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  Beschluss der Badischen Landessynode  

[Letzte Aktualisierung: 25.04.2003]

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Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V.

Wann ist endlich Schluss?
BESCHLUSS DER BADISCHEN LANDESSYNODE

Die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden fasste auf ihrer Frühjahrstagung vom 09.-12.04.2003 mit großer Mehrheit folgenden Beschluss: «Die Landessynode begrüßt alle Bemühungen, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften zu beseitigen. Die Schaffung rechtlicher Regelungen für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften hilft den in solchen Partnerschaften verbundenen Menschen dabei, in stabilen Beziehungen zu leben. Wo dies gelingt, sind solche Regelungen ein Beitrag zur Stärkung eines von gegenseitiger Verantwortung und Solidarität bestimmten Zusammenlebens. Die Landessynode befürwortet die geistliche Begleitung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Diese soll ausschließlich in der Seelsorge stattfinden. Die Landessynode hat das Vertrauen, dass die in der Seelsorge Tätigen den Raum der Seelsorge verantwortlich gestalten.»

Stellungnahme:

Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e. V. nimmt den ablehnenden Beschluss der Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden zu Segnungsgottesdiensten für gleichgeschlechtliche Paare zur Kenntnis.

Von der dringenden Frage nach längst fälliger Mitwirkung der Kirchen an der Beendigung der Ausgrenzung und Benachteiligung von Schwulen und Lesben lenkt die Badische Landessynode ab, indem sie zwar die "geistliche Begleitung" von schwulen und lesbischen Paaren und Paarbeziehungen bejaht, die allerdings "ausschließlich in der Seelsorge" stattfinden dürfe, aber den geäußerten Wunsch nach gottesdienstlicher Feier schlichtweg übergeht und stattdessen gegen Regelungen anderer Landeskirchen polemisiert. Diesen Beschluss halten wir für bedauerlich und verhängnisvoll, da er beschwichtigt, spaltet und gegeneinander ausspielt, statt Versäumtes nachzuholen und zur konstruktiven Mitwirkung zu ermutigen.

Wir fassen den gefällten Beschluss als Herausforderung auf, den in den Gemeinden und Konventen geführten Diskussionsprozess fortzusetzen und zu vertiefen, damit die Leitungsgremien der Badischen Kirche künftig nicht mehr nur kritisieren und "begrüßen", was andere Landessynoden zur Beendigung der Diskriminierung beizutragen versuchen, sondern selber in ihrem Zuständigkeitsbereich dafür sorgen, dass auch die Badische Kirche der Ort wird, an dem jeder Mensch selbstverständlich dazu gehört und in Wort und Tat etwas von der bedingungslosen Liebe Gottes erfährt.

Fragen:

Der Synodalbeschluss liegt inzwischen vor und wird gelesen, besprochen und kommentiert. Wir beteiligen uns daran.

Schon am Vortage der Synodaltagung lenkte der badische Landesbischof Dr. Ulrich Fischer wieder die Aufmerksamkeit der Presse auf sich, indem er seine Ablehnung einer gottesdienstlichen Feier für schwule und lesbische Paare - der so genannten "Partnerschaftssegnung" - erneut öffentlich kundtat. Dabei kritisierte der badische Landesbischof in ungewöhnlich scharfer Form die befürwortenden Synodalbeschlüsse anderer Landeskirchen, vor allem der pfälzischen, berlin-brandenburgischen und hessen-nassauischen. Er warf den Leitungsgremien jener Kirchen vor, den "Konsens" verlassen zu haben, der unter den Mitgliedskirchen der EKD in dieser Frage zu wahren sei - nämlich, "keine öffentlichen Segnungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften zuzulassen"!

Fischer machte dabei kein Hehl daraus, dass er die bekannte ablehnende Position des derzeitigen EKD-Ratsvorsitzenden gegen eine gottesdienstliche Feier für schwule und lesbische Paare sich zueigen macht und sie in seinem Zuständigkeitsbereich in der badischen Kirche zum Durchbruch verhelfen wolle. Um eine "Verwechslung mit dem Leitbild der Ehe und der kirchlichen Trauung auszuschließen" und den viel beschworenen "Konsens" unter den ablehnenden Leitungsgremien zu wahren, sollen Menschen in Gemeinden der badischen Kirche weiterhin an den Rand gedrängt werden, Zaungäste in der eigenen Kirche bleiben und nicht wie andere ihre Liebe zueinander und die Übernahme von Verantwortung füreinander in einem öffentlichen Gottesdienst feiern dürfen, nur weil sie schwul oder lesbisch sind!

