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Stellungnahme des alt-kath. Bischofs Joachim |
[Letzte Aktualisierung: 12.08.2003] |
01.08.2003
Vorläufige Stellungnahme zu den "Erwägungen" der Kongregation für die Glaubenslehre "zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen"
In letzter Konsequenz des Dokuments der vatikanischen Glaubenskongregation liegt es, gelebte Homosexualität (als "schädlich für die gesunde Entwicklung der menschlichen Gesellschaft", Abschn. 8, letzter Satz) wieder in die Illegalität abzudrängen. Das aber kann nicht Ziel kirchlichen Denkens und Handelns sein. Die Kirchen müssten doch aus dem Leid gelernt haben, das dadurch vielen Menschen bis in die jüngste Geschichte hinein zugefügt worden ist.
Ich kann im übrigen nichts Verwerfliches darin entdecken, wenn erwachsene Menschen sich zu gegenseitiger Fürsorge und Solidarität verpflichten. Das entlastet nicht zuletzt den Staat und die Gesellschaft. Die Sakramentalität der christlichen Ehe wird davon nicht berührt (vgl. dazu meinen Brief "Gott traut uns - wir trauen Gott", Bonn 2003).
Die in dem vatikanischen Dokument (indirekt) angesprochene ethische Problematik kommerzieller oder nicht von liebevoller Zeugung initiierter Leihvaterschaften oder Leihmutterschaften oder kommerziell bewirkter Adoptionen ist zweifellos gegeben und sollte sehr ernst genommen werden. Aber sie kann nicht einseitig auf homosexuelle Partnerschaften bezogen werden. Sie geht heterosexuelle Paare und adoptionswillige Einzelpersonen ebenso an.
Bonn, den 01.08.2003
Bischof Joachim Vobbe