eine lebensfremde Idealisierung der Ehe. Die Eheleute würden sich gegenseitig "vervollkommnen" und - da ist es schon wieder: wirkten mit "an der Erzeugung und an der Erziehung neuen Lebens". Sowohl die Idealisierung wie auch die Reduktion auf die Aufgabe, menschliches Leben zu reproduzieren, beleidigen die Ehe.

2. Die "Erwägungen" behaupten, die Ehe sei durch Jesus Christus gestiftet worden und also ein Sakrament. Welch ein theologischer Irrtum! Nirgendwo ist im Neuen Testament zu lesen, Jesus Christus habe die Ehe eingesetzt. Die Kongregation verweist gemäß der römisch-katholischen Ehedogmatik auf Epheser 5,32. Hier wird aber lediglich das Verhältnis Jesu zur Gemeinde mit dem von Eheleuten verglichen. Aus einem Vergleich aber darf man keine Institutionenlehre ableiten! Die römischen Theologen ziehen zur Begründung der Ehe weiterhin einschlägige Stellen aus den Schöpfungserzählungen zu Rate, etwa Gen 2,24: "Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch…" Aber auch hier wird nicht die Rechtsform Ehe begründet, sondern ätiologisch erklärt, warum Männer und Frauen sich zueinander hingezogen fühlen. Im Übrigen gibt es im Altgriechischen wie im Althebräischen kein Wort für Ehe. Eheschließungen sind in der Bibel rechtliche Akte ohne religiöse Überhöhungen. Weiter behauptet die Kongregation: "Keine Ideologie kann dem menschlichen Geist die Gewissheit nehmen, dass es eine Ehe nur zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts gibt…" Die Theologen scheinen hier selbst einer Ideologie aufgesessen zu sein: Wenn in der Bibel von Eheschließungen die Rede ist, dann sehr oft - für eine patriarchalische Gesellschaft typisch - zwischen einem Mann und gleich mehreren Frauen.

3. Die Kongregation wehrt sich vehement gegen eine Gleichsetzung zwischen einer (heterosexuellen) Ehe und einer rechtlich geordneten homosexuellen Beziehung. Sie vollzieht diese Gleichsetzung immer wieder selbst, indem sie beides miteinander vergleicht - ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. In der Tat: die Beziehungen zwischen heterosexuellen Paaren unterscheiden sich hinsichtlich der Sexualität von Beziehungen homosexueller Paare. Beide Arten menschlichen Zusammenlebens brauchen unterschiedliche rechtliche Regelungen. Sie können nicht gleichgesetzt werden. Allerdings bestehen zahlreiche Gemeinsamkeiten: man sorgt füreinander, man liebt einander, man ist füreinander da, man streitet miteinander - oder gegeneinander, die Beziehungen sind im Grundsatz auf Dauer angelegt. Hier kann der Gesetzgeber ganz sicher Anleihen bei dem Ehrecht aufnehmen, wenn er die Beziehungen Homosexueller schützen und stützen will - was die Ehe nicht aushöhlt, sondern ehrt!

4. Die Kongregation geht offenbar von dem Klischee aus, homosexuell Liebende frönten ausschließlich ihrer sexuellen Lust und handelten inhuman. Wie anders ist der folgende Satz zu verstehen: "Sexuelle Beziehungen sind menschlich, wenn und insoweit sie die gegenseitige Hilfe der Geschlechter in der Ehe ausdrücken und fördern und für die Weitergabe des Lebens offen bleiben." Fördern sich homosexuell Liebende etwa nicht gegenseitig? Pflegen sie sich etwa nicht, wenn der eine krank wird? Geben sie nicht auch Leben weiter, indem sie leben und für das Wohlergehen des oder der anderen sorgen? Oder (Zitat:) "Die homosexuellen Lebensgemeinschaften bedürfen hingegen keiner spezifischen Aufmerksamkeit von Seiten der Rechtsordnung, da sie nicht die genannte Aufgabe für das Gemeinwohl besitzen." Die "genannte Aufgabe" ist mal wieder, "die Folge der Generationen" zu garantieren. Erstens darf doch die biologische Fortpflanzung nicht der alleinige Grund sein, die Ehe rechtlich zu schützen und zweitens leisten homosexuell Lebende sehr wohl etwas für das Gemeinwohl, indem sie den Partner bzw. die Partnerin stützen, stärken und ihm bzw. ihr sozialen Halt geben.

5. Die "Erwägungen" beleidigen Schwule und Lesben, wenn sie behaupten, diese litten an ihrer "Anomalie" und man solle ihnen mit "Achtung, Mitleid und Takt" begegnen. Homosexuelle leiden nicht an ihrer Form der Sexualität, sondern daran, dass sie nicht akzeptiert wird, daran, dass die "Anomalie" nicht als etwas erkannt wird, das es zu allen Zeiten und in jeder Gesellschaftsform immer gab und gibt. Achtung und Takt: ja. Aber Mitleid? Jemanden achten und ihm taktvoll begegnen schließt automatisch mitleidiges Getue aus.

6. Schließlich behaupten die "Erwägungen", die Ehe verlöre ihren Stellenwert in der Gesellschaft, ja die Rechte der Familie würden geopfert, wenn homosexuelle Lebensgemeinschaften anerkannt würden. Vielleicht reicht als Entgegnung die Erklärung, dass meine Rechte als Ehemann und Familienvater seit Einführung der "eingetragenen Partnerschaften" in Deutschland um keinen Deut geschmälert wurden. Im Gegenteil: Ehe und Familie werden aufgewertet, wenn von ihnen rechtliche Regelungen für andere Institutionen menschlichen Zusammenlebens entlehnt werden. Das bestätigt doch geradezu die Sinnhaftigkeit der Schutzbestimmungen für Ehe und Familie.

Das Dokument der Glaubenskongregation atmet keinen lebendigen Geist. Sie scheint keine Ahnung zu haben von der Schönheit und Lebendigkeit menschlicher Liebe und menschlicher Beziehungen - genauso wenig wie von deren Komplexität und Widersprüchlichkeit.

Der thesenhafte Rückzug auf das "natürliche Sittengesetz" und die "rechte Vernunft" als Bezugsrahmen ist nicht mehr als ein fragwürdiges Machtinstrument, wenn die theologische Argumentation völlig unzureichend ist.

Ich bitte Politikerinnen und Politiker, die Verlautbarung der Kongregation nicht als verbindliche christliche Bewertung homosexueller Beziehungen zu betrachten und sich weiterhin für rechtliche Regelungen einzusetzen, die die Würde und Einzigartigkeit von auf Dauer angelegten homosexuellen Beziehungen fördern und schützen.


Evangelischer Kirchenkreis Oberhausen
Superintendent Dieter Hofmann
dieter.hofmann@kirche-oberhausen.de