Wir fragen uns: Was ändert der vorliegende Beschluss an der Lage von Schwulen und Lesben im Bereiche der Badischen Kirche? Brauchen Menschen in den Kirchengemeinden und im kirchlichen Dienst, die bisher in Angst vor Ausgrenzung und Repressalien haben leben müssen, sich mit ihrer Art zu lieben und zu leben nicht mehr verstecken? Wie verträgt sich der gefasste Beschluss mit dem wachsenden Mosaik einer `Gemeinschaft der Verschiedenen´ innerhalb und außerhalb der verfassten Kirche, in der Menschen aller Lebensformen mit ihren Rechten und Pflichten mehr und mehr selbstverständlich dazu gehören? Welche Aussagekraft über den Bereich der badischen Kirche hinaus kann diesem Beschluss abgewonnen werden? Weshalb musste die badische Landessynode auf ihrer diesjährigen Frühjahrstagung die Beratung dieser wichtigen Frage nach der längst fälligen Mitwirkung der Kirchen an der Beendigung der Ausgrenzung und Benachteiligung von Schwulen und Lesben (zumindest vorläufig) abschließen? Wie kam die Beschlussvorlage zustande? Welche Gemeinden, Konvente und Personen haben sich am Diskussionsprozess und an der Entscheidungsfindung aktiv beteiligt? Wozu ist der gefällte Beschluss gut? Wem dient er? Fragen über Fragen.

Besprechung:

Im Mittelpunkt des Badener Beschlusses steht der Satz "Die Landessynode befürwortet die geistliche Begleitung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften." "Begrüßt" wird von der Landessynode jede Anstrengung, die bisher von wem auch immer unternommen wird und wurde, die Ausgrenzung und Benachteiligung von schwulen und lesbischen "Lebenspartnerschaften" zu beenden. Ohne es ausdrücklich zu erwähnen, würdigt die Synode das Lebenspartnerschaftsgesetz als eine Regelung, die den "in solchen Partnerschaften verbundenen Menschen" hilft, in stabilen Beziehungen zu leben.

Schuldbekenntnis oder Selbstanklage wegen Angriffe oder Versäumnisse gegenüber Schwulen und Lesben? Fehlanzeige! Nennenswerte theologische Argumente oder Erläuterungen sucht man im knapp gehaltenen Text des Beschlusses ebenfalls vergebens.

In guter reformatorischer Tradition verzichtet die Landessynode darauf, den "in der Seelsorge Tätigen" aufzulisten und vorzuschreiben, welche Gestalt und welchen Inhalt "die geistliche Begleitung" im konkreten Fall nun haben solle; stattdessen nimmt das Leitungsgremium selbstverständlich an und verlässt sich darauf, dass die zum Dienst Berufenen vor Ort "den Raum der Seelsorge verantwortlich gestalten" würden.

Heißt dies nun, dass die in Baden "in der Seelsorge Tätigen" wie die in jeder anderen Kirchengemeinde in der Pfalz, in Hessen-Nassau, in Berlin-Brandenburg, in Nordelbien oder im Rheinland, künftig dem Wunsch eines Paares nach einer gottesdienstlichen Feier auf der Grundlage eines Synodalbeschlusses prüfen und ihm eventuell entsprechen können? Wird in Baden also "geistliche Begleitung" genannt, was andernorts "Segnung" oder "gottesdienstliche Begleitung" genannt wird, oder gibt es noch eine andere Lesart des gefällten Beschlusses, die etwa das Gegenteil behauptet?

Fehl am Platze erscheint beim ersten Blick die Forderung, die "geistliche Begleitung" solle "ausschließlich in der Seelsorge" stattfinden. Da diese Erwartung jedoch ausdrücklich geäußert wird, müssen wir annehmen, dass es gelegentlich vorkommt, dass der "Raum der Seelsorge" verlassen oder doch nicht immer "verantwortlich gestaltet" wird. Anders ist diese Anweisung nicht zu verstehen. Wie viele anderen Selbstverständlichkeiten im Alltag der in der Seelsorge Tätigen wird auch dieser Satz mit der Zeit zu jenen `Gebrauchsanweisungen´ gehören, die sich eben von alleine verstehen und einfach als bekannt vorausgesetzt werden müssen.

Moment! Der lapidare Satz, die "geistliche Begleitung" solle "ausschließlich in der Seelsorge stattfinden", ist Dreh- und Angelpunkt des gefällten Beschlusses! Trotz aller Hoffnung auf eine "segnungsfreundliche Intention" besagt der Synodenbeschluss im Klartext wohl doch nur, dass der Wunsch eines schwulen oder lesbischen Paares nach einer gottesdienstlichen Feier nicht entsprochen werden darf.

Welche Ängste treiben eine Synode ganze anderthalb Jahre seit dem Inkrafttreten des auch von ihr 'begrüßten' Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung dazu, ohne einmal Gespräche mit den Menschen in ihren Kirchengemeinden geführt zu haben, um die es in dieser Frage geht, sich mit einem solch niederschmetternden Beschluss voreilig aus dem Kreise konstruktiver Gesprächspartner zu verabschieden? Steht hinter dem Abstimmungsergebnis der Landessynodalen allen Ernstes etwa die Sorge darum, eine "Verwechslung mit dem Leitbild der Ehe und der kirchlichen Trauung auszuschließen"? Versucht die Synode vielleicht, der Aufforderung des derzeitigen EKD-Ratsvorsitzenden zu einem "magnus consensus" - einer größtmöglichen Übereinstimmung und einem unbedingten Zusammenhalten - gegen Bestrebungen nach Entdiskriminierung im evangelisch-kirchlichen Bereich nachzukommen und zu genügen? Sind die Menschen, um die es geht - die schwulen und lesbischen Menschen in den Gemeinden und im Dienste der badischen Landeskirche -, der Synode noch als Menschen im Bewusstsein, mit denen auch ein Leitungsgremium mal reden kann und soll und nicht nur über die und deren Köpfe hinweg taktiert und verkündet wird?

Wie dem auch sei, das zuständige Leitungsgremium hat eine Grundsatzentscheidung gefällt. Diese erweckt den Eindruck, dass den "in der Seelsorge Tätigen" vor Ort der ihnen zustehenden Entscheidungs- und Mitwirkungsspielraum offengehalten wird. Synodal-verfasste Kirchen verfahren auch sonst nie anders!

Was sich aber zunächst als 'Vertrauensvorschuss' gegenüber den "in der Seelsorge Tätigen" anhört, kann auch als eine ernstgemeinte, jedoch schlecht versteckte Drohung des Leitungsgremiums der badischen Kirche gegenüber solchen Pfarrerinnen und Pfarrern, die dem Wunsch eines schwulen oder lesbischen Gemeindegliedes nach einer gottesdienstlichen Feier entsprechen würden, gemeint sein. Disziplinarrechtliche Maßnahmen eventuell wegen "Dienstpflichtverletzung" wären die sichere Konsequenz.

Die besorgte Frage ist berechtigt: Wer schützt die Pfarrerinnen und Pfarrer in Baden, die bereit sind, dem Wunsch ihrer schwulen oder lesbischer Gemeindeglieder nach einer gottesdienstlichen Feier zu entsprechen vor bischöflicher und oberkirchenrätlicher Einschüchterung und `Maßregelung´, wenn die altbekannte ablehnende Position des Landesbischofs sich künftig sogar auf einen Synodalbeschluss berufen kann, der disziplinarrechtlichen Repressalien Tor und Tür öffnet und als gerechtfertigt erscheinen lässt? Müssen schwule Pfarrer und lesbische Pfarrerinnen und andere schwule oder lesbische "in der Seelsorge Tätigen" in Baden sich weiterhin aus Angst vor Repressalien bewusst wahrheitswidrig verhalten, indem sie sich für nicht schwul oder lesbisch ausgeben, weiter in Gewissensnot leben und darauf verzichten, von den Möglichkeiten des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung Gebrauch zu machen, die sogar von ihrer Landessynode für gut geheißen und ausdrücklich "begrüßt" wurden? Wann hört diese Art der Verfolgung endlich auf?

Der gefasste Beschluss ist in der Tat ein rückwärtsgewandter Schritt und wird hoffentlich nicht das letzte Wort bleiben.

HuK-Arbeitsgruppe
Evangelische Kirchenpolitik